vollbesteuert
Örtliche Verbrauchsteuer

Schankerlaubnissteuer: Steuerrelikt für Gaststättenlizenzen

0 Mio. €
Steueraufkommen 2025
0,00 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Gemeinden
Ertragshoheit
Gemeinden: 0 Mio. €

Die Schankerlaubnissteuer in Deutschland

Die Schankerlaubnissteuer ist eine der seltensten Steuern Deutschlands — mit einem bundesweiten Aufkommen von lediglich 0,2 Mio. € im Jahr 2025. Sie wird von einzelnen Gemeinden auf die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis erhoben und zählt zu den historischen Relikten des deutschen Kommunalsteuerrechts.

Was ist die Schankerlaubnissteuer?

Die Schankerlaubnissteuer besteuert das einmalige oder jährliche Recht, in einer Gaststätte Getränke ausschenken zu dürfen. Grundlage ist das jeweilige Landesrecht und die Gaststättengesetzgebung.

Sie ist keine laufende Umsatz- oder Verbrauchsteuer, sondern eher eine Gebühr für die Betriebserlaubnis — weshalb ihre Einstufung als "Steuer" im juristischen Sinne umstritten ist.

Verbreitung und Aufkommen

Nur noch sehr wenige Gemeinden in Deutschland erheben diese Steuer. Viele haben sie abgeschafft, weil:

  • Das Aufkommen kaum die Verwaltungskosten deckt
  • EU-Recht enge Grenzen für Gaststättenabgaben setzt (vgl. Getränkesteuer)
  • Das Gaststättenrecht seit 2006 Ländersache ist (Föderalismusreform) und sehr unterschiedlich gehandhabt wird

Das bundesweite Aufkommen von 0,2 Mio. € verteilt sich auf sehr wenige Gemeinden — der tatsächliche Pro-Kopf-Betrag ist nicht messbar.

Verhältnis zu anderen Gaststättenabgaben

AbgabeWer erhebt sieGrundlage
SchankerlaubnissteuerGemeinden (optional)Gemeinderecht
IHK-BeitragIHKPflichtmitgliedschaft
GewerbesteuerGemeindenGewerbesteuergesetz
Umsatzsteuer (7 % auf Speisen)StaatUStG

Geschichte

Die Schankerlaubnis als staatliches Kontroll- und Einnahmeinstrument geht auf das 19. Jahrhundert zurück, als der Ausschank von Alkohol als besonderes Risiko für die öffentliche Ordnung galt und daher einer expliziten obrigkeitlichen Genehmigung bedurfte.

Die steuerliche Erfassung dieser Erlaubnis sollte einerseits Einnahmen generieren, andererseits die Zahl der Gaststätten durch finanzielle Hürden begrenzen. Mit der Liberalisierung des Gaststättenwesens im 20. Jahrhundert verlor die Steuer ihre Lenkungsfunktion.

Heute ist sie ein Fossil im deutschen Steuerrecht — zu unbedeutend zum Abschaffen, zu gering um relevant zu sein.

Aufkommensdaten: Destatis, Kassenstatistik 2025 (vorläufig).