Die Zwischenerzeugnissteuer in Deutschland
Die Zwischenerzeugnissteuer ist eine Verbrauchsteuer auf alkoholhaltige Getränke, die zwischen Wein und Spirituosen einzuordnen sind — also auf sogenannte "Zwischenerzeugnisse". Dazu zählen klassische Weinspezialitäten wie Portwein, Sherry, Madeira, Wermut (Vermouth) und Marsala. Die Steuer ist seit 1993 im deutschen Recht verankert, als das EU-Verbrauchsteuerrecht harmonisiert wurde.
Was sind Zwischenerzeugnisse?
Zwischenerzeugnisse sind Getränke, die:
- Aus vergorenem Traubenmost oder Wein hergestellt werden
- Durch Zugabe von Alkohol aufgesprittet wurden (daher "Likörwein")
- Einen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis höchstens 22 % vol aufweisen
Das klassische Beispiel: Portwein (19–22 % vol). Er ist zu alkoholreich für die zollrechtliche Einstufung als "Wein" (max. 15 % vol), aber zu wenig destilliert für "Spirituose".
Steuersätze
| Produktart | Steuersatz |
|---|---|
| Zwischenerzeugnisse über 15 % vol (z. B. Portwein, Sherry) | 153,00 € / hl |
| Zwischenerzeugnisse bis 15 % vol | 102,00 € / hl |
Beispiel: Eine 0,75-Liter-Flasche Portwein (19 % vol, also über 15 %):
- 153 € / 100 Liter × 0,75 L = 1,15 € Steuer pro Flasche
Bei einem typischen Portwein für 8 € entspricht das etwa 14 % des Ladenpreises.
Abgrenzung zu anderen Verbrauchsteuern
| Getränk | Steuerkategorie | Steuersatz |
|---|---|---|
| Weißwein, Rotwein (≤ 15 % vol) | keine Weinsteuer in DE | 0 € |
| Portwein, Sherry (> 15 % vol) | Zwischenerzeugnissteuer | 153 € / hl |
| Sekt, Champagner | Schaumweinsteuer | 136 € / hl |
| Cognac, Whisky, Gin | Alkoholsteuer | 13,03 € / L rA |
Deutschland ist eines der wenigen EU-Länder ohne Weinsteuer — stiller Wein bis 15 % vol ist vollständig steuerfrei. Das ist eine bewusste politische Entscheidung zum Schutz der deutschen Weinwirtschaft.
Praxis: Wenig bekannt, aber relevant für Import
Die Zwischenerzeugnissteuer betrifft vor allem Importweine. Deutsche Weingüter produzieren kaum aufgespritete Weine. Bei der Einfuhr aus Portugal (Port), Spanien (Sherry, Cava-Basis) oder Frankreich (Wermut) muss der Importeur die Steuer anmelden und abführen. Für Privatpersonen, die Wein aus EU-Ländern mitbringen, gelten Freigrenzen.
Geschichte
Die Zwischenerzeugnissteuer wurde mit der EU-Verbrauchsteuerrichtlinie 92/83/EWG eingeführt, die 1993 in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel war eine einheitliche Klassifizierung alkoholischer Getränke in der gesamten EU — vorher gab es in jedem Mitgliedstaat eigene Kategorien.