vollbesteuert
Verbrauchsteuer

Kaffeesteuer: Eine der ältesten Bundesverbrauchsteuern

1,0 Mrd. €
Steueraufkommen 2025
0,1 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Bund
Ertragshoheit
Bund: 1,0 Mrd. €

Die Kaffeesteuer in Deutschland

Die Kaffeesteuer ist eine Bundesverbrauchsteuer auf Röstkaffee und löslichen Kaffee. Sie gehört zu den ältesten Steuern in Deutschland — ihre Wurzeln reichen ins 17. Jahrhundert. Heute ist sie im Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) geregelt. Mit rund 1,04 Mrd. € Aufkommen (2025) ist sie eine kleine, aber stabile Einnahmequelle des Bundes.

Wie viel Kaffeesteuer zahlst du?

☕ Dein persönlicher Kaffeesteuer-Rechner

Deine Kaffeesteuer an den Staat:

ca. 0.00/ Jahr

(Keine Kaffeesteuer bei 0 Tassen)

Die Steuersätze

ProduktSteuersatz
Röstkaffee2,19 € je kg
Löslicher Kaffee (Instantkaffee)4,78 € je kg
Kaffeehaltige Waren (Mischungen)anteilig nach Kaffeegehalt

Kaffeehaltige Getränke wie Energydrinks oder Kaffeebonbons unterliegen der Steuer, wenn ihr Kaffeegehalt einen Schwellenwert überschreitet.

Was kostet der Ø-Kaffeetrinker?

Deutsche trinken im Durchschnitt rund 170 Liter Kaffee pro Jahr. Über alle Einwohner gerechnet — inklusive Nicht-Trinker sowie gewerblicher Nutzer wie Cafés und Büros — ergibt sich aus dem Gesamtaufkommen von 1,04 Mrd. €:

1.040.000.000 € ÷ 83.500.000 Einwohner = ca. 12 € pro Kopf

Wer selbst regelmäßig Kaffee trinkt, liegt entsprechend über diesem Durchschnitt.

Wie wird die Steuer erhoben?

Die Kaffeesteuer entsteht beim Hersteller oder Importeur im Zeitpunkt der Einfuhr oder Entnahme aus dem Steuerlager. Für Kleinmengen im Reisegepäck (bis 500 g Röstkaffee) gibt es eine Freigrenze — alles darüber ist beim Zoll anzumelden.

Wohin fließt das Geld?

Das Aufkommen fließt vollständig an den Bund — ohne Zweckbindung.

Geschichte

Die Geschichte der deutschen Kaffeesteuer beginnt im Preußen des 17. Jahrhunderts. Friedrich der Große führte ein staatliches Kaffeemonopol ein und beschäftigte „Kaffeeschnüffler", die illegal gerösteten Kaffee aufspüren sollten. In der DDR war Kaffee zeitweise so teuer, dass die Regierung 1977 Mischkaffee (Kaffee-Mix mit Gerstenmalz) einführte — bekannt als „Erichs Krönung" (nach Erich Honecker).

In der Bundesrepublik wurden die Steuersätze zuletzt 1994 auf das heutige Niveau angehoben. Trotz des wachsenden Kaffeemarkts (Kapseln, Spezialitätenkaffee) ist das Aufkommen weitgehend stabil.

📰Passende Artikel zur Kaffeesteuer: Eine der ältesten Bundesverbrauchsteuern

Aufkommensdaten: Destatis, Kassenstatistik 2025 (vorläufig).