Die Einkommensteuer in Deutschland
Die Einkommensteuer ist die ertragreichste direkte Steuer Deutschlands und die wichtigste Einnahmequelle von Bund, Ländern und Gemeinden zusammen. Jede natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist unbeschränkt steuerpflichtig — das heißt, sie zahlt Einkommensteuer auf ihr gesamtes weltweites Einkommen. Grundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG).
Wie viel Einkommensteuer zahlst du?
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Welche Einkünfte gehören hier rein?
Gewinne aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung, steuerpflichtige Renten sowie sonstige Einkünfte (z. B. Unterhalt, Spekulationsgewinne außerhalb der Abgeltungsteuer).
⚠ Arbeitnehmer: Nicht den Bruttolohn eingeben – das zu versteuernde Einkommen liegt nach Abzug von Werbungskosten (mind. 1.230 €), Vorsorgeaufwendungen und weiteren Pauschalen typischerweise 15–25 % unter dem Bruttolohn. Für Arbeitnehmer eignet sich der Lohnsteuerrechner besser.
Sieben Einkunftsarten
Das deutsche Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten, die alle zusammengerechnet das Gesamteinkommen ergeben:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG)
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) — der größte Posten, erhoben als Lohnsteuer
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) — meist durch Abgeltungsteuer abgegolten
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
- Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) — u. a. Renten, private Veräußerungsgewinne
Der progressive Steuertarif
Die Einkommensteuer ist progressiv: Wer mehr verdient, zahlt nicht nur mehr Steuer — sondern auch einen höheren prozentualen Anteil. Der Tarif (2025) im Überblick:
| Bereich | Zu versteuerndes Einkommen (Single) | Steuersatz |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | bis 12.084 € | 0 % |
| Eingangszoneone | 12.085 € – 17.429 € | 14 % – 24 % |
| Progressionszone | 17.430 € – 68.430 € | 24 % – 42 % |
| Spitzensteuersatz | 68.431 € – 277.825 € | 42 % |
| Reichensteuer | ab 277.826 € | 45 % |
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer einzeln berechnet und verdoppelt — das entlastet Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen deutlich.
Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen. Zahlreiche Abzüge mindern es:
- Werbungskosten (Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €, oder höhere tatsächliche Kosten): Fahrten zur Arbeit (0,30 €/km), Arbeitsmittel, Fortbildung
- Sonderausgaben: Kirchensteuer, Spenden, Vorsorgeaufwendungen (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen)
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten, Unterhalt — jeweils nur oberhalb einer zumutbaren Belastungsgrenze
Wohin fließt das Geld?
Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftsteuer — das Aufkommen wird auf drei Ebenen aufgeteilt:
- 42,5 % erhält der Bund
- 42,5 % erhalten die Bundesländer
- 15,0 % fließen direkt an die Wohnsitzgemeinden (über die Lohnsteuerzerlegung)
2025 betrug das Gesamtaufkommen aus Einkommensteuer und Körperschaftsteuer rund 431,6 Mrd. €, wovon der Bundesanteil bei ca. 191 Mrd. € lag.
Solidaritätszuschlag
Auf die festgesetzte Einkommensteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag erhoben — seit 2021 nur noch für Gutverdiener. Ab 2026 (Steuerfortentwicklungsgesetz) gilt: Wer weniger als 20.350 € Einkommensteuer zahlt, ist vollständig befreit. Darüber greift eine Milderungszone (11,9 %), erst ab ca. 37.800 € ESt gilt der volle Satz von 5,5 %.
Kirchensteuer
Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer: 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Sie ist eine eigene Steuer, die von den Finanzämtern im Auftrag der Kirchen eingezogen wird.
Geschichte
Die erste moderne Einkommensteuer in Deutschland wurde 1891 in Preußen eingeführt — mit Steuersätzen von 0,6 % bis 4 %. Nach dem Zweiten Weltkrieg erreichten die Spitzensteuersätze kurzzeitig über 90 %. Seit den 1990er Jahren wurde der Spitzensteuersatz schrittweise auf 42 % gesenkt. Der Grundfreibetrag wird jährlich an den Existenzminimumbericht angepasst.