Die Stromsteuer in Deutschland
Die Stromsteuer (offiziell: Steuer auf elektrischen Strom) ist eine Bundesverbrauchsteuer, die auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom erhoben wird. Grundlage ist das Stromsteuergesetz (StromStG) von 1999. Der Steuersatz beträgt 2,05 Ct pro kWh — er wird vom Energieversorger eingesammelt und direkt an das Hauptzollamt abgeführt, ist aber im Strompreis für Verbraucher enthalten.
Wie viel Stromsteuer zahlst du?
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Enthaltene Stromsteuer an den Bund:
ca. 71,75 € / Jahr
• Monatlicher Stromsteuer-Beitrag: 5,98 € / Monat
• Anteil an deinen gesamten Stromkosten (1.120,00 €/Jahr): ca. 6.4 %
(Gesetzlicher Regelsteuersatz nach § 3 StromStG: 2,05 Ct/kWh. Reine Bundessteuer.)
Wie hoch ist die Stromsteuer?
| Verbrauchergruppe | Steuersatz |
|---|---|
| Haushalte und Gewerbe (Regelsatz) | 2,05 Ct/kWh |
| Produzierendes Gewerbe (§ 9b StromStG) | 0,05 Ct/kWh (EU-Minimum) |
| Land- und Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) | 0,05 Ct/kWh (EU-Minimum) |
| Öffentlicher Nahverkehr (§ 9c StromStG) | 0,05 Ct/kWh (EU-Minimum) |
Was kostet der durchschnittliche Haushalt?
Ein Drei-Personen-Haushalt verbraucht laut Bundesnetzagentur durchschnittlich etwa 3.500 kWh pro Jahr. Daraus ergibt sich eine Stromsteuerlast von:
3.500 kWh × 0,0205 €/kWh = 71,75 € / Jahr
Bei einem Vier-Personen-Haushalt (~4.700 kWh) sind es rund 96 €/Jahr.
Welche Steuerbefreiungen gibt es bei der Stromsteuer?
Vollständig von der Stromsteuer befreit sind u. a.:
- Strom aus erneuerbaren Energien, der direkt vom Erzeuger selbst verbraucht wird (Eigenstrom aus Photovoltaik bis 30 kW)
- Strom, der zur Stromerzeugung selbst benötigt wird
- Strom für Schienenbahnen (zu 90 %)
- Landwirtschaftliche Betriebe bis zu bestimmten Grenzen
Das Spitzenlastausgleichssystem (ehemals „Ökosteuer-Spitzenausgleich") für energieintensive Unternehmen wurde 2023 vollständig abgeschafft.
Wohin fließt das Geld?
Das Stromsteuer-Aufkommen fließt vollständig an den Bund. 2025 betrug es 5,9 Mrd. € (+13,6 % gegenüber 2024), deutlich weniger als die rund 7 Mrd. € früherer Jahre — der Rückgang geht auf die erweiterten Steuerentlastungen durch das Strompreispaket zurück. Quelle: BMF-Monatsbericht 01/2026.
Geschichte und politischer Kontext
Die Stromsteuer wurde 1999 als Teil der Ökosteuerreform eingeführt. Ziel war es, den Energieverbrauch zu verteuern und damit Anreize für Energieeffizienz zu setzen — während gleichzeitig die Rentenversicherungsbeiträge gesenkt wurden. Der ursprüngliche Satz von 2,05 Ct/kWh wurde seitdem nicht erhöht, obwohl er real durch die Inflation an Wirkung verloren hat.
Im Zuge der Energiepreiskrise 2022/23 wurde diskutiert, die Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau von 0,05 Ct/kWh zu senken — bisher ohne Ergebnis.