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Frühstart-Rente: 10 € im Monat für Kinder, und was steuerlich dahintersteckt

Ab 2027 zahlt der Staat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren 10 € im Monat in ein Altersvorsorgedepot, rückwirkend ab 2026. Wer sie bekommt, was Eltern tun müssen, wie Erträge und Auszahlung besteuert werden und was am Ende realistisch herauskommt.

21. Oktober 2026·10 Min. Lesezeit·vollbesteuert RedaktionStand: 21. Oktober 2026
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Für viele Kinder gibt es ab 2027 ein Depot, das der Staat füllt: 10 € im Monat, vom 6. bis zum 18. Geburtstag, angelegt in Aktien und bis zur Rente gesperrt. Die Bundesregierung nennt das Frühstart-Rente. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen, starten soll es am 1. Januar 2027, für den ersten Jahrgang rückwirkend ab 2026.

10 € im Monat klingen nach wenig, und über 12 Jahre sind es tatsächlich nur 1.440 €. Interessant wird das Modell durch zwei Dinge: den langen Anlagehorizont bis 65 und die Steuerregeln, die anders funktionieren als bei einem normalen Kinderdepot. Dieser Artikel erklärt, wer die Förderung bekommt, was Eltern tun müssen, wie die Besteuerung läuft und was am Ende realistisch herauskommt.

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Noch nicht ganz fertig. Der Bundestag hat das Gesetz in der Fassung des Finanzausschusses beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Angaben hier folgen dem Gesetzentwurf (Drucksache 21/7864) und dem Bericht über die Änderungen im Ausschuss. Einzelheiten der Umsetzung, etwa ab wann Anbieter Verträge melden können, legt das Bundeszentralamt für Steuern noch fest.

Wer bekommt die Frühstart-Rente?

Anspruch hat jedes Kind, das

  • das 6. Lebensjahr vollendet und das 18. noch nicht vollendet hat,
  • mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist und
  • eine Steuer-Identifikationsnummer hat.

Auf das Einkommen der Eltern kommt es nicht an.

Die Förderung startet aber nicht für alle Kinder gleichzeitig. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020, also die Kinder, die 2026 sechs werden. Ab 2027 kommt jedes Jahr ein Jahrgang dazu: 2027 die 2021 Geborenen, 2028 die 2022 Geborenen und so weiter. Für Kinder, die schon vor 2026 sechs waren, zahlt der Staat nichts. Für sie lässt sich ein Vertrag abschließen, aber nur mit eigenen Einzahlungen.

GeburtsjahrErster Monat mit FörderungLetzter MonatFörderung insgesamt
2019 und früherkeine Förderung—0 €
2020Monat des 6. Geburtstags 2026 (rückwirkend)Monat vor dem 18. Geburtstag 20381.440 €
2021Monat des 6. Geburtstags 2027Monat vor dem 18. Geburtstag 20391.440 €
2022 und späterentsprechend, jeweils im Jahr des 6. Geburtstags1.440 €

Wer zwischendurch ins Ausland zieht, verliert den Anspruch für diese Monate. Das schon angesparte Geld bleibt im Vertrag.

Was müssen Eltern tun?

Eltern haben zwei Möglichkeiten, und beide sind gültig.

Möglichkeit 1: einen eigenen Vertrag abschließen. Die Eltern eröffnen auf den Namen des Kindes ein Standarddepot Altersvorsorge bei einer Bank, einem Broker oder einer Fondsgesellschaft. Diese Vertragsform hat das Altersvorsorgereformgesetz vom Mai 2026 eingeführt. Für sie gelten feste Regeln:

  • Keine Abschluss- und Vertriebskosten bis zum 18. Geburtstag, auch nicht bei einem Anbieterwechsel.
  • Ein Kostendeckel von 1 % Effektivkosten im Jahr für Standarddepots.
  • Eine Beratungspflicht gibt es nicht, der Abschluss geht auch online.

Den Antrag stellt der Anbieter automatisch, wenn die Eltern beim Abschluss nicht widersprechen. Er meldet die Daten an die Deutsche Rentenversicherung Bund, die prüft und das Geld vierteljährlich auf den Vertrag überweist.

Möglichkeit 2: nichts tun. Schließen die Eltern bis zum Ende des Jahres, in dem das Kind sieben wird, keinen Vertrag ab, legt der Bund die 10 € pro Monat gesammelt an. Dafür gibt es ab 2028 ein Sondervermögen „Frühstartrente“, das die Bundesbank ausschließlich in breit gestreuten globalen Aktien anlegt. Das Kind behält einen rechnerischen Anspruch auf seinen Anteil samt Erträgen. Schließt es später einen eigenen Vertrag ab, wird dieser Anteil als Startkapital übertragen. Dieser späte Abschluss ist bis zum 35. Lebensjahr möglich.

Bei Möglichkeit 2 gibt es einen Haken: Wer bis 35 keinen Vertrag abschließt, verliert das Geld. Es fließt dann an den Bundeshaushalt zurück. Der Bundesrat hat deshalb eine Erinnerung vor Ablauf der Frist angeregt. Die Bundesregierung hat zugesagt, das zu prüfen, beschlossen ist es nicht.

Dürfen Eltern zusätzlich einzahlen?

Ja. Eltern, Großeltern oder das Kind selbst können bis zu 6.840 € im Jahr zusätzlich in den Vertrag einzahlen. Die Grenze soll verhindern, dass das Depot als Steuersparmodell für größere Vermögen genutzt wird. Nach dem Willen von Bundesrat und Bundesregierung soll sie auch nicht durch einen zweiten Vertrag verdoppelt werden können.

Für diese Einzahlungen gelten andere Regeln als für das Staatsgeld:

Frühstart-Rente (Staatsgeld)Eigene Einzahlungen
Entnahme vor 65nicht möglich, gesperrt bis zur Rentejederzeit möglich, je nach Vertrag
Kündigungnur Übertragung auf anderen Vertragjederzeit
Pfändungausgeschlossennach allgemeinen Regeln
Beim Tod des Kindes vor 18fällt an den Staat zurückvererbbar
Steuerlich absetzbar—nein, weder bei Eltern noch bei anderen

Dass Eltern ihre Einzahlungen nicht absetzen können, steht ausdrücklich im Gesetz (§ 29 Abs. 2 des Frühstartrentengesetzes). Ab dem 18. Geburtstag kann das Kind selbst in den Vertrag einzahlen und dann die staatliche Förderung der neuen privaten Altersvorsorge nutzen, sofern es dafür berechtigt ist, etwa als Azubi.

Wie wird die Frühstart-Rente besteuert?

Hier liegt der eigentliche Unterschied zu einem normalen Kinderdepot. Die Frühstart-Rente folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase fällt keine Steuer an, bei der Auszahlung dafür umso mehr.

In der Ansparphase:

  • Die 10 € vom Staat sind steuerfrei, ebenso das Startkapital aus dem Sondervermögen.
  • Dividenden, Zinsen und Kursgewinne im Depot bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei. Es gibt keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale, solange das Geld im Vertrag liegt.

Bei der Auszahlung ab 65:

  • Der Teil, der auf der Frühstart-Rente und ihren Erträgen beruht, gilt als gefördertes Altersvorsorgevermögen. Er ist voll steuerpflichtig als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG, zum persönlichen Steuersatz im Alter.
  • Der Teil aus nicht geförderten Einzahlungen der Eltern wird nach der Art der Leistung besteuert. Laut Gesetzesbegründung ist das „grundsätzlich“ eine Besteuerung mit dem Ertragsanteil, bei einer lebenslangen Rente ab 65 also nur ein kleiner Teil.

Rechnet sich die Steuerfreiheit gegenüber einem normalen Kinderdepot?

Bei einem normalen Depot auf den Namen des Kindes ist die Steuerlast meist ohnehin gering. Das Kind hat einen eigenen Grundfreibetrag und den Sparerpauschbetrag von 1.000 €. Mit einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung bleiben Kapitalerträge deshalb bis rund 13.000 € im Jahr steuerfrei, mehr als ein Kinderdepot normalerweise abwirft.

Der Steuervorteil der Frühstart-Rente zeigt sich also nicht in der Kindheit, sondern danach. Im Erwachsenenalter wären Erträge in einem normalen Depot jedes Jahr zu versteuern, im Frühstart-Vertrag bleiben sie bis 65 unversteuert. Dafür kostet die Auszahlung dann Einkommensteuer zum persönlichen Satz, und das Geld ist bis 65 gesperrt. Für das Staatsgeld stellt sich die Frage ohnehin nicht, das gibt es nur in diesem Vertrag. Für zusätzliches Geld der Eltern ist es eine Abwägung zwischen Steuerstundung und Flexibilität.

Was kommt am Ende heraus?

Das Bundesfinanzministerium rechnet mit 7 % Rendite im Jahr. Damit wachsen die 1.440 € vom Staat bis zum 18. Geburtstag auf rund 2.200 €. Lässt man sie bis 65 liegen, ohne weitere Einzahlungen, werden daraus rund 53.000 €, vor Steuern. Mit 50 € im Monat zusätzlich von den Eltern bis 18 kommt das Ministerium auf rund 320.000 €.

Diese Zahlen sind nicht falsch, aber sie hängen stark an der Annahme. 7 % sind für ein globales Aktiendepot über Jahrzehnte nicht unrealistisch, aber eher am oberen Rand und vor Kosten und Inflation. Die folgende Tabelle zeigt dieselbe Rechnung mit niedrigeren Renditen:

Rendite pro JahrStaatsgeld allein: mit 18Staatsgeld allein: mit 65mit 50 €/Monat von den Eltern: mit 65
3 %1.730 €6.900 €41.700 €
5 %1.970 €19.500 €117.000 €
7 % (BMF)2.250 €54.000 €324.000 €

Eigene Nachrechnung: 10 € bzw. 60 € monatlich vom 6. bis zum 18. Geburtstag, danach 47 Jahre ohne weitere Einzahlung verzinst. Werte vor Steuern, vor Kosten und nominal.

Zwei Dinge relativieren die großen Zahlen. Inflation: Bei 2 % im Jahr hätten 54.000 € in 47 Jahren eine Kaufkraft von heute rund 21.000 €. Steuern: Die Auszahlung des Staatsanteils ist voll steuerpflichtig. Wer im Alter einen Grenzsteuersatz von 25 % hat, behält rund drei Viertel.

Die Frühstart-Rente allein sichert also niemanden im Alter ab. Dafür ist sie nicht gedacht. Das erklärte Ziel ist ein früher Einstieg: Kinder und Eltern sollen den Kapitalmarkt kennenlernen, und das Depot soll ab 18 mit eigenen Beiträgen weiterlaufen.

Was sagen Befürworter und Kritiker?

Das Gesetz wurde mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. Die Einwände kommen aus verschiedenen Richtungen:

  • Zu wenig Geld: Die AfD nennt die Frühstart-Rente „weder früh noch Rente“ und fordert 100 € im Monat in einem Junior-Spardepot. Die Grünen sprechen von einer „Krücke“.
  • Ungleiche Wirkung: Die Linke kritisiert, dass die Chancen weiter vom Elternhaus abhängen. Wer zusätzlich einzahlen kann, profitiert ein Vielfaches. Bei 50 € im Monat wird aus dem staatlichen Grundstock schnell das kleinere Polster.
  • Zu großzügige Zuzahlung: Die Verbraucherzentralen hielten in der Anhörung des Finanzausschusses die Grenze von 6.840 € im Jahr für zu hoch.
  • Zu wenige Kinder: Banken und Versicherer begrüßen das Modell, fordern aber, alle Minderjährigen einzubeziehen. Bislang gehen Kinder, die vor 2020 geboren sind, leer aus.

Die Befürworter halten dagegen: Gerade Kinder aus Familien ohne Aktienerfahrung bekommen über das Sondervermögen ohne jedes Zutun ein Depot, und eine frühe positive Erfahrung mit dem Kapitalmarkt präge das Sparverhalten über Jahrzehnte. Ob dieser Bildungseffekt eintritt, will das Gesetz selbst evaluieren lassen. Belastbare Ergebnisse dazu gibt es naturgemäß noch nicht.

Kurz zusammengefasst

  • Der Staat zahlt 10 € im Monat vom 6. bis zum 18. Geburtstag, insgesamt bis zu 1.440 €, angelegt in Aktien und bis 65 gesperrt.
  • Start ist mit dem Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend für 2026. Danach kommt jedes Jahr ein Jahrgang dazu. Ältere Kinder bekommen nichts.
  • Eltern können ein Standarddepot ohne Abschlusskosten eröffnen oder nichts tun. Dann legt der Bund das Geld gesammelt an, und das Kind kann es bis 35 in einen eigenen Vertrag holen. Danach verfällt es.
  • Zuzahlungen bis 6.840 € im Jahr sind möglich, aber nicht steuerlich absetzbar. Sie bleiben jederzeit entnehmbar.
  • In der Ansparphase ist alles steuerfrei. Bei der Auszahlung ist der Staatsanteil samt Erträgen voll einkommensteuerpflichtig. Der Teil aus den Zuzahlungen der Eltern wird in der Regel nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
  • Die 53.000 € aus der BMF-Rechnung gelten bei 7 % Rendite, nominal und vor Steuern. Bei 5 % sind es rund 19.500 €, inflationsbereinigt deutlich weniger.

Quellen:

Mehr zum Thema:

❓Häufige Fragen

Wer bekommt die Frühstart-Rente?▾

Kinder vom 6. bis zum 18. Geburtstag mit erstem Wohnsitz in Deutschland und Steuer-Identifikationsnummer. Los geht es mit dem Geburtsjahrgang 2020, also den Kindern, die 2026 sechs werden. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang dazu, der in dem Jahr sechs wird. Ältere Kinder bekommen keine Förderung, für sie kann aber ein Vertrag mit eigenen Einzahlungen abgeschlossen werden.

Wie viel zahlt der Staat bei der Frühstart-Rente?▾

10 € für jeden Monat zwischen dem 6. und dem 18. Geburtstag, insgesamt höchstens 1.440 €. Das Geld wird vierteljährlich gutgeschrieben, nicht ausgezahlt. Der Jahrgang 2020 bekommt die Beträge für 2026 rückwirkend.

Ist die Frühstart-Rente steuerfrei?▾

In der Ansparphase ja: Die Zahlungen des Staates sind steuerfrei, und auf Erträge im Depot fällt bis zur Auszahlung keine Abgeltungsteuer an. Die spätere Auszahlung ab 65 wird dafür nachgelagert besteuert. Der Teil aus Frühstart-Rente und ihren Erträgen ist dann voll mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig.

Was passiert, wenn Eltern keinen Vertrag abschließen?▾

Dann legt der Bund das Geld gesammelt in einem Sondervermögen an, das die Bundesbank ab 2028 in globalen Aktien verwaltet. Das Kind kann den Anspruch samt Erträgen später in einen eigenen Vertrag übertragen. Das geht bis zum 35. Lebensjahr. Danach verfällt das Geld an den Bundeshaushalt.

Können Eltern die Einzahlungen von der Steuer absetzen?▾

Nein. Eltern, Großeltern oder andere können bis 6.840 € im Jahr zusätzlich einzahlen, steuerlich absetzen können sie das aber nicht. Die Erträge auf diese Einzahlungen bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei. Die Einzahlungen selbst und ihre Erträge dürfen jederzeit wieder entnommen werden.

Veröffentlicht am 21. Oktober 2026 · vollbesteuert Redaktion
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