Verkehrsteuern
Steuern auf Rechtsgeschäfte und wirtschaftliche Vorgänge
Verkehrsteuern knüpfen an bestimmte Rechtsvorgänge im Wirtschaftsverkehr an – etwa den Kauf eines Grundstücks, den Abschluss einer Versicherung oder die Einfuhr von Waren. Sie belasten nicht das Einkommen, sondern den Akt des Rechtsgeschäfts selbst.
Die mit Abstand bedeutendste Verkehrsteuer ist die Umsatzsteuer, die jeden Lieferungs- und Leistungsvorgang im Inland erfasst. Als Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug belastet sie wirtschaftlich nur den Endverbraucher.
Daneben stehen Spezialsteuern für einzelne Rechtsvorgänge: die Grunderwerbsteuer beim Kauf von Grundstücken, die Versicherungsteuer bei Versicherungsverträgen und die Kraftfahrzeugsteuer beim Halten eines Fahrzeugs.