vollbesteuert
Ertragsteuer

Abgeltungsteuer: Pauschalbesteuerung von Kapitalerträgen

21,8 Mrd. €
Steueraufkommen 2025
2,2 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Gemeinschaft (Bund, Länder, Gemeinden)
Ertragshoheit
Bund: 10,9 Mrd. €Länder: 10,9 Mrd. €

Die Abgeltungsteuer in Deutschland

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen: Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren werden pauschal mit 25 % besteuert — zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie „gilt" die Einkommensteuer auf Kapitalerträge ab — daher der Name.

Wie viel Abgeltungsteuer zahlst du?

📈 Dein Abgeltungsteuer-Rechner

Geschätzte Abgeltungsteuer inkl. Soli:

0,00

Keine Kapitalerträge angegeben.

Sparerpauschbetrag: Der steuerfreie Freibetrag

Der wichtigste Freibetrag für Kapitalanleger ist der Sparerpauschbetrag:

  • 1.000 € pro Person (seit 2023, davor 801 €)
  • 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare

Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind vollständig steuerfrei. Um den Freibetrag zu nutzen, muss der Anleger seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen — aufteilbar auf mehrere Banken.

Der Steuersatz im Detail

SteuerartSatz
Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % auf die Abgeltungsteuer (Freigrenze beachten)
Kirchensteuer (je nach Bundesland)8 % oder 9 % auf die Abgeltungsteuer
Effektivsatz (mit Soli, ohne Kirche)ca. 26,375 %

Was wird besteuert?

Steuerpflichtige Kapitalerträge umfassen:

  • Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld, Anleihen
  • Dividenden von in- und ausländischen Aktien
  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds, ETFs — wenn nach dem 31.12.2008 angeschafft
  • Erträge aus Investmentfonds (Vorabpauschale, Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne)
  • Gewinne aus Zertifikaten und Optionsscheinen

Kursgewinne aus Wertpapieren, die vor 2009 gekauft wurden, sind steuerfrei (Altbestand, Bestandsschutz).

Verlustverrechnung

Verluste aus Kapitalanlagen können nur mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden — nicht mit Gehalt oder Mieteinnahmen. Die Bank führt automatisch einen Verlustverrechnungstopf. Besonderheit: Aktienverluste können seit 2020 nur noch mit Aktiengewinnen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG).

Günstigerprüfung

Wer einen persönlichen Einkommensteuersatz unter 25 % hat (z. B. Rentner mit niedrigem Einkommen), kann in der Steuererklärung die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) beantragen. Das Finanzamt wendet dann den niedrigeren persönlichen Satz an und erstattet die Differenz.

Wohin fließt das Geld?

  • 50 % Bund
  • 50 % Länder

2025 betrug das Gesamtaufkommen rund 21,8 Mrd. € — deutlich gestiegen durch die höheren Zinsen seit 2022.

Geschichte

Die Abgeltungsteuer wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt, um die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen und Kapitalflucht zu reduzieren. Vorher galten Zinsen als normales Einkommen (voller persönlicher Steuersatz), Aktiengewinne nach einem Jahr Haltefrist waren steuerfrei. Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für Fondsanleger die Vorabpauschale, um Steuerstundungseffekte bei thesaurierenden Fonds zu begrenzen.

Häufige Fragen

Was ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer ist ein einheitlicher Steuersatz von 25 % (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Wertpapiergewinne. Sie gilt seit 2009 und bringt rund 21,8 Mrd. € pro Jahr ein.

Bis zu welchem Betrag sind Kapitalerträge steuerfrei?

Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag sind steuerfrei: 1.000 € pro Person (seit 2023), 2.000 € für Ehepaare. Der Freistellungsauftrag muss bei der Bank eingerichtet werden; sonst behält sie die Abgeltungsteuer automatisch ein.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 %, kann man die Günstigerprüfung beantragen (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt wendet den niedrigeren persönlichen Satz an und erstattet die zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer.

Wer erhält das Aufkommen der Abgeltungsteuer?

Das Aufkommen wird wie bei der allgemeinen Einkommensteuer hälftig auf Bund und Länder aufgeteilt. Das jährliche Aufkommen aus Kapitalertragsteuer beträgt rund 21,8 Mrd. € (2025).

📰Passende Artikel zur Abgeltungsteuer: Pauschalbesteuerung von Kapitalerträgen

Aufkommensdaten: Destatis, Kassenstatistik 2025 (vorläufig).