Die Hundesteuer in Deutschland
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf das Halten von Hunden. Sie ist eine der ältesten Steuern Deutschlands und in fast allen Gemeinden verbreitet — allerdings nicht bundesweit einheitlich: Jede Gemeinde regelt Steuersatz, Freibeträge und Ausnahmen in einer eigenen Satzung. Mit rund 429,6 Mio. € Aufkommen (2025) ist sie keine große Steuer, aber für viele Hundehalter spürbar.
Wie viel Hundesteuer zahlst du?
🐕 Hundesteuer-Check
Geschätzte Hundesteuer an deine Gemeinde:
ca. 0.00 € / Jahr
Da du keinen Hund hast, fällt keine Steuer an.
Wer zahlt und wie viel?
Steuerpflichtig ist jeder Halter eines Hundes — also die Person, die einen Hund bei sich aufnimmt und beherbergt, unabhängig vom rechtlichen Eigentum. Die Höhe variiert stark nach Gemeinde und Anzahl der Hunde:
| Typ | Typischer Jahresbeitrag |
|---|---|
| Erster Hund, Kleinstadt | 60–100 € |
| Erster Hund, Großstadt | 100–150 € |
| Zweiter Hund (Aufschlag) | +50 bis +100 % |
| Listenhund / Kampfhund | 300–1.000 € (oder verboten) |
Ausgewählte Städte (2025)
| Stadt | 1. Hund | 2. Hund |
|---|---|---|
| München | 100 € | 200 € |
| Berlin | 120 € | 180 € |
| Hamburg | 90 € | 180 € |
| Köln | 156 € | 312 € |
| Frankfurt | 90 € | 180 € |
| Düsseldorf | 120 € | 240 € |
Listenhunde und erhöhte Steuersätze
Viele Gemeinden erheben für als gefährlich eingestufte Hunderassen (sog. Listenhunde) deutlich höhere Steuersätze — teils über 1.000 € pro Jahr. Welche Rassen als Listenhunde gelten, ist Ländersache (Landesgesetze über gefährliche Hunde) und variiert:
Häufig gelistet: American Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann (je nach Bundesland).
Ausnahmen und Befreiungen
Typische Befreiungen aus Gemeindesatzungen:
- Blindenführhunde, Assistenzhunde für schwerbehinderte Menschen
- Diensthunde (Polizei, Rettungsdienste)
- Herdenschutzhunde in der Landwirtschaft
- Hunde in Tierheimen und bei Züchtern (bis zu einer bestimmten Zahl)
- Pflegehunde (z. B. temporäre Aufnahme aus dem Tierheim)
Wohin fließt das Geld?
Das gesamte Aufkommen fließt an die Gemeinden — ohne Zweckbindung für Tierschutz oder Hundeinfrastruktur (Hundewiesen, Kotbeutelspender), auch wenn das politisch häufig gefordert wird.
Geschichte
Die Hundesteuer ist eine der ältesten Steuern der Neuzeit — erste Belege gibt es aus dem 18. Jahrhundert. Ursprünglich diente sie dazu, den Hundebestand zu kontrollieren und Tollwutrisiken zu reduzieren. In der DDR gab es ebenfalls eine Hundesteuer.
Heute wird sie auch als Lenkungssteuer verstanden: Durch höhere Sätze für mehrere Hunde oder gefährliche Rassen sollen Halter bewusster entscheiden. Ob sie tatsächlich lenkend wirkt, ist umstritten — viele Hundehalter betrachten sie einfach als Ärgernis ohne erkennbare Gegenleistung.
Meldepflicht
Wer einen Hund anschafft, muss diesen in der Regel binnen zwei Wochen beim zuständigen Gemeindesteueramt anmelden. Der Hund erhält dann eine Hundemarke als Nachweis der Versteuerung. Nicht gemeldete Hunde können bei Kontrollen zu Bußgeldern führen.