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Realsteuern

Objektsteuern auf Grundbesitz und Gewerbebetriebe

2 Steuerarten85,3 Mrd. € Aufkommen8,6 % der Gesamtsteuereinnahmen

Realsteuern (auch: Objektsteuern) besteuern Objekte – nicht die Person und ihr Gesamteinkommen. Die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich ist allein der Wert oder die Ertragskraft des Objekts selbst.

In Deutschland zählen Grundsteuer und Gewerbesteuer zu den Realsteuern. Beide stehen den Gemeinden zu und bilden deren wichtigste eigene Einnahmequellen. Der kommunale Hebesatz erlaubt es Städten und Gemeinden, die Steuerlast eigenständig anzupassen.

Die Gewerbesteuer wird als Realsteuer eingeordnet, hat aber ertragsteuerliche Elemente: Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Trotz Gewerbesteuerumlage zugunsten von Bund und Ländern verbleibt der Großteil bei den Kommunen.

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