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Annexsteuer / Ergänzungsabgabe

Solidaritätszuschlag: Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer

Stand: 23. August 2026
12,9 Mrd. €
Steueraufkommen 2025
1,3 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Bund
Ertragshoheit
Bund: 12,9 Mrd. €

⚠ Nicht in 71511 enthalten (Teil von "Sonstige Bundessteuern"). Quelle: BMF-Monatsbericht 01/2026, kassenmäßig Jan–Dez 2025. Vorjahr: 12.634 Mio. (+1,9 %).

Der Solidaritätszuschlag in Deutschland

Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Er wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Gutverdiener — rund 90 % der früheren Soli-Zahler wurden vollständig befreit. Für die verbleibenden Zahler beträgt der Satz 5,5 % auf die festgesetzte Einkommensteuer.

Wer zahlt den Soli noch?

Seit 2021 gilt eine mehrstufige Regelung:

Einkommensteuer pro JahrSoli
bis 20.350 € (Single) / bis 40.700 € (Splitting)0 % — vollständig befreit
20.351 € – ca. 37.800 €Milderungszone (gleitender Übergang, 11,9 %)
über ca. 37.800 €5,5 % auf die volle Einkommensteuer

Die Freigrenzen wurden durch das Steuerfortentwicklungsgesetz (23.12.2024) angehoben (vorher: 18.130 € / 36.260 €). Die 20.350 €-Grenze entspricht einem zu versteuernden Einkommen von ca. 76.000 € (Single) — erst darüber greift der Soli wieder. Für die meisten Arbeitnehmer bleibt er damit null.

Effektiver Solidaritätszuschlag nach festgesetzter Einkommensteuer (2026) · seitlich scrollbar

Effektiver Solidaritätszuschlag-Satz nach Höhe der festgesetzten EinkommensteuerBis 20.350 € festgesetzter Einkommensteuer beträgt der Soli 0 %. In der anschließenden Milderungszone bis rund 37.800 € steigt der effektive Satz gleitend an, danach bleibt er konstant bei 5,5 % der Einkommensteuer.0%1.5%3%4.5%6%0 €20.000 €40.000 €60.000 €Freigrenze20.350 €Ende Milderungszoneca. 37.800 €voller Satz: 5,5 %
Belegt: Freigrenze (20.350 €, Single), Ende der Milderungszone (ca. 37.800 €) und voller Satz (5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer). Schematisch: der genaue Verlauf innerhalb der Milderungszone folgt einer Deckelungsformel (max. 11,9 % des die Freigrenze übersteigenden Betrags) und ist hier als glatte Kurve vereinfacht, nicht exakt berechnet.

Was zahlen Besserverdienende?

Beispiel: Zu versteuerndes Einkommen 150.000 € (Single, 2025):

Einkommensteuer (ca.): 54.000 €
Soli (5,5 %): 2.970 €
Effektive Gesamtbelastung durch Soli: 2 % des Einkommens

Für Kapitalgesellschaften (Körperschaftsteuer) wurde der Soli nicht abgeschafft — Unternehmen zahlen ihn weiterhin in voller Höhe.

Wohin fließt das Geld?

Der Soli fließt vollständig an den Bund. 2025 betrug das Aufkommen 12,9 Mrd. € (+1,9 % gegenüber 2024). Quelle: BMF-Monatsbericht 01/2026.

Ist der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß?

Die dauerhafte Erhebung des Soli — ursprünglich als temporäre Abgabe konzipiert — war juristisch umstritten. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2023, dass der Soli auch nach Auslaufen des Solidarpakts II (2019) verfassungsgemäß ist, solange ein strukturelles Finanzierungsbedarf des Bundes besteht. Die Klage von rund 812.000 Steuerpflichtigen scheiterte damit.

Geschichte

Der Solidaritätszuschlag wurde erstmals 1991/92 befristet erhoben (12 Monate, 7,5 %). Nach einer Pause trat er 1995 dauerhaft in Kraft — zunächst mit 7,5 %, dann ab 1998 mit 5,5 %. Ursprünglich diente er ausdrücklich der Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung und des Aufbaus Ost. Die Abschmelzung seit 2021 auf einen Restbetrag für Gutverdiener ist politisch eine Kompromisslösung — eine vollständige Abschaffung fordert die FDP, lehnt die SPD aus Gerechtigkeitsgründen ab.

❓Häufige Fragen

Was ist der Solidaritätszuschlag?▾

Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, die 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt wurde. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Gutverdiener, 2025 kamen so rund 12,9 Mrd. € zusammen.

Wer zahlt noch den Solidaritätszuschlag?▾

Nur wer mehr als rund 20.350 € Einkommensteuer im Jahr zahlt (Single) bzw. 40.700 € (Ehepaare mit Splitting) — das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von etwa 76.000 €. Darunter entfällt der Soli vollständig, rund 90 % der früheren Zahler sind seit 2021 befreit.

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag für Besserverdienende?▾

Oberhalb der Freigrenze beträgt er 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer. Bei 150.000 € zu versteuerndem Einkommen und rund 54.000 € Einkommensteuer sind das etwa 2.970 € Soli — rund 2 % des Einkommens.

Zahlen Unternehmen weiterhin den vollen Soli?▾

Ja. Für die Körperschaftsteuer wurde der Soli nicht abgeschafft — Kapitalgesellschaften zahlen ihn weiterhin in voller Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.

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