Die Schaumweinsteuer in Deutschland
Die Schaumweinsteuer ist eine Bundesverbrauchsteuer auf Schaumweine — also auf Sekt, Crémant, Cava und Champagner. Sie ist eine der ältesten deutschen Verbrauchsteuern: Bereits 1902 wurde sie eingeführt, ursprünglich um die kaiserliche Kriegsmarine zu finanzieren — weshalb sie bis heute auch "Sektsteuer" oder spöttisch "Flottensteuer" heißt. Das Aufkommen 2025: rund 387,6 Mio. €, vollständig an den Bund.
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Der Steuersatz von 136 €/hl gilt seit 1993 unverändert. Steuerschuldner ist der Hersteller bzw. Importeur.
Steuersätze 2025
Der Steuersatz richtet sich nach der Kohlensäure und dem Alkoholgehalt:
| Produktart | Steuersatz |
|---|---|
| Schaumwein (> 6 % vol) | 136,00 € / hl |
| Schaumwein (1,2–6 % vol) | 51,00 € / hl |
| Zwischenerzeugnisse (schäumend) | 136,00 € / hl |
Eine 0,75-Liter-Flasche Sekt enthält damit 1,02 € Schaumweinsteuer (136 € / 100 × 0,75). Bei günstigem Sekt für 4 € sind das schon rund 25 % des Preises — allein die Steuer.
Was ist Schaumwein steuerrechtlich?
Schaumwein im steuerrechtlichen Sinne ist ein Getränk mit:
- Alkoholgehalt über 1,2 % vol
- Überdruck von mindestens 3 bar bei 20 °C (daher "schäumend")
Stiller Wein ist nicht schaumweinsteuerpflichtig — er fällt ebenfalls nicht unter die Alkoholsteuer. Wein ist in Deutschland vollständig steuerfrei, was historisch der Schonung der Winzerbranche geschuldet ist.
Abgrenzung zu Zwischenerzeugnissen
Getränke zwischen Wein und Spirituosen — also etwa Port, Sherry, Madeira oder Wermutwein — unterliegen der Zwischenerzeugnissteuer (nicht der Schaumweinsteuer). Schäumen sie unter Druck, gilt der Schaumweinsteuersatz von 136 €/hl.
Wohin fließt das Geld?
Das gesamte Aufkommen aus der Schaumweinsteuer geht an den Bund — anders als bei den meisten Verbrauchsteuern fließt nichts in die Länder oder Gemeinden.
Geschichte: Von der Flottensteuer zur Sektsteuer
Die Schaumweinsteuer wurde am 3. Juni 1902 vom Deutschen Reichstag beschlossen — auf Initiative von Reichskanzler Bülow. Das erklärte Ziel: Finanzierung der Flottenrüstung unter Kaiser Wilhelm II. "Wenn man auf dem Sekt tanzt, muss man auch für das Schiff zahlen", soll ein Zeitgenosse gesagt haben.
Die Steuer überlebte beide Weltkriege, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Nachkriegszeit — und existiert bis heute unverändert in ihrer Grundstruktur. Sie ist damit eines der langlebigsten Steuergesetze Deutschlands.
In der DDR gab es keine Schaumweinsteuer; nach der Wiedervereinigung 1990 wurde die westdeutsche Regelung übernommen.