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Verkehrsteuer

Kraftfahrzeugsteuer: Bundessteuer auf Fahrzeugbesitz

Stand: 23. August 2026
9,6 Mrd. €
Steueraufkommen 2025
1,0 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Bund
Ertragshoheit
Bund: 9,6 Mrd. €

Die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland

Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist eine jährliche Bundessteuer auf das Halten eines Kraftfahrzeugs im Inland. Geregelt im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), wird sie nicht beim Fahren, sondern allein für das Halten des Fahrzeugs fällig — unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Steuerschuldner ist der Halter laut Fahrzeugschein.

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Geschätzte jährliche Kraftfahrzeugsteuer (fließt an den Bund):

ca. 0,00 € / Jahr

Kein eigenes Kraftfahrzeug angegeben.

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Die Steuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

1. Hubraumkomponente

AntriebSatz pro 100 cm³ Hubraum
Ottomotor (Benzin)2,00 €
Dieselmotor9,50 €

2. CO₂-Komponente (für Erstzulassung ab 2021)

CO₂-Ausstoß (g/km)Satz pro g/km
bis 95 g/km0,00 €
96–115 g/km2,00 €
116–135 g/km2,20 €
136–155 g/km2,50 €
156–175 g/km2,90 €
176–195 g/km3,40 €
über 195 g/km4,00 €

Für vor 2021 zugelassene Fahrzeuge gilt ein älterer, weniger strenger CO₂-Stufentarif.

Rechenbeispiel

Pkw mit 1.400 cm³ Benzinmotor, 130 g CO₂/km (Erstzulassung 2022):

Hubraum: 14 × 2,00 € = 28,00 €
CO₂ (Stufentarif über 95 g): 20 g × 2,00 € + 15 g × 2,20 € = 73,00 €
Kfz-Steuer: 101,00 € / Jahr

Wer ist von der Kfz-Steuer befreit?

Vollständig von der Kfz-Steuer befreit sind:

  • Elektrofahrzeuge — bis Ende 2030 (Bestandsschutz für Erstzulassungen bis dahin: 10 Jahre Befreiung)
  • Schwerbehinderte (GdB ≥ 50 % mit Merkzeichen H, Bl oder aG): vollständige Befreiung oder 50 % Ermäßigung
  • Fahrzeuge der Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und anderer Behörden
  • Historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Oldtimer): Pauschalsteuer von 191,73 € (Pkw) statt Regeltarif

Wohin fließt das Geld?

Seit 1. Juli 2009 fließt die Kfz-Steuer vollständig an den Bund — vorher war sie eine Ländersteuer. Die Umstellung wurde im Rahmen der Föderalismusreform II vollzogen; die Länder erhielten als Ausgleich höhere Umsatzsteueranteile.

Geschichte und CO₂-Reform

Die Kraftfahrzeugsteuer existiert in Deutschland seit 1906. Lange Zeit richtete sich die Steuer fast ausschließlich nach dem Hubraum. Mit der Reform 2009 wurde erstmals eine CO₂-Komponente eingeführt — zunächst moderat, mit der Neuregelung für ab 2021 zugelassene Fahrzeuge deutlich verschärft. Fahrzeuge mit mehr als 195 g/km CO₂ werden seitdem spürbar stärker belastet.

Politisch wird diskutiert, die Kfz-Steuer noch stärker auf CO₂-Emissionen umzustellen und die Hubraumkomponente ganz abzuschaffen — bisher ohne Ergebnis.

❓Häufige Fragen

Seit wann fließt die Kfz-Steuer an den Bund statt an die Länder?▾

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine jährliche Steuer auf das Halten von Kraftfahrzeugen. Seit 2009 fließt sie vollständig an den Bund und bringt rund 9,6 Mrd. € pro Jahr ein. Rechtsgrundlage ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?▾

Bei Pkw mit Ottomotor: 2,00 €/100 cm³ Hubraum plus CO₂-basierter Aufschlag. Bei Diesel-Pkw: 9,50 €/100 cm³ plus CO₂-Aufschlag. Reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit.

Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?▾

Ja. Reine Elektrofahrzeuge sind bis zum 31. Dezember 2030 vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Plug-in-Hybride (PHEV) zahlen nur den hubraumbezogenen Grundbetrag, nicht den CO₂-Zuschlag.

Warum steht das Kfz-Steuer-Aufkommen seit 2009 allein dem Bund zu?▾

Seit dem 1. Juli 2009 steht das gesamte Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich dem Bund zu. Zuvor war sie eine Ländersteuer. Die Länder erhielten im Gegenzug eine entsprechende Ausgleichszahlung.

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