Örtliche Steuern in Deutschland
Örtliche Steuern sind Steuern, die Gemeinden und kreisfreie Städte eigenständig erheben — mit dem Recht, Art, Höhe und Ausgestaltung im Rahmen des Landesrechts selbst zu bestimmen. Sie sind neben der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an Einkommen- und Umsatzsteuer die dritte Säule der kommunalen Finanzierung.
Welche Steuern erheben Gemeinden?
Gemeinden finanzieren sich aus drei Quellen:
| Quelle | Aufkommen 2025 | Merkmale |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 69,2 Mrd. € | Hebesatz frei wählbar |
| Gemeindeanteil ESt | ~42 Mrd. € | fester Anteil (15 %) |
| Gemeindeanteil USt | ~3 Mrd. € | fester Anteil (~2,2 %) |
| Grundsteuer | 16,1 Mrd. € | Hebesatz frei wählbar |
| Örtliche Verbrauch-/Aufwandsteuern | ca. 1,5 Mrd. € | vollständig kommunal |
Die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern sind dabei die eigentlich "freien" Kommunalsteuern — hier entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie sie überhaupt erhebt.
Was sind die wichtigsten örtlichen Steuern?
Hundesteuer
Die am weitesten verbreitete örtliche Steuer — nahezu jede deutsche Gemeinde erhebt sie. Sätze von ca. 50 € (Kleinstgemeinden) bis 300 €/Hund (Großstädte). Listenhunde können das Vierfache kosten. Aufkommen bundesweit: 429,6 Mio. € (2025).
Zweitwohnungsteuer
Erhoben von touristisch oder universitätsstädtisch geprägten Gemeinden auf den Aufwand für eine Nebenwohnung. Typische Sätze: 10–16 % der Jahreskaltmiete. Aufkommen: 257,7 Mio. € (2025).
Vergnügungsteuer
Hauptsächlich auf Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten. Größte örtliche Steuer nach Hunde- und Zweitwohnungsteuer. Aufkommen: 898,1 Mio. € (2025).
Schankerlaubnissteuer
Einmalige oder jährliche Abgabe auf die Gaststättenerlaubnis. Nur noch in sehr wenigen Gemeinden erhoben. Aufkommen bundesweit: 0,2 Mio. € (2025) — ein Fossil.
→ Mehr zur Schankerlaubnissteuer
Getränkesteuer
In Deutschland faktisch abgeschafft — das europäische Mehrwertsteuerrecht hat eine parallele kommunale Getränkesteuer unmöglich gemacht. Aufkommen: 0 € (2025).
Was bedeutet gemeindliche Steuersatzhoheit?
Das Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2 GG) garantiert den Gemeinden das Recht auf Selbstverwaltung — dazu gehört auch das Recht, örtliche Steuern zu erheben. Beim Hebesatzrecht für Grundsteuer und Gewerbesteuer gibt es keine Obergrenze — Gemeinden können grundsätzlich beliebig hohe Hebesätze festlegen (in der Praxis begrenzt durch Abwanderung von Unternehmen und Bevölkerung).
Was ist der kommunale Finanzausgleich?
Da die Steuerkraft der Gemeinden stark variiert (eine Gemeinde mit BMW-Werk zahlt viel mehr Gewerbesteuer als eine Schlafdorf-Gemeinde), gibt es auf Landesebene einen kommunalen Finanzausgleich: Steuerstarke Gemeinden zahlen ein, steuerschwache erhalten Zuweisungen. Das Ziel ist eine Mindestausstattung für alle Gemeinden.