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Steuerkategorie

Örtliche Steuern: Kommunale Abgaben der Gemeinden

Stand: 23. August 2026

Örtliche Steuern in Deutschland

Örtliche Steuern sind Steuern, die Gemeinden und kreisfreie Städte eigenständig erheben — mit dem Recht, Art, Höhe und Ausgestaltung im Rahmen des Landesrechts selbst zu bestimmen. Sie sind neben der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an Einkommen- und Umsatzsteuer die dritte Säule der kommunalen Finanzierung.

Welche Steuern erheben Gemeinden?

Gemeinden finanzieren sich aus drei Quellen:

QuelleAufkommen 2025Merkmale
Gewerbesteuer69,2 Mrd. €Hebesatz frei wählbar
Gemeindeanteil ESt~42 Mrd. €fester Anteil (15 %)
Gemeindeanteil USt~3 Mrd. €fester Anteil (~2,2 %)
Grundsteuer16,1 Mrd. €Hebesatz frei wählbar
Örtliche Verbrauch-/Aufwandsteuernca. 1,5 Mrd. €vollständig kommunal

Die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern sind dabei die eigentlich "freien" Kommunalsteuern — hier entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie sie überhaupt erhebt.

Was sind die wichtigsten örtlichen Steuern?

Hundesteuer

Die am weitesten verbreitete örtliche Steuer — nahezu jede deutsche Gemeinde erhebt sie. Sätze von ca. 50 € (Kleinstgemeinden) bis 300 €/Hund (Großstädte). Listenhunde können das Vierfache kosten. Aufkommen bundesweit: 429,6 Mio. € (2025).

→ Mehr zur Hundesteuer

Zweitwohnungsteuer

Erhoben von touristisch oder universitätsstädtisch geprägten Gemeinden auf den Aufwand für eine Nebenwohnung. Typische Sätze: 10–16 % der Jahreskaltmiete. Aufkommen: 257,7 Mio. € (2025).

→ Mehr zur Zweitwohnungsteuer

Vergnügungsteuer

Hauptsächlich auf Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten. Größte örtliche Steuer nach Hunde- und Zweitwohnungsteuer. Aufkommen: 898,1 Mio. € (2025).

→ Mehr zur Vergnügungsteuer

Schankerlaubnissteuer

Einmalige oder jährliche Abgabe auf die Gaststättenerlaubnis. Nur noch in sehr wenigen Gemeinden erhoben. Aufkommen bundesweit: 0,2 Mio. € (2025) — ein Fossil.

→ Mehr zur Schankerlaubnissteuer

Getränkesteuer

In Deutschland faktisch abgeschafft — das europäische Mehrwertsteuerrecht hat eine parallele kommunale Getränkesteuer unmöglich gemacht. Aufkommen: 0 € (2025).

→ Mehr zur Getränkesteuer

Was bedeutet gemeindliche Steuersatzhoheit?

Das Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2 GG) garantiert den Gemeinden das Recht auf Selbstverwaltung — dazu gehört auch das Recht, örtliche Steuern zu erheben. Beim Hebesatzrecht für Grundsteuer und Gewerbesteuer gibt es keine Obergrenze — Gemeinden können grundsätzlich beliebig hohe Hebesätze festlegen (in der Praxis begrenzt durch Abwanderung von Unternehmen und Bevölkerung).

Was ist der kommunale Finanzausgleich?

Da die Steuerkraft der Gemeinden stark variiert (eine Gemeinde mit BMW-Werk zahlt viel mehr Gewerbesteuer als eine Schlafdorf-Gemeinde), gibt es auf Landesebene einen kommunalen Finanzausgleich: Steuerstarke Gemeinden zahlen ein, steuerschwache erhalten Zuweisungen. Das Ziel ist eine Mindestausstattung für alle Gemeinden.

❓Häufige Fragen

Was sind örtliche Steuern?▾

Örtliche Steuern sind Steuern, die Gemeinden eigenständig erheben und deren Art, Höhe und Ausgestaltung sie im Rahmen des Landesrechts selbst bestimmen — etwa Hunde-, Zweitwohnung- und Vergnügungsteuer. Zusammen kommen sie 2025 auf rund 87 Mrd. € (inklusive Gewerbe- und Grundsteuer).

Welche örtlichen Steuern bringen am meisten ein?▾

Größte Einzelposten sind die Gewerbesteuer (69,2 Mrd. €) und die Grundsteuer (16,1 Mrd. €). Bei den 'freien' Verbrauch- und Aufwandsteuern führt die Vergnügungsteuer (898 Mio. €) vor Hundesteuer (429,6 Mio. €) und Zweitwohnungsteuer (257,7 Mio. €).

Kann jede Gemeinde beliebige Steuern erheben?▾

Nein, nur solche, die das jeweilige Landesrecht zulässt. Das Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) garantiert zwar das kommunale Selbstverwaltungsrecht, aber EU-Recht (siehe Getränkesteuer) und Landesgesetze setzen Grenzen.

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