Die Zwischenerzeugnissteuer in Deutschland
Die Zwischenerzeugnissteuer ist eine Verbrauchsteuer auf alkoholhaltige Getränke, die zwischen Wein und Spirituosen einzuordnen sind — also auf sogenannte "Zwischenerzeugnisse". Dazu zählen klassische Weinspezialitäten wie Portwein, Sherry, Madeira, Wermut (Vermouth) und Marsala. Die Steuer ist seit 1993 im deutschen Recht verankert, als das EU-Verbrauchsteuerrecht harmonisiert wurde.
Was sind Zwischenerzeugnisse?
Zwischenerzeugnisse sind Getränke, die:
- Aus vergorenem Traubenmost oder Wein hergestellt werden
- Durch Zugabe von Alkohol aufgesprittet wurden (daher "Likörwein")
- Einen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis höchstens 22 % vol aufweisen
Das klassische Beispiel: Portwein (19–22 % vol). Er ist zu alkoholreich für die zollrechtliche Einstufung als "Wein" (max. 15 % vol), aber zu wenig destilliert für "Spirituose".
Wie hoch ist die Zwischenerzeugnissteuer?
| Produktart | Steuersatz |
|---|---|
| Zwischenerzeugnisse über 15 % vol (z. B. Portwein, Sherry) | 153,00 € / hl |
| Zwischenerzeugnisse bis 15 % vol | 102,00 € / hl |
Beispiel: Eine 0,75-Liter-Flasche Portwein (19 % vol, also über 15 %):
- 153 € / 100 Liter × 0,75 L = 1,15 € Steuer pro Flasche
Bei einem typischen Portwein für 8 € entspricht das etwa 14 % des Ladenpreises.
Wie unterscheidet sich die Zwischenerzeugnissteuer von anderen Verbrauchsteuern?
| Getränk | Steuerkategorie | Steuersatz |
|---|---|---|
| Weißwein, Rotwein (≤ 15 % vol) | keine Weinsteuer in DE | 0 € |
| Portwein, Sherry (> 15 % vol) | Zwischenerzeugnissteuer | 153 € / hl |
| Sekt, Champagner | Schaumweinsteuer | 136 € / hl |
| Cognac, Whisky, Gin | Alkoholsteuer | 13,03 € / L rA |
Deutschland ist eines der wenigen EU-Länder ohne Weinsteuer — stiller Wein bis 15 % vol ist vollständig steuerfrei. Das ist eine bewusste politische Entscheidung zum Schutz der deutschen Weinwirtschaft.
Warum ist die Zwischenerzeugnissteuer für den Import relevant?
Die Zwischenerzeugnissteuer betrifft vor allem Importweine. Deutsche Weingüter produzieren kaum aufgespritete Weine. Bei der Einfuhr aus Portugal (Port), Spanien (Sherry, Cava-Basis) oder Frankreich (Wermut) muss der Importeur die Steuer anmelden und abführen. Für Privatpersonen, die Wein aus EU-Ländern mitbringen, gelten Freigrenzen.
Geschichte
Die Zwischenerzeugnissteuer wurde mit der EU-Verbrauchsteuerrichtlinie 92/83/EWG eingeführt, die 1993 in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel war eine einheitliche Klassifizierung alkoholischer Getränke in der gesamten EU — vorher gab es in jedem Mitgliedstaat eigene Kategorien.