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Verbrauchsteuer / Einfuhrabgabe

Einfuhrumsatzsteuer: Mehrwertsteuer auf Importe von außerhalb der EU

Stand: 23. August 2026

Die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten (also von außerhalb der EU) erhobene Steuer. Sie entspricht der Umsatzsteuer — mit demselben Steuersatz —, stellt aber eine Einfuhrabgabe dar, die Zollbehörden erheben. Das kassenmäßige Aufkommen 2025 beträgt rund 73,9 Mrd. € (Quelle: BMF Monatsbericht 2025). In der Destatis-Kassenstatistik wird die EUSt gemeinsam mit der inländischen Umsatzsteuer ausgewiesen (2025 zusammen: 310,2 Mrd. €).

Wozu gibt es die Einfuhrumsatzsteuer?

Das Ziel ist Wettbewerbsneutralität: Importierte Waren sollen gegenüber inländischen Waren steuerlich nicht bevorzugt sein. Ohne EUSt würde jeder Einkauf aus dem Nicht-EU-Ausland günstiger — die Steuer gleicht das aus.

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die EUSt-Sätze entsprechen den Umsatzsteuersätzen:

WarenkategorieSteuersatz
Regelsatz (die meisten Waren)19 %
Ermäßigter Satz (Lebensmittel, Bücher, etc.)7 %

Wie wird die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer berechnet?

Die Steuer wird auf den Zollwert erhoben — das ist vereinfacht gesagt der Kaufpreis plus Versandkosten plus etwaige Zölle:

Zollwert + Zölle + sonstige Einfuhrabgaben = Bemessungsgrundlage
EUSt = Bemessungsgrundlage × 19 % (oder 7 %)

Beispiel: Smartphone aus China für 800 €, Versand 20 €, Zoll 35 € (ca. 4 %). Bemessungsgrundlage: 855 €. EUSt: 855 × 19 % = 162,45 €.

Was ist die 150-Euro-Grenze bei der Einfuhrumsatzsteuer?

Seit Juli 2021 (EU-OSS-Reform) gilt: Sendungen aus Nicht-EU-Ländern sind nicht mehr bis 22 € steuerbefreit. Jeder Import — egal wie klein — unterliegt der EUSt. Nur für Sendungen unter 150 € entfällt der Einfuhrzoll (nicht die EUSt!).

Online-Marktplätze wie Amazon oder Zalando sind für Importe aus Drittstaaten unter 150 € nun selbst steuerpflichtig (fiktiver Lieferant).

Können Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können die EUSt als Vorsteuer geltend machen — genauso wie inländische Umsatzsteuer. Damit ist die EUSt für Unternehmen ein durchlaufender Posten; wirtschaftlich belastet werden nur Endverbraucher.

Was unterscheidet die Einfuhrumsatzsteuer vom Zoll?

EUStZoll
ZweckGleichstellung mit inländ. MwStSchutz inländ. Wirtschaft / EU-Haushalt
GrundlageUmsatzsteuergesetz (§ 21 UStG)EU-Zollrecht
EmpfängerBund/Länder/Gemeinden (wie USt)EU-Haushalt (75 %) + Bund (25 %)
Abschaffbar?Nein (Neutralitätsgebot)EU-politisch möglich

❓Häufige Fragen

Warum gibt es neben der Umsatzsteuer noch eine eigene Einfuhrumsatzsteuer?▾

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern erhobene Steuer. Sie entspricht der normalen Umsatzsteuer und soll verhindern, dass importierte Waren gegenüber inländischen steuerlich bevorzugt werden. 2025 kamen so rund 73,9 Mrd. € zusammen.

Nach welchem Satz wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet?▾

Sie entspricht den regulären Umsatzsteuersätzen: 19 % Regelsatz, 7 % ermäßigter Satz für Lebensmittel, Bücher und Ähnliches. Berechnungsgrundlage ist der Zollwert plus Versandkosten und etwaige Zölle.

Gibt es noch eine Freigrenze für kleine Sendungen?▾

Nein, seit der EU-OSS-Reform im Juli 2021 nicht mehr. Zuvor waren Sendungen unter 22 € steuerbefreit — heute unterliegt jeder Import, egal wie klein, der Einfuhrumsatzsteuer.

Können Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer zurückholen?▾

Ja. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können die EUSt genau wie die inländische Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen — wirtschaftlich belastet werden dadurch nur Endverbraucher.

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