vollbesteuert
Ratgeber

Steuerliche Änderungen 2026 im Überblick

Höherer Grundfreibetrag, einheitliche Pendlerpauschale, neue Soli-Freigrenze, die Aktivrente und mehr: Das ändert sich 2026 bei Einkommensteuer, Lohnsteuer und einigen Verbrauchsteuern – kompakt zusammengefasst.

5. August 2026·8 Min. Lesezeit·vollbesteuert Redaktion
2026SteueränderungenGrundfreibetragRatgeber

Jedes Jahr ändern sich Freibeträge, Pauschalen und Grenzwerte – meist zum 1. Januar, teils rückwirkend beschlossen, teils erst im Laufe des Jahres. 2026 gibt es gleich mehrere Änderungen, die für die meisten Steuerpflichtigen spürbar sind. Hier die wichtigsten im Überblick.

Einkommensteuer und Lohnsteuer

Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € für Ledige und 24.696 € für Verheiratete/Verpartnerte (Splittingtarif) – eine Anhebung um 252 € gegenüber 2025. Bis zu dieser Höhe bleibt das Einkommen steuerfrei.

Tarifeckwerte gegen die kalte Progression verschoben

Damit inflationsbedingte Gehaltserhöhungen nicht automatisch zu einer höheren realen Steuerlast führen (kalte Progression), wurden die übrigen Tarifeckwerte des § 32a EStG um rund 2,0 % nach rechts verschoben – mit Ausnahme der Reichensteuer-Grenze. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2026 ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (+1.398 € gegenüber 2025).

Soli-Freigrenze steigt auf 20.350 €

Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag steigt von 19.950 € auf 20.350 € Einkommensteuer (Ledige) bzw. 40.700 € (Verheiratete). Das bedeutet: Rund 90 % aller Einkommensteuerzahler zahlen weiterhin keinen Soli. Eine Milderungszone sorgt dafür, dass der Übergang zur vollen 5,5-%-Belastung nicht abrupt erfolgt.

Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Bis Ende 2025 galten gestaffelte Sätze: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Seit 1. Januar 2026 gilt einheitlich 38 Cent je Kilometer ab dem ersten Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025, verabschiedet 19. Dezember 2025). Bei 10 km einfacher Strecke bedeutet das rund 176 € mehr Werbungskosten im Jahr, bei 20 km rund 352 €.

Rechenbeispiel Entfernungspauschale

Wer 220 Arbeitstage im Jahr 15 km zur Arbeit fährt, konnte 2025 noch 15 km × 30 Cent × 220 Tage = 990 € absetzen. 2026 sind es 15 km × 38 Cent × 220 Tage = 1.254 € – ein Plus von 264 €.

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Zum 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld auf 259 € im Monat je Kind. Der Kinderfreibetrag (inklusive Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) steigt auf 9.756 €.

Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Pauschbetrag absetzbar

Ab 2026 lassen sich Gewerkschaftsbeiträge in voller Höhe absetzen – zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, nicht mehr verrechnet damit. Für Gewerkschaftsmitglieder mit spürbaren Beiträgen bedeutet das einen direkten zusätzlichen Steuervorteil.

⚠️

Für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag selbst kursierten im Sommer 2026 Ankündigungen einer Anhebung auf rund 1.430 €. Zum jetzigen Stand ist das noch nicht beschlossen – hier lohnt sich ein Blick auf den finalen Gesetzestext, bevor man mit dem höheren Betrag plant.

Rente und Ruhestand: die Aktivrente

Ab 1. Januar 2026 können Menschen, die über die Regelaltersgrenze hinaus in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterarbeiten, bis zu 2.000 € monatlich (24.000 € im Jahr) steuerfrei hinzuverdienen. Wichtige Einschränkungen:

  • Gilt nur ab Erreichen der Regelaltersgrenze – wer vorzeitig in Altersrente geht, ist nicht erfasst
  • Nur für abhängige Beschäftigung – Selbstständige, Freelancer und Minijobber fallen nicht darunter
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflegeversicherung) fallen trotz Steuerfreiheit weiterhin an
  • Die Regelung wird nach zwei Jahren evaluiert

Ehrenamt und Vereine

Durch das Steueränderungsgesetz 2025 steigen zum 1. Januar 2026 zwei zentrale Pauschalen für ehrenamtliches Engagement:

Pauschale20252026
Übungsleiterpauschale3.000 €3.300 €
Ehrenamtspauschale840 €960 €

Mindestlohn steigt auf 13,90 €

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde.

Verbrauchsteuern: Luftverkehrsteuer

Zum 1. Juli 2026 steigen die Sätze der Luftverkehrsteuer auf 13,03 € / 33,01 € / 59,43 € je nach Zieldistanzklasse. Details dazu in unserem Luftverkehrsteuer-Artikel.

Für Unternehmen und Selbstständige

E-Rechnung: Übergangsfristen laufen weiter

Die B2B-Pflicht zur elektronischen Rechnung gilt bereits seit 2025, mit gestaffelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen für Umsätze aus 2025/2026 noch Papierrechnungen ohne Zustimmung des Empfängers versenden. Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 € verlängert sich diese Übergangsfrist sogar bis Ende 2027. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit – müssen E-Rechnungen aber weiterhin empfangen können.

Steuerberatervergütung angepasst

Die Gebührentabellen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurden zum 1. Januar 2026 durch eine weitere Anpassungsverordnung leicht nachjustiert – nach der größeren Erhöhung zum 1. Juli 2025 (rund 6 %). Details dazu in unserem Artikel Was kostet ein Steuerberater?

Kurz zusammengefasst

ÄnderungNeuer Wert 2026
Grundfreibetrag (Ledige)12.348 €
Spitzensteuersatz ab69.879 €
Soli-Freigrenze (Ledige)20.350 €
Entfernungspauschale38 Cent ab 1. km
Kindergeld259 €/Monat
Kinderfreibetrag9.756 €
Übungsleiterpauschale3.300 €
Ehrenamtspauschale960 €
Mindestlohn13,90 €/Stunde
Aktivrente steuerfrei bis2.000 €/Monat

Wie sich der neue Grundfreibetrag und Tarif konkret auf dein Nettogehalt auswirken, kannst du mit unserem Lohnsteuerrechner direkt nachrechnen – oder dir mit dem kostenlosen Steuer-Check einen kompletten Überblick über deine persönliche Steuerlast verschaffen.


Mehr zum Thema:

Veröffentlicht am 5. August 2026 · vollbesteuert Redaktion

← Alle Artikel

📖Ähnliche Artikel