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Einkommensteuer

Grundfreibetrag 2026: Ab wann zahlst du wirklich Einkommensteuer?

Der steuerliche Grundfreibetrag wurde erneut angehoben. Was das konkret für dein Nettoeinkommen bedeutet, ab welchem Bruttolohn Steuer anfällt – und wer besonders profitiert.

20. Juli 2026·6 Min. Lesezeit·vollbesteuert Redaktion
GrundfreibetragEinkommensteuer2026LohnsteuerKalte Progression

Für 2026 gilt ein neuer Grundfreibetrag von 12.348 Euro – der Betrag, bis zu dem das Einkommen vollständig steuerfrei bleibt. Eine Anhebung um 252 Euro gegenüber dem Vorjahr (2025: 12.096 €). Das klingt nach einer kleinen Zahl – hat aber für Millionen Arbeitnehmer konkrete Auswirkungen auf die monatliche Lohnabrechnung.

Was der Grundfreibetrag genau bedeutet

Der Grundfreibetrag schützt das steuerliche Existenzminimum: Was du zum Leben brauchst, darf der Staat nicht besteuern. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1992 klargestellt und seitdem muss der Betrag regelmäßig angepasst werden.

Wichtig: Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) – nicht auf den Bruttolohn. Vom Bruttogehalt werden zuerst Werbungskosten, Sonderausgaben und weitere Abzüge abgezogen, bevor die Einkommensteuer berechnet wird.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Bruttolohn minus Werbungskostenpauschale (1.230 € in 2026) minus Sonderausgabenpauschale (36 €) minus eventuelle Vorsorgeaufwendungen = zu versteuerndes Einkommen. In der Praxis liegt das zvE bei einem normalen Angestellten ohne besondere Abzüge rund 1.300–2.000 € unter dem Bruttolohn.

Ab welchem Bruttolohn fällt 2026 Einkommensteuer an?

Das lässt sich nicht auf einen einzigen Wert herunterbrechen – es hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und weiteren Faktoren ab. Als Orientierung für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in Steuerklasse I:

Bruttolohn/JahrZu verst. Einkommen (ca.)Einkommensteuer
13.000 €~11.700 €0 €
14.000 €~12.700 €~86 €
16.000 €~14.700 €~380 €
20.000 €~18.700 €~1.270 €
30.000 €~28.700 €~4.480 €

Die Grenze liegt also für die meisten Arbeitnehmer bei einem Bruttolohn von etwa 13.500–14.000 Euro im Jahr – das entspricht einem Monatslohn von rund 1.125–1.170 Euro brutto.

Die Entwicklung der letzten Jahre

JahrGrundfreibetragÄnderung
20219.744 €+144 €
20229.984 €+240 €
202310.908 €+924 €
202411.604 €+696 €
202512.096 €+492 €
202612.348 €+252 €

Der sprunghafte Anstieg 2023 war eine Reaktion auf die hohe Inflation – der Gesetzgeber musste nachholen, was jahrelang versäumt wurde.

Kalte Progression: das Problem dahinter

Der Grundfreibetrag wird angehoben, um die sogenannte kalte Progression zu bekämpfen. Das funktioniert so:

Stell dir vor, dein Gehalt steigt um 5 % – aber nur weil die Inflation ebenfalls 5 % beträgt. Real hast du nichts gewonnen. Trotzdem rutscht dein Einkommen im progressiven Steuertarif in eine höhere Stufe: Du zahlst mehr Steuern, obwohl deine Kaufkraft gleich geblieben ist. Der Staat profitiert automatisch von der Inflation – ohne dass der Bundestag je eine Steuererhöhung beschlossen hätte.

Seit 2023 wird der Steuertarif in Deutschland jährlich an die Inflationsrate angepasst. Das klingt selbstverständlich, war es aber jahrzehntelang nicht – Vorgängerregierungen haben diese Anpassung oft bewusst unterlassen.

⚠️

Die Anpassung des Tarifs gilt nur für die Einkommensteuer. Der Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge und Kirchensteuer folgen eigenen Regeln und werden separat angepasst.

Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften

Bei Zusammenveranlagung (Splittingverfahren) verdoppelt sich der Grundfreibetrag effektiv: Das gemeinsam zu versteuernde Einkommen wird halbiert, der Tarif angewendet und das Ergebnis verdoppelt. In der Praxis bedeutet das, dass Paare bei sehr unterschiedlichen Einkommen erheblich weniger Steuern zahlen als zwei Singles mit denselben Einzeleinkommen.

Der kombinierte Grundfreibetrag für Ehepaare 2026: 24.696 Euro (2 × 12.348 €).

Kinderfreibetrag: noch mehr steuerfreies Einkommen

Wer Kinder hat, profitiert zusätzlich vom Kinderfreibetrag – 2026 sind das 6.672 Euro pro Kind (beider Elternteile zusammen). Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist: Kinderfreibetrag oder Kindergeld. In den meisten Fällen ist das Kindergeld (259 € pro Kind/Monat in 2026) für niedrige und mittlere Einkommen vorteilhafter – der Freibetrag lohnt sich erst ab einem höheren zu versteuernden Einkommen.

Wer profitiert wie viel von der Anhebung 2026?

Die Anhebung um 252 Euro klingt gering – aber die tatsächliche Ersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab:

GrenzsteuersatzErsparnis durch +252 € Freibetrag
14 % (unterer Bereich)~35 € / Jahr
30 % (mittleres Einkommen)~76 € / Jahr
42 % (Spitzensteuersatz)~106 € / Jahr

Das erscheint paradox: Die Anhebung entlastet Spitzenverdiener in absoluten Zahlen stärker. Das liegt an der Progression – wer mehr verdient, profitiert von jedem zusätzlichen Freibetrag-Euro mit seinem höheren Grenzsteuersatz.

Besonders spürbar ist die Anhebung für Geringverdiener, die bislang knapp oberhalb der Grenze lagen und nun vollständig steuerfrei bleiben – für sie ist die Ersparnis 100 % der bisherigen Steuerbelastung.


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Welche Einkünfte gehören hier rein?

Gewinne aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung, steuerpflichtige Renten sowie sonstige Einkünfte (z. B. Unterhalt, Spekulationsgewinne außerhalb der Abgeltungsteuer).

⚠ Arbeitnehmer: Nicht den Bruttolohn eingeben – das zu versteuernde Einkommen liegt nach Abzug von Werbungskosten (mind. 1.230 €), Vorsorgeaufwendungen und weiteren Pauschalen typischerweise 15–25 % unter dem Bruttolohn. Für Arbeitnehmer eignet sich der Lohnsteuerrechner besser.

Einkommensteuer10.548,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Gesamt10.548,00 €
Effektivsatz: 21.1 %Grenzsteuersatz: ~35 %

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Veröffentlicht am 20. Juli 2026 · vollbesteuert Redaktion

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