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Steuerpläne ab 2027: Was beschlossen ist — und was noch im Entwurf steckt

Körperschaftsteuer runter auf 10 %, neue Reichensteuerstufe bei 47 %, Minijob-Pauschalsteuer verdreifacht: Was die Regierung ab 2027 plant, was schon Gesetz ist und was Institute dazu rechnen.

31. August 2026·16 Min. Lesezeit·vollbesteuert RedaktionStand: 31. August 2026
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Steuerpolitik klingt oft nach kleinen Stellschrauben — ein paar Euro beim Grundfreibetrag, ein Prozentpunkt hier oder da. Doch was gerade auf dem Tisch liegt, hat für manche Gruppen spürbare Konsequenzen: Kapitalgesellschaften zahlen ab 2028 schrittweise weniger Körperschaftsteuer, Gutverdiener ab 250.000 € mehr, und Arbeitgeber von Minijobbern müssen die Pauschalsteuer mehr als verdoppeln.

Dieser Artikel sortiert, was bereits Gesetz ist und was sich noch im Stadium eines Referentenentwurfs befindet — also politisch gewollt, aber noch nicht beschlossen. Stand ist der 31. August 2026.

Überblick: Was ist wo im Gesetzgebungsverfahren?

VorhabenStatusInkrafttreten
KSt-Senkung auf 10 % (Investitionssofortprogramm)Gesetz (BGBl. 18.07.2025)stufenweise 2028–2032
Degressive AfA 30 % auf AusrüstungenGesetz (BGBl. 18.07.2025)Investitionen ab 01.07.2025 bis 31.12.2027
Einkommensteuerreformgesetz 2027Referentenentwurf (BMF, 18.08.2026)geplant 01.01.2027 / 01.01.2028
Herstellerabgabe auf ZuckergetränkeReferentenentwurfgeplant 2028
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Alle Zahlen zum Einkommensteuerreformgesetz stammen aus dem Referentenentwurf vom 18. August 2026. Kabinettsbeschluss ist für den 2. September 2026 geplant, danach folgen Bundestag und Bundesrat. Bis zur Verkündung können sich Werte noch ändern.

Einkommensteuer: Der neue Tarif ab 2027

Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 (EStReformG 2027) soll in zwei Stufen wirken — eine kleinere Entlastung ab Januar 2027, eine größere ab Januar 2028.

Grundfreibetrag und Tarifeckwerte

Eckwert2026 (aktuell)2027 (Entwurf)2028 (Entwurf)
Grundfreibetrag12.348 €12.564 €12.900 €
Spitzensteuersatz 42 % ab69.879 €70.601 €noch offen
Reichensteuer 45 % ab277.826 €250.000 €250.000 €
Neue Stufe 47 % ab280.000 €280.000 €

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Die Verschiebung des Grundfreibetrags und der Eckwerte gleicht die kalte Progression aus — also die schleichende Steuererhöhung, die entsteht, wenn inflationsbedingte Lohnerhöhungen in höhere Steuerzonen rutschen, ohne die Kaufkraft zu steigern. Zweitens: Am oberen Ende wird nicht entlastet, sondern belastet. Die bisherige Reichensteuer (45 %) greift künftig rund 28.000 € früher, und darüber kommt eine völlig neue Stufe mit 47 %.

Was bedeutet die neue 47-%-Stufe konkret?

Wer 300.000 € zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt die 47 % nur auf den Teil oberhalb von 280.000 € — also auf 20.000 €. Das ergibt 400 € Mehrbelastung gegenüber dem heutigen Tarif durch die neue Stufe allein. Dazu kommt die Absenkung der 45-%-Grenze: Auf den Bereich zwischen 250.000 € und 277.826 € fallen künftig 45 % statt 42 %, was weitere rund 835 € Mehrbelastung bedeutet.

Wer 500.000 € verdient, trägt durch beide Änderungen zusammen rund 5.235 € mehr als heute. Hinzu kommt in beiden Fällen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer.

Progressiv heißt: Der Durchschnittssatz bleibt unter dem Grenzsatz

Auch mit der neuen 47-%-Stufe liegt der durchschnittliche Einkommensteuersatz bei 300.000 € zvE bei rund 38 % — nicht bei 47 %. Der Grenzsatz trifft nur den letzten Euro. Warum das häufig verwechselt wird, erklärt unser Artikel zur Einkommensteuer.

Familien: Kindergeld und Kinderfreibetrag

20262027 (Entwurf)2028 (Entwurf)
Kindergeld pro Kind/Monat259 €267 €272 €
Kinderfreibetrag (gesamt)9.756 €10.056 €10.236 €

Die Regierung rechnet damit, dass eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 € Gesamteinkommen ab 2028 gegenüber heute mehr als 600 € im Jahr spart — durch Tarifentlastung und höheres Kindergeld zusammen.

Arbeitnehmer: Pauschbetrag rauf, Handwerkerbonus runter

Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 → 1.430 €

Der Pauschbetrag für Werbungskosten soll von 1.230 € auf 1.430 € steigen. Wer keine höheren Werbungskosten nachweist, bekommt die 200 € automatisch — bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sind das rund 60 € weniger Steuern im Jahr.

Handwerkerleistungen: Steuerermäßigung sinkt

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt (§ 35a Abs. 3 EStG) wird gekürzt:

bisherEntwurf 2027
Abzugsfähiger Anteil20 % der Arbeitskosten15 %
Höchstbetrag1.200 €900 €

Wer also 6.000 € für den Handwerker im Haushalt ausgibt, bekommt künftig 900 € statt 1.200 € von der Steuerschuld abgezogen — ein Minus von 300 €. Das trifft vor allem Eigenheimbesitzer, die regelmäßig Renovierungsarbeiten absetzen.

Minijobs: Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent

Für Arbeitgeber von Minijobbern steigt die einheitliche Pauschalsteuer von 2 % auf 5 % des Arbeitslohns. Zusätzlich soll der pauschale Krankenversicherungsbeitrag bei gewerblichen Minijobs von 13 % auf 17,5 % steigen.

Was das für Arbeitgeber konkret bedeutet:

PostenbisherEntwurf 2027
Pauschalsteuer auf 603 €/Monat12,06 €30,15 €
Pauschale KV (gewerblich)78,39 €105,53 €
Mehrkosten pro Monat~45 €

Bei einem 603-€-Minijob steigen die Arbeitgeberabgaben damit um rund 540 € im Jahr pro Beschäftigtem. Bei 6,8 Millionen Minijobbern in Deutschland rechnet das BMF mit Mehreinnahmen zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro.

Für Minijobber selbst ändert sich nichts am Nettolohn — die Pauschalsteuer trägt der Arbeitgeber. Kritiker warnen allerdings, dass höhere Arbeitgeberkosten dazu führen könnten, dass weniger Minijobs angeboten werden.

Unternehmen: Körperschaftsteuer und Abschreibung

Körperschaftsteuer sinkt auf 10 % — in fünf Stufen

Das ist bereits Gesetz (Investitionssofortprogramm, BGBl. 18. Juli 2025). Der Körperschaftsteuersatz sinkt von 15 % auf 10 % in jährlichen Schritten:

JahrKSt-Satz
2026–202715 %
202814 %
202913 %
203012 %
203111 %
203210 %

Zusammen mit Gewerbesteuer (durchschnittlich ~14 %) und Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die KSt) liegt die Gesamtbelastung einer GmbH heute bei rund 30 %. Ab 2032 sinkt sie auf rund 25 % — näher an den OECD-Durchschnitt (23,6 %).

Der Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer bleibt erhalten. Der Thesaurierungssteuersatz für Personengesellschaften (§ 34a EStG) wird parallel in drei Stufen auf 25 % gesenkt, damit die Rechtsformneutralität gewahrt bleibt.

Degressive Abschreibung: 30 % bis Ende 2027

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, gilt eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % des Restbuchwerts. Im ersten Jahr wird der Betrag zeitanteilig gekürzt.

Das ist ein bewusst befristeter Investitionsanreiz: Wer ohnehin investieren will, spart Steuern durch die Vorziehwirkung — der Gesamtbetrag der Abschreibung bleibt über die Nutzungsdauer gleich, fällt aber in den ersten Jahren höher aus.

Was Institute dazu sagen

Die Einkommensteuerreform wird von Ökonomen überwiegend als zu klein dimensioniert bewertet — bei unterschiedlichen Begründungen.

ifo Institut (Clemens Fuest)

Das ifo Institut sieht die Reform als „eher Ausgleich als Aufbruch". Sie gleiche vor allem die kalte Progression aus und erhöhe gleichzeitig den Spitzensteuersatz. „Echte Entlastungen für mehr Beschäftigung und Wirtschaftswachstum bleiben aus."

Fuest verweist darauf, dass ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression — also die Verschiebung aller Tarifeckwerte im Umfang der aufgelaufenen Inflation — ein Volumen von mindestens 15 Milliarden Euro erfordern würde. Das Reformpaket bleibt mit 10 Milliarden Euro deutlich darunter.

IW Köln (arbeitgebernah)

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) kommt zu ähnlichen Zahlen und fordert ein Entlastungsvolumen von mindestens 15 Milliarden Euro. In einem Policy Paper zur Einkommensteuerreform empfiehlt das IW darüber hinaus eine Reform des Ehegattensplittings (Richtung Realsplitting) und eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags als wirksamere Hebel für Arbeitsanreize.

DIW Berlin (Marcel Fratzscher, gewerkschaftsnah)

DIW-Präsident Marcel Fratzscher kritisiert eine „soziale Schieflage": Obwohl die Entlastung prozentual bei kleineren Einkommen größer ausfalle, profitierten höhere Einkommen in absoluten Euro-Beträgen stärker — ein mathematischer Effekt jeder Tarifsenkung, aber ein verteilungspolitischer Kritikpunkt.

Einordnung

Die Kritiken sind komplementär, nicht widersprüchlich: Das ifo und das IW sehen zu wenig Wachstumsimpuls (die Entlastung gleicht nur die Inflation aus, schafft aber keine neuen Arbeitsanreize), das DIW sieht die verteilungspolitische Balance nicht gewahrt. Beide Seiten stimmen überein, dass das Volumen von 10 Milliarden Euro unter dem liegt, was ein vollständiger Inflationsausgleich erfordern würde.

Was nicht im Paket ist

Einige Themen, die in der steuerpolitischen Debatte regelmäßig auftauchen, sind im aktuellen Reformpaket nicht enthalten:

  • Solidaritätszuschlag abschaffen: Im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Das BVerfG hat die aktuelle Regelung (Freigrenze für ~90 % der Steuerzahler, volle 5,5 % darüber) als verfassungsgemäß bestätigt.
  • Vermögensteuer wieder einführen: Wird von Teilen der SPD gefordert, ist aber nicht im Koalitionsvertrag und hat keine Mehrheit.
  • Sozialversicherungsbeiträge senken: Der Beitragssatz zur Krankenversicherung (Zusatzbeiträge) und Pflegeversicherung ist in den letzten Jahren gestiegen. Das ifo sieht hier den wirksameren Hebel für Beschäftigung — eine SV-Reform fehlt im Paket aber vollständig.
  • Kalte Progression gesetzlich automatisieren: Einige Ökonomen und der Bund der Steuerzahler fordern einen „Tarif auf Rädern", der die Eckwerte automatisch an die Inflation anpasst. Im Referentenentwurf ist das nicht vorgesehen.

Kurz zusammengefasst

  • Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 stufenweise auf 10 % — das ist bereits Gesetz.
  • Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Referentenentwurf) entlastet über Grundfreibetrag, Kindergeld und Pauschbetrag mit rund 10 Mrd. € jährlich — laut ifo und IW reicht das nicht für einen vollständigen Inflationsausgleich (Bedarf: ~15 Mrd. €).
  • Eine neue 47-%-Stufe ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen und eine vorgezogene Reichensteuer ab 250.000 € belasten Gutverdiener stärker.
  • Die Minijob-Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 % — Arbeitgeber zahlen pro Minijobber rund 540 € mehr im Jahr.
  • Handwerkerleistungen werden steuerlich weniger gefördert: 15 % statt 20 %, maximal 900 € statt 1.200 €.
  • Was 2026 schon gilt — Grundfreibetrag 12.348 €, Pendlerpauschale 38 ct/km, Aktivrente — bleibt unberührt.

Quellen:


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Häufige Fragen

Welche Steueränderungen ab 2027 sind bereits Gesetz?

Die Senkung der Körperschaftsteuer von 15 % auf 10 % in fünf Stufen bis 2032 sowie die degressive Abschreibung von 30 % auf Ausrüstungsinvestitionen bis Ende 2027 – beide beschlossen im Investitionssofortprogramm (BGBl. 18.07.2025). Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 und die Zuckergetränke-Herstellerabgabe sind dagegen noch Referentenentwürfe.

Wie hoch soll der Grundfreibetrag 2027 werden?

Laut Referentenentwurf vom 18. August 2026 auf 12.564 Euro (2026: 12.348 €), 2028 dann auf 12.900 Euro. Kabinettsbeschluss war für den 2. September 2026 geplant, danach folgen Bundestag und Bundesrat.

Was ist die neue 47-%-Steuerstufe?

Eine geplante zusätzliche Steuerstufe ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen, die es bisher nicht gibt. Gleichzeitig soll die bisherige Reichensteuer (45 %) schon ab 250.000 € statt bisher 277.826 € greifen – beides würde Gutverdiener stärker belasten.

Wie stark steigt die Minijob-Pauschalsteuer für Arbeitgeber?

Von 2 % auf 5 % des Arbeitslohns, zusätzlich soll der pauschale Krankenversicherungsbeitrag bei gewerblichen Minijobs von 13 % auf 17,5 % steigen. Bei einem 603-€-Minijob bedeutet das rund 540 € Mehrkosten pro Jahr für den Arbeitgeber – der Nettolohn des Minijobbers ändert sich dadurch nicht.

Reicht die geplante Einkommensteuerreform 2027 laut Wirtschaftsinstituten aus?

Nein, ifo Institut und IW Köln bewerten das Volumen von rund 10 Mrd. Euro als zu gering für einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression, für den mindestens 15 Mrd. Euro nötig wären. Das DIW Berlin kritisiert zusätzlich, dass höhere Einkommen in absoluten Euro-Beträgen stärker profitieren.

Veröffentlicht am 31. August 2026 · vollbesteuert Redaktion
Zahlen und Rechtsstand zuletzt am 31. August 2026 gegen die amtlichen Quellen geprüft. Wie wir arbeiten

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