vollbesteuert
Steuerkategorie

Besitz- und Verkehrsteuern: Direkte Steuern auf Einkommen und Vermögen

Besitz- und Verkehrsteuern in Deutschland

Besitzsteuern und Verkehrsteuern bilden zusammen eine der beiden großen Hauptgruppen des deutschen Steuerrechts — neben den Verbrauchsteuern. Sie sind direkte Steuern: Der Steuerschuldner und der wirtschaftlich Belastete sind dieselbe Person (Gegensatz: indirekte Steuern wie Umsatzsteuer oder Energiesteuer).

Besitzsteuern: Steuern auf Besitz und Einkommen

Besitzsteuern besteuern das Innehaben von Vermögen oder Einkommen:

Ertragsteuern (auf laufende Erträge)

SteuerAufkommen 2025Empfänger
Einkommensteuer (inkl. LSt)431,6 Mrd. €Bund/Länder/Gemeinden
Körperschaftsteuerca. 35 Mrd. €Bund/Länder
Gewerbesteuer69,2 Mrd. €Gemeinden
Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer21,8 Mrd. €Bund/Länder/Gemeinden

Substanzsteuern (auf vorhandenes Vermögen/Besitz)

SteuerAufkommen 2025Empfänger
Grundsteuer16,1 Mrd. €Gemeinden
Erbschaft-/Schenkungsteuer15,4 Mrd. €Länder
Vermögensteuer0 € (seit 1997 ausgesetzt)

Verkehrsteuern: Steuern auf Rechtsvorgänge

Verkehrsteuern erfassen Rechtsgeschäfte und wirtschaftliche Vorgänge — nicht den laufenden Besitz, sondern die Übertragung oder Nutzung:

SteuerAufkommen 2025Empfänger
Umsatzsteuer314,7 Mrd. €Bund/Länder/Gemeinden/EU
Grunderwerbsteuer15,1 Mrd. €Länder
Versicherungsteuer19,6 Mrd. €Bund
Kraftfahrzeugsteuer9,6 Mrd. €Bund
Rennwett-/Lotteriesteuer2,5 Mrd. €Länder
Luftverkehrsteuer2,1 Mrd. €Bund
Feuerschutzsteuer0,8 Mrd. €Länder

Abgrenzungsfragen

Die Einteilung ist nicht immer trennscharf. Die Umsatzsteuer etwa wird klassisch den Verkehrsteuern zugeordnet, hat aber auch Merkmale einer Verbrauchsteuer (wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher). Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird deshalb den Ertragsteuern zugeordnet.

Reformdebatten: Vermögensteuer

Die Vermögensteuer (auf das Gesamtvermögen natürlicher Personen) ist seit 1997 ausgesetzt — nicht abgeschafft, nur nicht mehr erhoben. Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1995 erklärte die damalige Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig (Ungleichbehandlung von Geld- und Grundvermögen). Seither ist die Reform ein Dauerthema in der Steuerpolitik.

Aufkommensdaten: Destatis, Kassenstatistik 2025 (vorläufig).