Die Abgeltungsteuer in Deutschland
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen: Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren werden pauschal mit 25 % besteuert — zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie „gilt" die Einkommensteuer auf Kapitalerträge ab — daher der Name.
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Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
Der wichtigste Freibetrag für Kapitalanleger ist der Sparerpauschbetrag:
- 1.000 € pro Person (seit 2023, davor 801 €)
- 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare
Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind vollständig steuerfrei. Um den Freibetrag zu nutzen, muss der Anleger seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen — aufteilbar auf mehrere Banken.
Macht man das nicht, oder schöpft seine hinterlegten Freibeträge nicht bei allen Banken aus, kann man sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
Der Steuersatz im Detail
| Steuerart | Satz |
|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25 % |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % auf die Abgeltungsteuer (Freigrenze beachten) |
| Kirchensteuer (je nach Bundesland) | 8 % oder 9 % auf die Abgeltungsteuer |
| Effektivsatz (mit Soli, ohne Kirche) | ca. 26,375 % |
Was wird besteuert?
Steuerpflichtige Kapitalerträge umfassen:
- Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld, Anleihen
- Dividenden von in- und ausländischen Aktien
- Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds, ETFs — wenn nach dem 31.12.2008 angeschafft
- Erträge aus Investmentfonds (Vorabpauschale, Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne)
- Gewinne aus Zertifikaten und Optionsscheinen
Kursgewinne aus Wertpapieren, die vor 2009 gekauft wurden, sind steuerfrei (Altbestand, Bestandsschutz).
Was ist die Teilfreistellung bei ETFs?
Bei Aktien-, Misch- und Immobilienfonds ist ein Teil der Erträge von der Steuer befreit. Der Grund dafür ist, dass die Steuer dafür bereits bei der Fondsgesellschaft angefallen ist. Geregelt ist die Teilfreistellung im Investmentsteuergesetz § 20 InvStG.
| Fondsart | Voraussetzung | Steuerfreier Anteil |
|---|---|---|
| Aktienfonds | mind. 51 % Aktien | 30 % |
| Mischfonds | mind. 25 % Aktien | 15 % |
| Immobilienfonds | mind. 51 % Immobilien | 60 % |
| Auslands-Immobilienfonds | mind. 51 % ausländische Immobilien | 80 % |
Ein klassischer MSCI-World- oder All-World-ETF ist ein Aktienfonds – dort bleiben also 30 % der Erträge von vornherein steuerfrei.
Wie funktioniert die Verlustverrechnung bei der Abgeltungsteuer?
Verluste aus Kapitalanlagen können nur mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden — nicht mit Gehalt oder Mieteinnahmen. Die Bank führt automatisch einen Verlustverrechnungstopf. Besonderheit: Aktienverluste können seit 2020 nur noch mit Aktiengewinnen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG).
Was ist die Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer?
Wer einen persönlichen Einkommensteuersatz unter 25 % hat (z. B. Rentner mit niedrigem Einkommen), kann in der Steuererklärung die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) beantragen. Das Finanzamt wendet dann den niedrigeren persönlichen Satz an und erstattet die Differenz.
Wohin fließt das Geld?
- 50 % Bund
- 50 % Länder
2025 betrug das Gesamtaufkommen rund 21,8 Mrd. € — deutlich gestiegen durch die höheren Zinsen seit 2022.
Geschichte
Die Abgeltungsteuer wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt, um die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen und Kapitalflucht zu reduzieren. Vorher galten Zinsen als normales Einkommen (voller persönlicher Steuersatz), Aktiengewinne nach einem Jahr Haltefrist waren steuerfrei. Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für Fondsanleger die Vorabpauschale, um Steuerstundungseffekte bei thesaurierenden Fonds zu begrenzen.