Die Alkohol- und Branntweinsteuer in Deutschland
Die Alkoholsteuer (früher: Branntweinsteuer) ist eine Bundesverbrauchsteuer auf Ethylalkohol und alkoholhaltige Erzeugnisse — im Wesentlichen Spirituosen und hochprozentige Getränke. Sie wird nach dem Volumen an reinem Alkohol (Liter reiner Alkohol, abgekürzt: LA) berechnet. Grundlage ist das Alkoholsteuergesetz (AlkStG), das 2018 die frühere Branntweinmonopolordnung ablöste.
Wie viel Alkoholsteuer zahlst du?
🍸 Dein persönlicher Alkoholsteuer-Rechner
Deine geschätzte Gesamtsteuer an den Bund:
ca. 43.78 € / Jahr
Der Steuersatz
| Produkt | Steuersatz |
|---|---|
| Ethylalkohol (Spirituosen, Obstbrände etc.) | 13,03 € je Liter reiner Alkohol |
Rechenbeispiel: Flasche Whisky (0,7 L, 40 % vol)
Reiner Alkohol: 0,7 L × 40 % = 0,28 L
Steuer: 0,28 L × 13,03 €/L = 3,65 €
Eine 0,7-Liter-Flasche Whisky enthält also rund 3,65 € Alkoholsteuer — hinzu kommen noch ca. 19 % Mehrwertsteuer auf den Gesamtpreis.
Was wird besteuert?
Steuerpflichtig sind:
- Whisky, Rum, Gin, Wodka, Cognac und andere Spirituosen
- Obstbrand, Korn, Weinbrand
- Alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein über 15 % vol — diese unterliegen aber auch der Schaumwein- bzw. Zwischenerzeugnissteuer)
- Alkopops werden zusätzlich mit einer Sonderabgabe belegt (55,50 € je LA über die Alkoholsteuer hinaus)
Was ist befreit?
Vollständig steuerfrei sind:
- Bier (eigene Biersteuer)
- Wein und Sekt (in Deutschland steuerfrei — EU-Mindeststeuer für Stillweine: 0 €)
- Alkohol für technische, wissenschaftliche oder medizinische Zwecke (bei entsprechender Verwendungsbewilligung)
- Hausgebrannter Obstbrand — für Kleinerzeuger bis 300 Liter reiner Alkohol pro Jahr: ermäßigter Steuersatz von 10,22 € (§ 26 AlkStG)
Alkopops: Sondersteuer
Alkopops (fertig gemischte, süße Alkoholgetränke in Einwegflaschen, z. B. Bacardi Breezer) zahlen zusätzlich zur regulären Alkohol- und Umsatzsteuer eine Sondersteuer von 55,50 € je Liter reinen Alkohols. Diese 2004 eingeführte Steuer soll den Konsum durch Jugendliche reduzieren — der Preis dieser Produkte wurde dadurch deutlich erhöht.
Wohin fließt das Geld?
Das Aufkommen fließt vollständig an den Bund. Mit rund 2,05 Mrd. € (2025) ist es eine mittelgroße Verbrauchsteuer — Wein und Bier zusammen wären weit ertragreicher, sind aber (Bier: Länder, Wein: steuerfrei) anders geregelt.
Geschichte
Das Deutsche Reich hatte bis 1918 ein staatliches Branntweinmonopol. Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) existierte bis 2018 — zuletzt als weltweit letztes staatliches Alkoholmonopol einer westlichen Demokratie. Mit dem AlkStG 2018 wurde auch dieses Relikt aus der Kaiserzeit abgeschafft.