Steuer-Lexikon
Begriffe, die in fast jeder Steuerart wieder auftauchen — kurz erklärt, ohne Fachchinesisch. Für aktuelle Zahlen und Sätze geht es von hier direkt zur jeweiligen Steuerart.
Bemessungsgrundlage
Der Wert, auf den der Steuersatz angewendet wird.
Die Bemessungsgrundlage ist die Größe, aus der die Steuerschuld berechnet wird — beim Einkommensteuertarif das zu versteuernde Einkommen, bei der Grunderwerbsteuer der Kaufpreis, bei der Kfz-Steuer Hubraum und Schadstoffausstoß. Erst Bemessungsgrundlage mal Steuersatz ergibt die konkrete Steuer.
Freibetrag vs. Freigrenze
Ein Freibetrag mindert die Steuer immer, eine Freigrenze nur bis zu einer Schwelle.
Bei einem Freibetrag bleibt immer nur der Teil steuerfrei, der die Grenze übersteigt — wird die Grenze überschritten, ändert sich für den Teil darunter nichts. Bei einer Freigrenze dagegen wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, sobald die Grenze auch nur geringfügig überschritten wird. Der Unterschied entscheidet oft darüber, ob sich ein zusätzlicher Euro Einkommen überproportional auswirkt.
Grundfreibetrag
Der Teil des Einkommens, der jedes Jahr steuerfrei bleibt.
Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum steuerfrei stellen: Bis zu dieser Höhe zahlt niemand Einkommensteuer, egal wie hoch das restliche Einkommen ist. Er wird regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst und ist der unterste Baustein des Einkommensteuertarifs.
Kalte Progression
Wenn eine Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleicht, aber trotzdem mehr Steuer kostet.
Kalte Progression entsteht, wenn Löhne nur mit der Inflation steigen, der Steuertarif aber nicht automatisch mitwächst: Real verdient niemand mehr, trotzdem rutscht ein größerer Teil des Einkommens in einen höheren Grenzsteuersatz. Der Gesetzgeber gleicht das teilweise durch eine Verschiebung der Tarifeckwerte aus, umgangssprachlich "Tarif auf Rädern".
Pauschbetrag
Ein fester Betrag, den das Finanzamt ohne Einzelnachweis anerkennt.
Ein Pauschbetrag wird automatisch berücksichtigt, ohne dass einzelne Belege eingereicht werden müssen — etwa der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten. Wer höhere tatsächliche Kosten hatte, kann diese stattdessen einzeln nachweisen; das Finanzamt setzt dann automatisch den günstigeren Wert an.
Progressionsvorbehalt
Steuerfreie Einkünfte, die trotzdem den Steuersatz für den Rest erhöhen können.
Manche Einkünfte bleiben zwar selbst steuerfrei — etwa Arbeitslosengeld oder Elterngeld —, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz, mit dem das übrige, steuerpflichtige Einkommen versteuert wird. Wirtschaftlich bleibt die Leistung steuerfrei, sie verändert aber die Progression für den Rest des Einkommens.
Quellensteuer
Wird direkt an der Einkunftsquelle einbehalten, bevor Geld überhaupt ankommt.
Bei der Quellensteuer führt nicht die steuerpflichtige Person selbst die Steuer ab, sondern derjenige, der die Einkünfte auszahlt — etwa der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer oder die Bank bei der Kapitalertragsteuer. Das reduziert Erhebungsaufwand und Ausfallrisiko für den Staat.
Sonderausgaben
Private Ausgaben, die das Gesetz trotzdem zum Abzug zulässt.
Sonderausgaben haben keinen direkten Bezug zur Erzielung von Einkünften, dürfen aber trotzdem vom Einkommen abgezogen werden, weil der Gesetzgeber sie für förderungswürdig hält — etwa Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer oder Spenden.
Steuerbescheid
Der schriftliche Bescheid mit der endgültig festgesetzten Steuerschuld.
Der Steuerbescheid teilt das Ergebnis der Veranlagung mit: die endgültig festgesetzte Steuerschuld sowie eine eventuelle Erstattung oder Nachzahlung. Wer mit der Festsetzung nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen.
Steuerklasse
Bestimmt den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die endgültige Steuerschuld.
Die Steuerklasse legt fest, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich vom Gehalt einbehält. Sie beeinflusst nur die laufenden Abzüge — die tatsächliche Steuerschuld ergibt sich erst aus der Veranlagung am Jahresende und kann davon abweichen.
Steuersatz vs. Grenzsteuersatz
Der Grenzsteuersatz gilt nur für den zuletzt verdienten Euro.
Der (Durchschnitts-)Steuersatz gibt an, wie viel Prozent des gesamten Einkommens im Schnitt an Steuer fällig werden. Der Grenzsteuersatz beschreibt dagegen, mit wie viel Prozent genau der nächste zusätzlich verdiente Euro belastet wird. Bei einem progressiven Tarif wie der Einkommensteuer liegt der Grenzsteuersatz über dem Durchschnittssteuersatz.
Steuerschuldner vs. Steuerträger
Wer zahlen muss, ist nicht immer, wer die Last am Ende trägt.
Der Steuerschuldner ist rechtlich verpflichtet, die Steuer an das Finanzamt abzuführen. Der Steuerträger ist dagegen, wer sie wirtschaftlich tatsächlich trägt. Bei der Umsatzsteuer etwa führt das Unternehmen die Steuer ab (Schuldner), bezahlt wird sie aber über den Preis letztlich vom Endverbraucher (Träger).
Veranlagung
Das Verfahren, in dem das Finanzamt die endgültige Steuerschuld ermittelt.
Bei der Veranlagung gleicht das Finanzamt anhand der Steuererklärung ab, wie hoch die tatsächliche Steuerschuld für ein Jahr ist, und verrechnet sie mit bereits gezahlten Beträgen — etwa der monatlich einbehaltenen Lohnsteuer. Das Ergebnis ist entweder eine Erstattung oder eine Nachzahlung.
Vorauszahlung
Ein bereits während des Jahres gezahlter Betrag auf die spätere Steuerschuld.
Vorauszahlungen werden quartalsweise an das Finanzamt geleistet, bevor die endgültige Steuerschuld feststeht — typischerweise bei der Einkommen- oder Gewerbesteuer von Selbstständigen und Unternehmen. Sie werden bei der Veranlagung auf die tatsächliche Steuerschuld angerechnet.
Werbungskosten
Ausgaben, die mit der Erzielung von Arbeitseinkommen zusammenhängen.
Werbungskosten sind Aufwendungen, um Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten — etwa Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel oder Fortbildungen. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und werden entweder pauschal oder einzeln nachgewiesen angesetzt.