Die Grunderwerbsteuer in Deutschland
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer auf den Erwerb von Grundstücken und Immobilien. Sie wird beim Kauf von Häusern, Wohnungen, Grundstücken oder Erbbaurechten fällig — berechnet als Prozentsatz des Kaufpreises. Rechtliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Die Steuer ist eine reine Ländersteuer: Seit 2006 können die Bundesländer ihren Steuersatz selbst festlegen.
Wie viel Grunderwerbsteuer zahlst du?
🏡 Dein Grunderwerbsteuer-Rechner
Einmalige Grunderwerbsteuer (fließt an das Bundesland):
0,00 €
Kein Immobilienkauf angegeben.
Die Steuersätze nach Bundesland (2025)
| Bundesland | Steuersatz |
|---|---|
| Bayern | 3,5 % |
| Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
| Hamburg, Sachsen | 5,5 % |
| Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % |
| Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen | 6,5 % |
Bayern hält mit 3,5 % allein den Mindestsatz — die höchsten Sätze (6,5 %) zahlt man in Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hamburg und Sachsen haben zuletzt (2023) auf 5,5 % erhöht.
Rechenbeispiel
Kauf einer Eigentumswohnung für 350.000 € in Nordrhein-Westfalen (6,5 %):
350.000 € × 6,5 % = 22.750 € Grunderwerbsteuer
Diese Summe ist innerhalb eines Monats nach dem Steuerbescheid zu zahlen — sonst kann keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zwingend erforderlich ist.
Was löst die Steuer aus?
Steuerpflichtig sind alle Rechtsvorgänge, die einen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründen:
- Kaufvertrag über ein Grundstück oder Gebäude
- Erwerb durch Zwangsversteigerung
- Anteilsübertragung an Gesellschaften, die Grundbesitz halten (Share Deal, ab 90 % Anteilsübertragung)
- Einräumung eines Erbbaurechts
Steuerbefreiungen
Steuerfrei sind u. a.:
- Erbschaft und Schenkung (auch unter Fremden, wenn ohne Gegenleistung)
- Übertragungen unter Ehegatten (und eingetragenen Lebenspartnern)
- Eltern-Kind-Übertragungen in gerader Linie
- Grundstücke mit einem Wert unter 2.500 €
Wer zahlt?
Schuldner der Grunderwerbsteuer sind grundsätzlich Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch — in der Praxis trägt sie aber fast immer der Käufer, da dies üblicherweise so im Kaufvertrag vereinbart wird.
Wohin fließt das Geld?
Das Aufkommen fließt vollständig an das jeweilige Bundesland. Mit bundesweit rund 15,1 Mrd. € (2025) ist die Grunderwerbsteuer eine bedeutende Ländersteuer — wenngleich das Aufkommen nach dem Immobilienboom (2021: 19,5 Mrd. €) durch gestiegene Zinsen zurückgegangen ist.
Reformdebatte
Die Grunderwerbsteuer gilt als eine der größten Hürden für Wohneigentum in Deutschland. Wohnungs- und Immobilienverbände fordern seit Jahren eine Senkung oder einen Freibetrag für Ersterwerber. Diskutiert wird ein Modell mit einem steuerfreien Grundbetrag (z. B. 500.000 € für selbst genutztes Wohneigentum). Bisher ist keine Bundesregelung in Sicht, da die Länder auf ihre Einnahmen angewiesen sind.