vollbesteuert
Verbrauchsteuer

Zwischenerzeugnissteuer: Abgabe auf Portwein, Sherry & Co.

Die Zwischenerzeugnissteuer in Deutschland

Die Zwischenerzeugnissteuer ist eine Verbrauchsteuer auf alkoholhaltige Getränke, die zwischen Wein und Spirituosen einzuordnen sind — also auf sogenannte "Zwischenerzeugnisse". Dazu zählen klassische Weinspezialitäten wie Portwein, Sherry, Madeira, Wermut (Vermouth) und Marsala. Die Steuer ist seit 1993 im deutschen Recht verankert, als das EU-Verbrauchsteuerrecht harmonisiert wurde.

Was sind Zwischenerzeugnisse?

Zwischenerzeugnisse sind Getränke, die:

  • Aus vergorenem Traubenmost oder Wein hergestellt werden
  • Durch Zugabe von Alkohol aufgesprittet wurden (daher "Likörwein")
  • Einen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis höchstens 22 % vol aufweisen

Das klassische Beispiel: Portwein (19–22 % vol). Er ist zu alkoholreich für die zollrechtliche Einstufung als "Wein" (max. 15 % vol), aber zu wenig destilliert für "Spirituose".

Steuersätze

ProduktartSteuersatz
Zwischenerzeugnisse über 15 % vol (z. B. Portwein, Sherry)153,00 € / hl
Zwischenerzeugnisse bis 15 % vol102,00 € / hl

Beispiel: Eine 0,75-Liter-Flasche Portwein (19 % vol, also über 15 %):

  • 153 € / 100 Liter × 0,75 L = 1,15 € Steuer pro Flasche

Bei einem typischen Portwein für 8 € entspricht das etwa 14 % des Ladenpreises.

Abgrenzung zu anderen Verbrauchsteuern

GetränkSteuerkategorieSteuersatz
Weißwein, Rotwein (≤ 15 % vol)keine Weinsteuer in DE0 €
Portwein, Sherry (> 15 % vol)Zwischenerzeugnissteuer153 € / hl
Sekt, ChampagnerSchaumweinsteuer136 € / hl
Cognac, Whisky, GinAlkoholsteuer13,03 € / L rA

Deutschland ist eines der wenigen EU-Länder ohne Weinsteuer — stiller Wein bis 15 % vol ist vollständig steuerfrei. Das ist eine bewusste politische Entscheidung zum Schutz der deutschen Weinwirtschaft.

Praxis: Wenig bekannt, aber relevant für Import

Die Zwischenerzeugnissteuer betrifft vor allem Importweine. Deutsche Weingüter produzieren kaum aufgespritete Weine. Bei der Einfuhr aus Portugal (Port), Spanien (Sherry, Cava-Basis) oder Frankreich (Wermut) muss der Importeur die Steuer anmelden und abführen. Für Privatpersonen, die Wein aus EU-Ländern mitbringen, gelten Freigrenzen.

Geschichte

Die Zwischenerzeugnissteuer wurde mit der EU-Verbrauchsteuerrichtlinie 92/83/EWG eingeführt, die 1993 in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel war eine einheitliche Klassifizierung alkoholischer Getränke in der gesamten EU — vorher gab es in jedem Mitgliedstaat eigene Kategorien.

Aufkommensdaten: Destatis, Kassenstatistik 2025 (vorläufig).