Zuckersteuer: Von der alten Rübenabgabe zur neuen Softdrink-Steuer
Deutschland hatte 152 Jahre lang eine Zuckersteuer — und schaffte sie 1993 ab. Jetzt kommt eine neue, die mit der alten nichts zu tun hat. Die alte besteuerte Zucker als Rohstoff, die neue besteuert zuckerhaltige Getränke als Gesundheitsrisiko. Dazwischen liegt ein Paradigmenwechsel: Die Steuer soll nicht mehr Geld bringen, sondern Verhalten ändern. Ob sie das kann, ist weniger klar, als beide Seiten behaupten.
Die alte Zuckersteuer (1841–1993)
Die erste deutsche Zuckersteuer wurde 1841 als Rübensteuer eingeführt — eine klassische Verbrauchsteuer auf den Rohstoff Zucker, vergleichbar mit der Kaffeesteuer oder der Tabaksteuer. Sie besteuerte die Produktion, nicht den Konsum, und ihr Zweck war fiskalisch: Einnahmen für den Staat.
Im 19. Jahrhundert war die Zuckersteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen des Deutschen Reichs. Mit sinkendem Zuckerpreis und steigendem Verwaltungsaufwand wurde sie immer weniger ergiebig. Zuletzt betrug der Satz rund 0,03 € pro Kilogramm und brachte etwa 90 Millionen Euro im Jahr — ein Rundungsfehler im Steueraufkommen von damals rund 400 Milliarden.
Zum 1. Januar 1993 wurde die Zuckersteuer abgeschafft — nicht aus gesundheitspolitischen Gründen, sondern im Zuge der EU-Binnenmarktharmonisierung. Die EU hatte sich auf eine einheitliche Liste verbrauchsteuerpflichtiger Waren geeinigt, und Zucker stand nicht darauf. Deutschland hätte die Steuer als nationale Sonderabgabe beibehalten können, verzichtete aber: Der bürokratische Aufwand stand in keinem Verhältnis mehr zu den Einnahmen.
Warum über 50 Länder Zucker heute anders besteuern
Die alte Zuckersteuer besteuerte den Rohstoff. Die neuen Zuckersteuern weltweit besteuern Produkte — fast immer gezuckerte Getränke. Der Grund: Softdrinks gelten in der Ernährungswissenschaft als der Haupttreiber des wachsenden Zuckerkonsums, weil sie große Mengen Zucker liefern, ohne zu sättigen.
Seit 2010 haben über 50 Länder eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt oder bestehende Abgaben verschärft — darunter Frankreich (2012), Ungarn (2011, die sogenannte „Chips-Steuer" auf zucker- und salzreiche Lebensmittel), Großbritannien (2018), Mexiko (2014), Kolumbien (2023) und Saudi-Arabien (2017). Norwegen hatte seit 1922 eine pauschale Steuer auf Zucker und Schokolade, schaffte sie aber 2021 ab — nicht weil sie nicht wirkte, sondern weil der Grenzhandel mit Schweden eskalierte.
Die Modelle unterscheiden sich erheblich:
| Modell | Länder | Wirkungsmechanismus |
|---|---|---|
| Mengensteuer (fester Betrag pro Liter) | Mexiko, Kolumbien, Indien | Verteuert alle Getränke gleich, einfach zu erheben |
| Gestaffelte Steuer (nach Zuckergehalt) | UK, Irland, Portugal | Setzt Anreize zur Rezepturumstellung (Reformulation) |
| Wertsteuer (Prozentsatz des Preises) | Chile, Saudi-Arabien | Trifft teurere Produkte stärker |
| Breite Steuer (auch auf Lebensmittel) | Ungarn, Mexiko (teilw.) | Erfasst mehr Zucker, aber auch mehr Widerstand |
Das britische Modell: Die Soft Drinks Industry Levy
Die britische Soft Drinks Industry Levy (SDIL), eingeführt im April 2018, gilt international als das erfolgreichste Modell — vor allem, weil sie ihre stärkste Wirkung entfaltete, bevor sie überhaupt in Kraft trat.
Wie sie funktioniert
Die SDIL ist eine Herstellerabgabe in zwei Stufen:
| Zuckergehalt | Steuersatz (Stand März 2026) |
|---|---|
| 5 bis unter 8 g / 100 ml | 19,4 Pence / Liter (~23 Cent) |
| ab 8 g / 100 ml | 25,9 Pence / Liter (~31 Cent) |
| unter 5 g / 100 ml | steuerfrei |
Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz und Milchgetränke sind ausgenommen (Stand 2026 — eine Konsultation zur Aufhebung der Milchausnahme läuft).
Was sie erreicht hat
Die Regierung kündigte die Steuer zwei Jahre vor Inkrafttreten an. Die Industrie nutzte die Vorlaufzeit, um Rezepturen umzustellen — das war das Kalkül.
Ergebnis nach einer Regierungsüberprüfung 2024:
- 46 % weniger Zucker in Softdrinks insgesamt
- 39,8 % weniger verkaufter Zucker aus SDIL-Getränken, obwohl das Verkaufsvolumen um 13,5 % stieg
- 47,4 % niedrigerer durchschnittlicher Zuckergehalt pro Portion
Die Einnahmen betrugen 2024/25 rund 327 Millionen Pfund (~385 Mio. €). Im Vergleich: Die 17,6 Mrd. € der deutschen Tabaksteuer sind um ein Vielfaches höher — aber die SDIL ist als Lenkungssteuer konzipiert. Sinkende Einnahmen sind hier ein Erfolgsindikator, kein Problem.
Die Einschränkungen
Die SDIL erfasst nur Softdrinks. Süßigkeiten, Gebäck, Frühstückscerealien und Fruchtsäfte — zusammen die Mehrheit des Zuckerkonsums — bleiben steuerfrei. Ob der Rückgang des Zuckerkonsums aus Getränken tatsächlich zu weniger Adipositas geführt hat, ist bisher nicht belegt. Dafür ist der Zeitraum zu kurz, und zu viele andere Faktoren spielen hinein.
Mexiko: Die Mengensteuer und ihre Grenzen
Mexiko führte 2014 eine Steuer von 1 Peso pro Liter auf zuckergesüßte Getränke ein (damals etwa 10 % Preisaufschlag). Das Land hat die weltweit höchste Pro-Kopf-Rate an Softdrink-Konsum und eine der höchsten Adipositas-Raten.
Was die Studien zeigen
- 6–10 % Rückgang beim Kauf zuckergesüßter Getränke in den ersten drei Jahren
- Stärkster Effekt bei einkommensschwachen Haushalten und jungen Erwachsenen (20–35 Jahre)
- Modellrechnungen projizieren 86.000 bis 134.000 verhinderte Diabetes-Fälle bis 2030
Was die Studien nicht zeigen
Die Steuer hat den Konsum gesenkt — aber nicht den Zucker. Ein Teil der Verbraucher wich auf billigere Alternativen aus: Fruchtsäfte mit ähnlichem Zuckergehalt, selbst gemischte Limonaden oder zuckerhaltige Snacks. Der Gesamtzuckerkonsum in Mexiko ist zwischen 2014 und 2023 nicht messbar gesunken. Das liegt auch daran, dass die Steuer weder indexiert noch erhöht wurde — die Inflation hat den realen Preisaufschlag inzwischen auf unter 7 % gedrückt.
Kausalität vs. Korrelation: Die mexikanischen Studien zeigen eine Korrelation zwischen Steuereinführung und Konsumrückgang. Ob die Steuer allein dafür verantwortlich ist, lässt sich nicht zweifelsfrei sagen — gleichzeitig liefen Aufklärungskampagnen und Kennzeichnungspflichten. Die am häufigsten zitierte Studie (Colchero et al., 2016) nutzt ein Kontrollgruppendesign, das methodisch solide, aber nicht randomisiert ist.
Der deutsche Entwurf: was beschlossen ist und was verhandelt wird
Beim deutschen Vorhaben lohnt es sich, zwei Stände zu trennen — einen beschlossenen Rahmen und ein aktuelles BMF-Papier, das den Rahmen deutlich weiter fasst.
Was beschlossen ist (April 2026)
Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Der Text kündigt an, dass die Bundesregierung in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 einführen wird. Zuständig war zu diesem Zeitpunkt das Bundesgesundheitsministerium, die Ausgestaltung als Herstellerabgabe mit Zweckbindung zur GKV-Finanzierung stand im Raum. Ein Rechtsakt für die Abgabe selbst wurde damals nicht eingebracht.
Was aktuell verhandelt wird (August 2026)
Am 25. August 2026 ist ein Papier aus dem Bundesfinanzministerium öffentlich geworden, das die Ausgestaltung deutlich ändert. Der Wechsel der Federführung vom BMG zum BMF ist der bedeutendste Punkt: Er deutet darauf hin, dass das Vorhaben als echte Bundesverbrauchsteuer nach Art. 106 GG ausgestaltet wird — nicht mehr als zweckgebundene Sonderabgabe im Sozialversicherungsrecht. Das ändert nicht nur den Namen (Steuer statt Abgabe), sondern auch die verfassungsrechtliche Grundlage, die Verwendung der Einnahmen (allgemeiner Bundeshaushalt statt Gesundheitsfonds) und den Prüfungsmaßstab.
Die wichtigsten inhaltlichen Verschiebungen des BMF-Papiers:
| Punkt | Kabinettsbeschluss April | BMF-Papier August |
|---|---|---|
| Rechtsform | Herstellerabgabe (GKV-Recht) | Verbrauchsteuer (Bundesrecht) |
| Federführung | BMG | BMF |
| Inkrafttreten | 2028 | 2027 |
| Zweckbindung | GKV-Finanzierung | keine, allgemeiner Haushalt |
| Untere Zuckerschwelle | 5 g / 100 ml | 4,5 g / 100 ml |
| Erfasste Getränke | Softdrinks, Eistees, Energydrinks | + Fruchtsäfte, Milchmischgetränke, Biermischgetränke, Fertigkaffees |
| Sätze | 26 ct (5–8 g) / 32 ct (>8 g) | 26 ct (4,5–7 g) / 32 ct (>7 g) |
Zuckersteuer-Sätze nach Zuckergehalt im Vergleich · seitlich scrollbar
Finanzminister Klingbeil hat gleichzeitig öffentlich ausgeschlossen, dass zuckerfreie Getränke (Zero-Produkte) in die Steuer einbezogen werden — Zitat: „Was keinen Sinn ergibt, ist eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke. Das mache ich nicht."
Stand der Prüfung: Das BMF-Papier ist noch kein Referentenentwurf, sondern ein hausinterner Diskussionsstand. Bis zum Kabinettsbeschluss über den eigentlichen Rechtsakt können sich Sätze, Schwellen und Scope noch ändern. Bundestag und Bundesrat stehen ohnehin noch aus. Was in diesem Abschnitt als „aktuell verhandelt" steht, hat also einen anderen Status als der beschlossene April-Rahmen — und beide Stände können sich bis zum finalen Gesetz noch verschieben.
Was das Aufkommen betrifft
Das erwartete Aufkommen der ursprünglichen engen Fassung lag bei rund 450 Mio. € jährlich. Wird der Scope wie im BMF-Papier auf Säfte, Milchmischgetränke und Fertigkaffees erweitert und die untere Schwelle auf 4,5 g gesenkt, verdoppelt sich das Aufkommen potenziell — belastbare Schätzungen der breiten Fassung liegen aber noch nicht öffentlich vor. Als Größenordnung wird in Presseberichten teilweise die Milliardengrenze genannt; das ist mangels offizieller Schätzung mit Vorsicht zu lesen.
Was dafür spricht
Gesundheitskosten senken. Typ-2-Diabetes, Adipositas und Karies verursachen in Deutschland jährlich zweistellige Milliardenkosten im Gesundheitssystem. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft schätzt die direkten und indirekten Kosten von Diabetes auf rund 35 Milliarden Euro pro Jahr. Wenn eine Getränkesteuer auch nur einen kleinen Teil dieser Kosten vermeidet, rechnet sie sich.
Reformulation wirkt. Die britische Erfahrung zeigt, dass die stärkste Wirkung nicht vom Preissignal an die Verbraucher ausgeht, sondern von der Rezepturumstellung der Hersteller. Mehr als die Hälfte der Zuckerreduktion in UK fand vor Inkrafttreten der Steuer statt. Eine gestaffelte Steuer mit Vorlaufzeit ist ein Instrument, das die Industrie bewegen kann — und das ohne Kaufkraftverlust beim Verbraucher.
Einkommensschwache Haushalte profitieren überproportional. Softdrink-Konsum korreliert international mit niedrigem Einkommen. Die mexikanischen Daten zeigen den stärksten Konsumrückgang bei den Ärmsten. Das ist ein ungewöhnliches Argument für eine Verbrauchsteuer — normalerweise belasten Verbrauchsteuern Ärmere stärker.
Was dagegen spricht
Bevormundung. Der stärkste Gegeneinwand ist nicht ökonomisch, sondern freiheitlich: Erwachsene dürfen selbst entscheiden, was sie trinken. Eine Steuer, die Verhalten lenken soll, ist paternalistisch — auch wenn das Lenkungsziel gesundheitlich vernünftig sein mag. Das Argument wiegt schwerer als in der politischen Debatte oft eingeräumt wird, weil es nicht widerlegbar ist: Es ist eine Wertentscheidung, keine empirische Frage.
Regressiv. Verbrauchsteuern treffen Haushalte mit niedrigem Einkommen relativ stärker. Das Aufkommen (rund 450 Mio. € in der engen April-Fassung, in der breiten BMF-Fassung deutlich mehr) kommt überproportional von denen, die am wenigsten haben. Das Reformulation-Argument (die Steuer verschwindet, wenn die Industrie reagiert) setzt voraus, dass die Industrie tatsächlich umstellt — und nicht einfach die Preise erhöht und den Aufschlag kassiert.
Ausweichverhalten. Die mexikanische Erfahrung zeigt, dass Verbraucher nicht aufhören, Zucker zu konsumieren — sie konsumieren ihn aus anderen Quellen. Wer nur Getränke besteuert, erfasst weniger als ein Fünftel des Gesamtzuckerkonsums. Das britische Modell umgeht dieses Problem teilweise durch die Reformulation — aber eben nur bei Getränken.
Bürokratiekosten. Eine neue Steuer bedeutet neue Melde-, Erhebungs- und Kontrollpflichten. Beim erwarteten Aufkommen und einem Verwaltungskostenanteil, der bei Verbrauchsteuern typischerweise bei 2–5 % liegt, stehen zweistellige Millionenbeträge jährliche Verwaltungskosten im Raum. Ob das Verhältnis stimmt, hängt davon ab, ob man die Steuer als Fiskalinstrument (dann schlecht) oder als Lenkungsinstrument (dann irrelevant) bewertet.
Rechner: Was würde dein Getränk kosten?
🥤 Zuckersteuer-Rechner
Was würde die geplante Softdrink-Steuer für dein Lieblingsgetränk kosten?
Ab 4.5 g: 26 ct/L · Ab 7 g: 32 ct/L — auch Säfte, Milchmischgetränke, Fertigkaffees
Hinweis: Zuckergehalte aus den Nährwerttabellen der Hersteller (Stand 2026, können sich durch Rezepturänderungen jederzeit ändern). Die Steuer trifft Hersteller und Importeure — ob und wie sie an Verbraucher weitergegeben wird, entscheidet die Preispolitik der Unternehmen.
Zuckerfreie Getränke (Zero, Light) sind in beiden Entwürfen ausdrücklich ausgenommen. Das BMF-Papier (August) erfasst anders als der April-Beschluss auch Fruchtsäfte, Milchmischgetränke und Fertigkaffees.
Rechtsgrundlage: Kabinettsbeschluss GKV-BeitrSStabG (29.04.2026) · BMF-Papier Verbrauchsteuer auf zuckergesüßte Getränke (25.08.2026). Kein finaler Rechtsakt — alle Sätze und Schwellen können sich noch ändern.
Was der Artikel nicht beantworten kann
Die Kernfrage — senkt eine Zuckersteuer die Adipositas-Rate? — lässt sich nach aktuellem Forschungsstand nicht mit Ja oder Nein beantworten. Die britische SDIL hat den Zuckergehalt in Getränken halbiert, aber ob das die Zahl der Übergewichtigen senkt, ist nach acht Jahren noch nicht belegt. Die mexikanische Steuer hat den Softdrink-Konsum reduziert, aber der Gesamtzuckerkonsum blieb konstant. Beide Befunde sind gleichzeitig wahr und nicht widersprüchlich — sie messen verschiedene Dinge.
Wer die Steuer mit dem Argument einführt, sie verhindere Diabetes, geht über die Evidenz hinaus. Wer sie mit dem Argument ablehnt, sie ändere nichts, ignoriert den Reformulation-Effekt. Die ehrliche Antwort ist: Die Steuer wirkt auf den Zuckergehalt in Getränken — ob das reicht, um Gesundheitskosten messbar zu senken, wissen wir frühestens Mitte der 2030er.
Kurz zusammengefasst
- Deutschland hatte von 1841 bis 1993 eine Zuckersteuer auf den Rohstoff — abgeschafft wegen EU-Harmonisierung und geringem Aufkommen (~90 Mio. €).
- Kabinettsbeschluss April 2026: eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke (26–32 ct/L, ~450 Mio. € erwartet, GKV-zweckgebunden) ab 2028.
- BMF-Papier August 2026: Umbau in eine Verbrauchsteuer (BMF-federführend, keine Zweckbindung), Start bereits 2027, breiterer Scope (auch Säfte, Milchmischgetränke, Fertigkaffees), untere Schwelle 4,5 g / 100 ml. Referentenentwurf steht noch aus.
- Über 50 Länder besteuern zuckerhaltige Getränke — die Modelle reichen von pauschalen Mengensteuern (Mexiko) bis zu gestaffelten Herstellerabgaben (UK).
- Das britische Modell (SDIL, seit 2018) hat den Zuckergehalt in Softdrinks um 46 % gesenkt — hauptsächlich durch Rezepturumstellung der Hersteller vor Inkrafttreten.
- In Mexiko sank der Softdrink-Konsum um 6–10 %, aber der Gesamtzuckerkonsum blieb konstant — Ausweichverhalten auf andere Zuckerquellen.
- Dafür: Reformulation wirkt, Gesundheitskosten senken, überproportionaler Nutzen für einkommensschwache Haushalte.
- Dagegen: Bevormundung (Wertentscheidung, nicht widerlegbar), regressiv, Ausweichverhalten, Bürokratiekosten.
- Offene Frage: Ob eine Getränkesteuer die Adipositas-Rate senkt, ist nach aktuellem Forschungsstand nicht belegt.
Quellen: Bundesregierung, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Kabinettsbeschluss 29.04.2026). BMF-Papier zur Ausweitung und Vorziehung (August 2026), berichtet u. a. bei Deutsches Ärzteblatt und Ärzteblatt zur Absage an Zero-Getränke. UK Government, SDIL Statistics 2026. HM Revenue & Customs, SDIL Changes. Colchero et al. (2016): Beverage purchases from stores in Mexico under the excise tax on sugar sweetened beverages, BMJ. Barrientos-Gutiérrez et al., PLOS Medicine 2017 (Projected impact Mexico). Verbraucherzentrale Bundesverband, Zuckerabgabe. Deutsche Diabetes Gesellschaft.
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