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Sozialabgaben 2027: Was die neuen Beitragsbemessungsgrenzen netto kosten

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2027 so stark wie selten, in der Krankenversicherung um fast 10 %. Wer betroffen ist, wie viel weniger netto bleibt, wenn das Gehalt gleich bleibt, und warum der Wechsel in die private Krankenversicherung schwerer wird.

21. Oktober 2026·7 Min. Lesezeit·vollbesteuert RedaktionStand: 21. Oktober 2026
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Wer gut verdient, sieht im Januar 2027 vermutlich weniger netto auf der Abrechnung, auch ohne Gehaltsänderung. Grund sind die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG): Bis zu diesen Beträgen werden Sozialabgaben berechnet, darüber ist das Gehalt beitragsfrei. Die Grenzen steigen jedes Jahr mit den Löhnen. 2027 steigt die Grenze der Krankenversicherung aber deutlich stärker, weil der Gesetzgeber zusätzlich nachlegt.

Dieser Artikel zeigt, wer betroffen ist, wie viel es netto ausmacht und was das für den Wechsel in die private Krankenversicherung bedeutet. Wie eine Lohnabrechnung Zeile für Zeile aufgebaut ist, steht in Lohnabrechnung verstehen.

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Noch nicht endgültig. Die Werte für 2027 stammen aus der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung, die das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen hat. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Größere Änderungen sind dabei nicht üblich.

Welche Grenzen gelten 2027?

Rechengröße20262027Veränderung
BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung8.450 €/Monat8.850 €/Monat (106.200 €/Jahr)+400 € (+4,7 %)
BBG Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 €/Monat6.375 €/Monat (76.500 €/Jahr)+562,50 € (+9,7 %)
Versicherungspflichtgrenze (Wechsel in die PKV)77.400 €/Jahr84.150 €/Jahr (7.012,50 €/Monat)+6.750 € (+8,7 %)

Die reguläre Anpassung folgt der Lohnentwicklung des Vorjahres, 2025 stiegen die Löhne um 4,38 %. In der Kranken- und Pflegeversicherung kommt eine außerordentliche Anhebung um 3.600 € im Jahr (300 € im Monat) hinzu, die das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorschreibt. Sie gilt sowohl für die BBG als auch für die Versicherungspflichtgrenze. Deshalb steigen diese beiden Werte etwa doppelt so stark wie die Grenze der Rentenversicherung.

Die Beitragssätze selbst bleiben nach heutigem Stand gleich: Rente 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Krankenversicherung 14,6 % plus Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % (Kinderlose 4,2 %). Für die Pflegeversicherung ist eine Reform im Gesetzgebungsverfahren, ob sie 2027 die Sätze ändert, ist offen. Die Rechnungen unten gehen von unveränderten Sätzen und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % aus.

Ab welchem Gehalt zahlst du mehr?

Die neuen Grenzen betreffen nur Gehälter über der alten Grenze. Wer weniger als 5.812,50 € brutto im Monat verdient, zahlt 2027 bei gleichem Gehalt genauso viel wie 2026. Darüber gibt es drei Stufen:

  • 5.812,50 € bis 6.375 €: Kranken- und Pflegebeiträge steigen, und zwar auf den Teil des Gehalts zwischen alter Grenze und deinem Brutto.
  • 6.375 € bis 8.450 €: Kranken- und Pflegebeiträge steigen um den Höchstbetrag. Mehr verdienen ändert daran nichts.
  • über 8.450 €: Zusätzlich steigen Renten- und Arbeitslosenbeiträge, ab 8.850 € ebenfalls um den Höchstbetrag.

Gemessen an allen Beschäftigten ist das eine kleine Gruppe. Ein Monatsbrutto über 5.812,50 € entspricht knapp 70.000 € im Jahr.

Wie viel weniger bleibt netto?

Die folgende Tabelle vergleicht dasselbe Monatsbrutto 2026 und 2027, für einen Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Weil Sozialbeiträge großteils als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind, sinkt die Lohnsteuer etwas und fängt einen Teil der Mehrbelastung auf.

MonatsbruttoMehr Sozialbeiträge (Arbeitnehmer)Weniger Lohnsteuer und SoliNetto-Verlust pro MonatMehrkosten Arbeitgeber
5.000 €0 €0 €0 €0 €
6.000 €19,78 €7,17 €12,61 €19,78 €
7.000 €59,34 €23,58 €35,76 €59,34 €
8.000 €59,34 €26,95 €32,39 €59,34 €
ab 8.850 €101,74 €44,39 €57,36 €101,74 €

Rechenweg: Arbeitnehmeranteile Rente 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % + 1,45 % (halber Zusatzbeitrag), Pflege 1,8 %. Lohnsteuer nach dem Tarif 2026, mit dem Einkommensteuermodul dieser Seite gerechnet. Abgezogen sind Werbungskostenpauschale, Rentenbeiträge voll, Kranken-Basisbeiträge zu 96 %, Pflegebeiträge voll. Der Tarif 2027 ist noch nicht beschlossen und wurde deshalb nicht angesetzt, so zeigt die Tabelle nur den Effekt der neuen Grenzen. Kinderlose zahlen in der Pflege 0,6 Punkte mehr. Ab 6.375 € brutto steigen ihre Beiträge um 62,72 € statt 59,34 €.

Zwei Dinge fallen auf. Bei 8.000 € ist der Netto-Verlust kleiner als bei 7.000 €, obwohl die Beiträge gleich stark steigen. Der Grund ist der höhere Grenzsteuersatz: Je mehr jemand verdient, desto mehr holt er über die Steuer zurück. Und der Arbeitgeber zahlt dieselbe Summe noch einmal. Bei Spitzenverdienern kostet die Anhebung zusammen gut 200 € im Monat.

In der Praxis wird das Gehalt 2027 bei vielen nicht gleich bleiben. Eine Lohnerhöhung um 3 % bringt bei 8.000 € brutto rund 240 € mehr, und davon bleibt trotz höherer Grenzen netto etwas übrig. Dazu kommt der geplante höhere Grundfreibetrag aus dem Einkommensteuerreformgesetz 2027, der die Lohnsteuer für alle etwas senken würde.

Was steht dem Mehrbeitrag gegenüber?

Bei der Rentenversicherung ist der höhere Beitrag nicht verloren. Er erhöht die Entgeltpunkte und damit die spätere Rente. Wer über der alten Grenze verdient, sammelt 2027 für die zusätzlichen 400 € im Monat Rentenansprüche, die er vorher nicht bekam.

Bei der Krankenversicherung gibt es keine solche Gegenleistung. Die Leistungen der gesetzlichen Kasse hängen nicht vom Beitrag ab. Hier ist die Anhebung eine reine Mehrbelastung. Genau darum dreht sich die politische Debatte:

  • Dafür: Die gesetzlichen Kassen haben ein Finanzierungsproblem, und eine höhere BBG verteilt die Last stärker auf höhere Einkommen. Die Alternative wäre ein höherer Beitragssatz für alle, auch für Geringverdiener.
  • Dagegen: Kritiker, etwa der PKV-Verband, sehen darin eine verdeckte Steuererhöhung für Fachkräfte und eine Erhöhung der Lohnnebenkosten. Außerdem beseitige sie nicht die Ursache, nämlich die steigenden Ausgaben.

Beide Argumente sind ernst zu nehmen. Welches schwerer wiegt, hängt davon ab, ob man die gesetzliche Krankenversicherung eher als Versicherung oder als Solidarsystem versteht.

Was ändert sich beim Wechsel in die private Krankenversicherung?

Privat versichern darf sich nur, wer als Angestellter regelmäßig mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdient. Sie steigt 2027 auf 84.150 € im Jahr. Wer 2026 mit 80.000 € gerade darüber lag und 2027 nicht mehr verdient, rutscht darunter. Das hat zwei Folgen:

  • Wer noch gesetzlich versichert ist, kann 2027 erst ab 84.150 € wechseln. Für einen Teil der heute Wechselberechtigten schließt sich das Fenster.
  • Wer schon privat versichert ist und 2027 unter die Grenze fällt, wird grundsätzlich wieder versicherungspflichtig. Wer 55 oder älter ist, bleibt in der Regel privat versichert. Andere können sich innerhalb von drei Monaten auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das ist eine Entscheidung auf Dauer, die gut überlegt sein sollte.

Für Privatversicherte steigt der Arbeitgeberzuschuss, weil er sich an der höheren BBG orientiert. Er beträgt höchstens die Hälfte dessen, was ein gesetzlich Versicherter in der Höchststufe zahlen würde. Mit 2,9 % Zusatzbeitrag sind das 2027 bis zu 557,81 € für die Kranken- und 114,75 € für die Pflegeversicherung im Monat. Mehr als die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags zahlt der Arbeitgeber aber nie.

Was die Versicherungspflichtgrenze von anderen Einkommensgrößen unterscheidet, steht in Brutto, Netto und zu versteuerndes Einkommen.

Was gilt für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den vollen Beitrag allein, berechnet auf ihre Einkünfte, höchstens bis zur BBG. Der Höchstbeitrag steigt deshalb ebenfalls um knapp 10 %. Mit allgemeinem Beitragssatz (14,6 %, mit Krankengeldanspruch), 2,9 % Zusatzbeitrag und 3,6 % Pflege sind das 2027 bis zu 1.345,13 € im Monat, nach 1.226,44 € in diesem Jahr. Ohne Kinder kommen 0,6 Punkte Pflegebeitrag hinzu.

Wer als Kleinunternehmer deutlich weniger als die BBG verdient, merkt von der Anhebung nichts. Bei ihm hängt der Beitrag am tatsächlichen Gewinn.

Kurz zusammengefasst

  • Die BBG steigt 2027 auf 8.850 € (Rente, Arbeitslosenversicherung) und 6.375 € im Monat (Kranken- und Pflegeversicherung), laut Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
  • In der Kranken- und Pflegeversicherung steckt eine Sonderanhebung um 300 € im Monat. Deshalb steigt die Grenze fast doppelt so stark wie in der Rentenversicherung.
  • Unter 5.812,50 € brutto im Monat ändert sich durch die neuen Grenzen nichts.
  • Bei gleichem Gehalt fehlen netto rund 13 € bis 57 € im Monat. Am stärksten betroffen ist, wer mehr als 8.850 € verdient. Der Arbeitgeber zahlt denselben Mehrbeitrag noch einmal.
  • Höhere Rentenbeiträge bringen mehr Rente, höhere Krankenkassenbeiträge keine zusätzlichen Leistungen.
  • Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 €. Der Wechsel in die PKV wird schwerer, und wer knapp darüber lag, kann wieder versicherungspflichtig werden.
  • Der Höchstbeitrag für freiwillig versicherte Selbstständige steigt auf rund 1.345 € im Monat.

Quellen:

Mehr zum Thema:

❓Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?▾

Laut Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026 liegt sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.850 € im Monat (106.200 € im Jahr), in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 6.375 € im Monat (76.500 € im Jahr). 2026 waren es 8.450 € und 5.812,50 €. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Wer zahlt 2027 mehr Sozialabgaben wegen der höheren Grenzen?▾

Nur wer mehr als 5.812,50 € brutto im Monat verdient. Darunter ändert sich durch die neuen Grenzen nichts. Spürbar teurer wird es für Gutverdiener: Ab 6.375 € brutto sind es bei gleichem Gehalt rund 59 € mehr Beiträge im Monat, ab 8.850 € rund 102 €. Weil die Beiträge steuerlich absetzbar sind, sinkt das Netto um etwas weniger, um rund 36 bis 57 €.

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2027?▾

84.150 € im Jahr, 7.012,50 € im Monat, nach 77.400 € in diesem Jahr. Erst wer regelmäßig mehr verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln. In beiden Werten steckt eine Sonderanhebung um 3.600 € im Jahr.

Steigt 2027 auch der Zusatzbeitrag der Krankenkassen?▾

Der Schätzerkreis rechnet für 2027 mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %, gleich viel wie 2026. Das Gesundheitsministerium legt den amtlichen Wert bis Anfang November fest. Was du tatsächlich zahlst, entscheidet deine Krankenkasse; 2026 lag der tatsächlich erhobene Durchschnitt mit rund 3,1 % schon darüber.

Veröffentlicht am 21. Oktober 2026 · vollbesteuert Redaktion
Zahlen und Rechtsstand zuletzt am 21. Oktober 2026 gegen die amtlichen Quellen geprüft. Wie wir arbeiten

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