Die Feuerschutzsteuer in Deutschland
Die Feuerschutzsteuer ist eine Steuer auf Beiträge zu Feuerversicherungen — also auf Prämien für Hausrat-, Gebäude- und Betriebsversicherungen, soweit sie Feuerschutz beinhalten. Sie fließt vollständig an die Bundesländer und ist historisch eng mit der Finanzierung des Brandschutzes verknüpft. Das Aufkommen 2025: rund 773,1 Mio. €.
Steuersatz und Berechnung
Der Steuersatz beträgt einheitlich 11 % auf den steuerpflichtigen Versicherungsbeitrag. Die Steuer wird von der Versicherungsgesellschaft einbehalten und ans Finanzamt abgeführt — der Versicherungsnehmer sieht sie als Teil seines Gesamtbeitrags.
Beispiel: Wohngebäudeversicherung mit Jahresbeitrag 1.200 €, davon 800 € auf Feuerrisiko entfallend:
- Feuerschutzsteuer: 800 € × 11 % = 88 €
- Versicherungsteuer auf die restlichen 400 €: 400 € × 19 % = 76 €
- Gesamtsteuer: 164 €
In der Praxis weist kein Versicherer die Aufteilung separat aus — der Versicherungsnehmer zahlt die Gesamtprämie inklusive aller Steuern.
Was ist eine "Feuerversicherung"?
Feuerschutztechnisch relevant sind:
- Wohngebäudeversicherungen (soweit Brandschutz enthalten)
- Hausratversicherungen (Feueranteil)
- Industriefeuerversicherungen
- Betriebsunterbrechungsversicherungen (Feuerrisiko)
Reine Haftpflicht- oder Kfz-Versicherungen ohne Feuerkomponente fallen nicht unter die Feuerschutzsteuer, sondern nur unter die allgemeine Versicherungsteuer (19 %).
Zweckbindung (historisch)
Die Feuerschutzsteuer hat eine ungewöhnliche Geschichte: Ursprünglich war ihr Aufkommen zweckgebunden für die Finanzierung der Feuerwehren und des Brandschutzes. Diese Zweckbindung wurde in den meisten Bundesländern im Laufe der Jahre aufgehoben — das Geld fließt heute in den allgemeinen Landeshaushalt.
Einzelne Bundesländer haben jedoch weiterhin spezifische Regelungen, nach denen ein Teil des Aufkommens für Brandschutzmaßnahmen reserviert ist.
Verhältnis zur Versicherungsteuer
| Feuerschutzsteuer | Versicherungsteuer | |
|---|---|---|
| Steuersatz | 11 % | 19 % |
| Empfänger | Länder | Bund |
| Besteuerungsobjekt | Feuerversicherungsbeiträge | übrige Versicherungsbeiträge |
Beide Steuern werden vom Versicherer abgeführt. Enthält eine Police Feuerrisiko und andere Risiken, gilt die Aufteilung nach dem Prämienanteil.
Geschichte
Die Feuerschutzsteuer wurde erstmals in der Weimarer Republik eingeführt und nach dem Zweiten Weltkrieg als Ländersteuer fortgeführt. Ihr historischer Ursprung liegt im 18./19. Jahrhundert, als kommunale Pflichtversicherungen für Brandschäden die ersten modernen Versicherungsformen in Deutschland bildeten — und die Einnahmen direkt zur Unterhaltung der Löschinfrastruktur eingesetzt wurden.