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Minijob 2026: Die 603-Euro-Grenze und was wirklich abgeht

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro – und steigt seit 2022 automatisch mit dem Mindestlohn. Was Arbeitgeber an Pauschalabgaben zahlen, was beim Minijobber netto ankommt und warum der 1. Juli 2026 für die Rentenversicherung wichtig war.

12. August 2026·8 Min. Lesezeit·vollbesteuert RedaktionStand: 14. August 2026
MinijobGeringfügige BeschäftigungLohnsteuerSozialversicherungRatgeber

Wer heute nach „Minijob" sucht, findet erstaunlich viele Seiten, die noch von 450 Euro sprechen. Diese Grenze ist seit Oktober 2022 Geschichte. Seitdem ist sie nicht mehr fest, sondern an den Mindestlohn gekoppelt – und steigt damit jedes Mal automatisch mit.

Für 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat.

Woher kommt die 603-Euro-Grenze?

Die Geringfügigkeitsgrenze wird nach einer festen Formel berechnet (§ 8 Abs. 1a SGB IV):

Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro

Dahinter steckt eine Idee: Ein Minijob soll 10 Wochenstunden zum Mindestlohn ermöglichen – egal, wie hoch der Mindestlohn gerade ist. Für 2026 also: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → aufgerundet 603 €.

ZeitraumMindestlohnMinijob-Grenze
bis September 202210,45 €450 € (fester Betrag)
Oktober 2022 – 202312,00 €520 €
202412,41 €538 €
202512,82 €556 €
202613,90 €603 €
2027 (bereits beschlossen)14,60 €voraussichtlich 633 €

Auf das Jahr gerechnet sind das 7.236 € – der Betrag, den ein Minijobber 2026 maximal verdienen darf, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.

Zweimal darfst du drüber

Ein unvorhergesehenes Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr zulässig – etwa bei einer Krankheitsvertretung. Im betreffenden Monat darf der Verdienst höchstens das Doppelte der Grenze betragen. Planbare Überschreitungen zählen ausdrücklich nicht: Wer von vornherein mehr verdienen will, ist kein Minijobber mehr.

Was zahlt der Arbeitgeber?

Hier liegt die eigentliche Überraschung für viele: Der Minijob ist für den Arbeitnehmer fast abgabenfrei – für den Arbeitgeber aber keineswegs. Er zahlt Pauschalabgaben, und die sind erheblich.

PostenGewerblicher MinijobPrivathaushalt
Krankenversicherung13,00 %5,00 %
Rentenversicherung15,00 %5,00 %
Pauschsteuer2,00 %2,00 %
Umlage U1 (Krankheit)0,80 %0,80 %
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %0,22 %
Insolvenzgeldumlage0,15 %—
Unfallversicherungbranchenabhängig1,60 %
Summe31,17 %14,62 %

Bei einem Minijobber, der die 603 € voll ausschöpft, bedeutet das:

  • gewerblich: rund 188 € Abgaben obendrauf – der Minijob kostet den Betrieb also knapp 791 € im Monat
  • Privathaushalt: rund 88 € – zusammen etwa 691 €
⚠️

Zum 1. Januar 2026 wurde die Umlage U1 von 1,10 % auf 0,80 % gesenkt – die einzige Änderung an den Beitragssätzen in diesem Jahr. Ältere Kostenaufstellungen im Netz rechnen deshalb leicht zu hoch.

Der große Unterschied zwischen Gewerbe und Privathaushalt ist politisch gewollt: Der Haushaltsscheck soll Schwarzarbeit bei Putzhilfen, Kinderbetreuung und Gartenarbeit unattraktiv machen. Wer ihn nutzt, kann zusätzlich 20 % der Kosten von der Steuerschuld abziehen.

Was kommt beim Minijobber netto an?

Für den Arbeitnehmer ist der Minijob steuerfrei – jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber die pauschale Besteuerung wählt. Die 2 % Pauschsteuer (§ 40a Abs. 2 EStG) deckt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer komplett ab und wird vom Arbeitgeber getragen. Der Verdienst taucht in der Steuererklärung gar nicht erst auf.

Der einzige reguläre Abzug ist die Rentenversicherung:

Gewerblicher MinijobPrivathaushalt
Arbeitgeber zahlt15,0 %5,0 %
Minijobber zahlt3,6 %13,6 %

Bei 603 € sind das 21,71 € im Monat – netto bleiben also 581,29 €.

Welche zweite Chance gibt es seit dem 1. Juli 2026 bei der Rente?

Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann bleiben die 3,6 % im Portemonnaie – der Job zählt aber auch kaum noch für die Rente.

Sehr viele nutzen diese Befreiung, ohne die Folgen zu überblicken: Ohne eigene Beiträge entfallen nicht nur Rentenansprüche, sondern auch der Zugang zu Reha-Leistungen, zur Erwerbsminderungsrente und zur Riester-Förderung.

Bis Mitte 2026 war diese Entscheidung endgültig. Seit dem 1. Juli 2026 lässt sie sich einmalig widerrufen: Wer sich damals befreien ließ, kann über den Arbeitgeber zurück in die Versicherungspflicht.

⚠️

Der Widerruf wirkt nur für die Zukunft, gilt einheitlich für alle Minijobs – und ist die letzte Gelegenheit: Eine erneute Befreiung ist danach nicht mehr möglich.

Pauschalsteuer oder Individualbesteuerung – was lohnt sich mehr?

Der Arbeitgeber hat bei der Steuer die Wahl: 2 % Pauschsteuer – oder Individualbesteuerung nach den Lohnsteuermerkmalen des Minijobbers.

Was auf den ersten Blick nach mehr Bürokratie klingt, ist oft günstiger. In den Steuerklassen I bis IV liegt ein Verdienst von 603 € weit unter jeder Steuerschwelle, es fällt also gar keine Lohnsteuer an. Der Arbeitgeber spart die 2 % – der Minijobber zahlt trotzdem nichts.

Wann sich die Individualbesteuerung nicht lohnt

In Steuerklasse VI – also wenn der Minijob nicht das erste Beschäftigungsverhältnis ist – wird ab dem ersten Euro Lohnsteuer fällig. Hier ist die Pauschsteuer fast immer die bessere Wahl.

Was gilt für einen Minijob neben dem Hauptjob?

Eine der häufigsten Fragen – und die Antwort ist klarer, als viele denken:

  • Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt pauschal besteuert und abgabenbegünstigt.
  • Ab dem zweiten Minijob wird es teuer: Er wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und damit voll sozialversicherungspflichtig.

Wer mehrere Minijobs ohne Hauptjob hat, muss die Verdienste addieren. Zusammen dürfen sie die 603 € nicht überschreiten – sonst werden alle sozialversicherungspflichtig.

Was gilt oberhalb der Minijob-Grenze im Übergangsbereich (Midijob)?

Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der sogenannte Übergangsbereich – der Midijob. Dort steigen die Arbeitnehmerbeiträge nicht schlagartig, sondern gleitend an. Erst ab 2.000 € gilt der volle Sozialversicherungsbeitrag.

Wichtig: Im Übergangsbereich sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag entkoppelt. Was der Betrieb zahlt, hat mit dem reduzierten Beitrag des Beschäftigten wenig zu tun.

Was ist die kurzfristige Beschäftigung als Alternative?

Für Saisonarbeit, Semesterferien oder Messeeinsätze gibt es eine zweite Form der geringfügigen Beschäftigung – die kurzfristige Beschäftigung. Sie kennt keine Verdienstgrenze, ist dafür zeitlich begrenzt: maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, über alle kurzfristigen Jobs zusammengerechnet.

Sie ist sozialversicherungsfrei, aber nicht steuerfrei – der Verdienst wird regulär nach Lohnsteuerklasse versteuert und muss in die Steuererklärung.

Kurz zusammengefasst

  • Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 €/Monat bzw. 7.236 €/Jahr
  • Sie ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt – 2027 voraussichtlich 633 €
  • Arbeitgeber zahlen 31,17 % Pauschalabgaben (Privathaushalt: nur 14,62 %)
  • Minijobber zahlen keine Steuern, nur 3,6 % Rentenversicherung – bei 603 € also 21,71 €
  • Seit 1. Juli 2026 lässt sich eine Befreiung von der Rentenversicherung einmalig rückgängig machen
  • Ein Minijob neben dem Hauptjob bleibt begünstigt – ab dem zweiten wird voll abgerechnet
  • Über 603 € beginnt der Midijob mit gleitend steigenden Beiträgen bis 2.000 €

Wie sich Lohnsteuer und Abgaben bei einem regulären Gehalt entwickeln, rechnet dir unser Lohnsteuerrechner aus. Wo du insgesamt stehst, zeigt der Steuer-Check.


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❓Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?▾

603 Euro im Monat bzw. 7.236 Euro im Jahr. Sie ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) und steigt damit automatisch mit – 2027 voraussichtlich auf 633 Euro.

Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?▾

In der Regel nein. Wenn der Arbeitgeber die pauschale Besteuerung wählt (2 % Pauschsteuer, die er selbst trägt), ist der Minijob für den Arbeitnehmer steuerfrei und taucht in der Steuererklärung gar nicht auf.

Was zahlt ein Minijobber an Sozialabgaben?▾

Der einzige reguläre Abzug ist die Rentenversicherung: 3,6 % bei gewerblichen Minijobs bzw. 13,6 % bei Minijobs im Privathaushalt. Bei 603 € sind das 21,71 € im Monat bei einem gewerblichen Minijob, netto bleiben 581,29 €.

Was zahlt der Arbeitgeber für einen Minijob?▾

Insgesamt rund 31,17 % Pauschalabgaben bei gewerblichen Minijobs (Kranken-, Rentenversicherung, Pauschsteuer, Umlagen), im Privathaushalt nur rund 14,62 %. Bei voll ausgeschöpfter Grenze kostet ein gewerblicher Minijob den Arbeitgeber damit knapp 791 € im Monat.

Was passiert, wenn ich mehr als 603 Euro verdiene?▾

Ein unvorhergesehenes Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr zulässig (maximal das Doppelte der Grenze). Planbare Überschreitungen zählen nicht – wer von vornherein mehr verdienen will, ist kein Minijobber mehr und wird sozialversicherungspflichtig.

Veröffentlicht am 12. August 2026 · vollbesteuert Redaktion
Zahlen und Rechtsstand zuletzt am 14. August 2026 gegen die amtlichen Quellen geprüft. Wie wir arbeiten

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