vollbesteuert
Örtliche Aufwandsteuer

Vergnügungsteuer: Kommunale Abgabe auf Unterhaltungsangebote

898 Mio. €
Steueraufkommen 2025
0,09 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Gemeinden
Ertragshoheit
Gemeinden: 898 Mio. €

Die Vergnügungsteuer in Deutschland

Die Vergnügungsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf entgeltliche Unterhaltungsangebote. Sie besteuert den Aufwand für Vergnügungen — also die Tatsache, dass jemand Geld für Freizeitvergnügen ausgibt. Die Gemeinden dürfen sie erheben, müssen es aber nicht. Das Aufkommen 2025: rund 898,1 Mio. € — vollständig an die Gemeinden.

🎪 Vergnügungsteuer-Rechner

Die Vergnügungsteuer ist eine Gemeindesteuer – Sätze variieren stark. Hier typische Richtwerte.

Typischer kommunaler Satz: 18–25 % des Einspielergebnisses

Vergnügungsteuer (monatlich)400,00 €
Hochrechnung pro Jahr4.800,00 €

Steuerschuldner ist der Veranstalter / Gerätebetreiber. Kommunale Satzungen können erheblich abweichen.

Was wird besteuert?

Die Vergnügungsteuer erfasst in der Praxis vor allem:

BereichAnteil am Aufkommen
Spielautomaten (Geldspielgeräte)> 90 %
Tanzveranstaltungen, Diskothekenklein
Striptease- und Erotikclubsklein
Kinos, Theater (historisch)heute meist befreit
Sportwetten-Terminalswachsend

Die mit Abstand bedeutendste Einnahmequelle sind Geldspielgeräte — also Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2009) dürfen Kommunen Spielautomaten mit einer Steuer auf den Spieleinsatz oder den Bruttospielertrag belegen.

Steuersätze: Große Varianz zwischen Gemeinden

Da jede Gemeinde ihre eigene Vergnügungsteuersatzung erlässt, gibt es erhebliche Unterschiede:

GemeindeSteuersatz Spielautomaten
Berlin23 % des Bruttospielertrags
Hamburg4 % des Spieleinsatzes
München25 % des Bruttospielertrags
Köln15 % des Bruttospielertrags

Der Bruttospielertrag (BSE) = Spieleinsätze minus Gewinnauszahlungen — also das, was die Spielhalle einbehält.

Abgrenzung zur Spielbankabgabe

Spielbanken (Casinos) unterliegen nicht der Vergnügungsteuer, sondern einer eigenen Landesabgabe: der Spielbankabgabe. Spielautomaten in normalen Spielhallen und Gaststätten fallen dagegen unter die kommunale Vergnügungsteuer.

Geschichte

Die Vergnügungsteuer hat ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert, als Gemeinden Eintrittsgelder für Tanzveranstaltungen und Schausteller besteuerten. In der Nachkriegszeit war die Kino-Steuer lange eine wichtige Einnahmequelle — bis das Kinosterben der 1970er und die Befreiungen zugunsten der Kulturförderung das Aufkommen schrumpfen ließen.

Heute dominieren Spielautomaten so stark, dass die Vergnügungsteuer de facto zu einer "Spielautomatensteuer" geworden ist.

Aufkommensdaten: Destatis, Kassenstatistik 2025 (vorläufig).