Wer in Hamburg wohnt und in München einen Job annimmt, hat zwei Möglichkeiten: umziehen oder pendeln. Wer die Familie oder die Wohnung am Heimatort behält und am Arbeitsort eine zweite Unterkunft nimmt, führt steuerlich eine doppelte Haushaltsführung. Die Mehrkosten sind Werbungskosten, und sie können schnell fünfstellig werden: Miete, Heimfahrten, Verpflegung in den ersten Monaten.
Dieser Artikel zeigt, wann das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung anerkennt, welche Kosten abziehbar sind und wo die Grenzen liegen. 2026 gab es zwei Änderungen: Heimfahrten werden ab dem ersten Kilometer mit 38 Cent angesetzt, und für Zweitwohnungen im Ausland gilt jetzt ein fester Höchstbetrag.
Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?
Die Regeln stehen in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG. Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen:
- Eigener Hausstand außerhalb des Arbeitsorts: Du hast am Heimatort eine Wohnung, die du selbst nutzt, und beteiligst dich finanziell an den Kosten der Lebensführung dort. Dort liegt dein Lebensmittelpunkt.
- Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte: Du wohnst zusätzlich am oder in der Nähe des Arbeitsorts. Die Finanzverwaltung lässt eine Zweitwohnung als „am Ort“ gelten, wenn sie höchstens halb so weit von der Arbeit entfernt ist wie die Hauptwohnung.
- Berufliche Veranlassung: Die zweite Wohnung brauchst du wegen des Jobs, nicht aus privaten Gründen.
Die berufliche Veranlassung bleibt auch bestehen, wenn du den Hauptwohnsitz später aus privaten Gründen vom Arbeitsort wegverlegst, etwa zum Partner, und die bisherige Wohnung am Arbeitsort als Zweitwohnung behältst. Der Bundesfinanzhof erkennt diesen sogenannten Wegverlegungsfall an.
Keine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitsplatz von der Hauptwohnung aus zumutbar täglich erreichbar ist. Wer dann trotzdem eine Zweitwohnung nimmt, tut das aus Bequemlichkeit, und die Kosten sind privat. Für die tägliche Fahrt gilt dann nur die Pendlerpauschale.
Was bedeutet „eigener Hausstand“ für Ledige?
Bei Verheirateten ist der eigene Hausstand meist unstrittig: Die Familienwohnung ist der Lebensmittelpunkt. Ehegatten mit Steuerklasse III, IV oder V müssen die finanzielle Beteiligung nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht einmal nachweisen.
Für Ledige ist es schwieriger. Seit 2014 verlangt das Gesetz ausdrücklich eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung. Die Finanzverwaltung legt das so aus: Deine Zahlungen müssen mehr als 10 % der laufenden Haushaltskosten am Heimatort ausmachen, also der Miete, Nebenkosten, Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs (BMF-Schreiben vom 25.11.2020, Rz. 101).
Typische Fälle:
- Eigene Mietwohnung am Heimatort: unproblematisch, du zahlst die Kosten selbst.
- Wohnung im Haus der Eltern: möglich, wenn du die Wohnung eigenständig nutzt und dich nachweisbar an den Kosten beteiligst, etwa durch Überweisungen für Miete und Nebenkosten.
- Kinderzimmer bei den Eltern, ohne Kostenbeteiligung: reicht nicht. Das Finanzamt sieht darin keinen eigenen Hausstand, sondern die Eingliederung in den Haushalt der Eltern.
Bewahre Belege über die Zahlungen auf, am besten Daueraufträge. Barzahlungen lassen sich im Streitfall schwer nachweisen.
Welche Kosten sind absetzbar?
| Kostenart | Was gilt | Grenze |
|---|---|---|
| Unterkunft am Arbeitsort | Miete, Nebenkosten, Zweitwohnungsteuer, bei Eigentum Abschreibung und Schuldzinsen | 1.000 € im Monat (Inland), 2.000 € im Monat (Ausland, seit 2026) |
| Einrichtung und Hausrat | Möbel, Küchengeräte, Bettwäsche, soweit notwendig | nicht im 1.000-€-Deckel |
| Stellplatz oder Garage | Miete für den Kfz-Stellplatz | nicht im 1.000-€-Deckel |
| Familienheimfahrten | eine Fahrt pro Woche | 0,38 € je Entfernungskilometer |
| Erste Hinfahrt und letzte Rückfahrt | tatsächliche Kosten oder 0,30 € je gefahrenem Kilometer | – |
| Verpflegung | 14 € für An- und Abreisetage, 28 € für volle Tage | nur die ersten 3 Monate |
| Umzug | Umzugskosten beim Beziehen und Aufgeben der Zweitwohnung | – |
Die 1.000-€-Grenze im Inland
Unterkunftskosten sind höchstens bis 1.000 € im Monat abziehbar. Die Grenze gilt seit 2014 und wurde nie angepasst. In Großstädten reicht sie für eine kleine Wohnung oft nicht mehr. Was darüber liegt, ist verloren.
Was zählt dazu? Der Bundesfinanzhof hat die Grenze in mehreren Urteilen abgesteckt:
- Zweitwohnungsteuer gehört dazu (BFH, 13.12.2023, VI R 30/21). Wer mit der Miete die 1.000 € schon erreicht, kann sie nicht zusätzlich absetzen. Viele Städte erheben sie, wie hoch sie ist, zeigt der Rechner auf der Seite zur Zweitwohnungsteuer. Verheiratete, die die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen halten, sind in der Regel von der Steuer befreit.
- Einrichtung gehört nicht dazu (BFH, 04.04.2019, VI R 18/17). Möbel und Hausrat sind neben der Miete absetzbar, soweit sie notwendig sind. Einzelne Gegenstände über 800 € netto werden über mehrere Jahre abgeschrieben.
- Stellplatz gehört nicht dazu (BFH, 20.11.2025, VI R 4/23). Die Kosten für einen Kfz-Stellplatz sind keine Unterkunftskosten und daher zusätzlich abziehbar, auch wenn er im selben Mietvertrag steht wie die Wohnung. Die Finanzverwaltung hatte das bis dahin anders gesehen.
Neu seit 2026: 2.000 € im Ausland
Für eine Zweitwohnung im Ausland gab es bisher keinen festen Höchstbetrag. Das Finanzamt musste im Einzelfall prüfen, ob die Kosten „notwendig“ waren, also einer durchschnittlichen 60-Quadratmeter-Wohnung am Beschäftigungsort entsprachen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt stattdessen ein Deckel von 2.000 € im Monat. Eingeführt hat ihn das Steueränderungsgesetz 2025. Ausnahmen gelten für verpflichtend genutzte Dienstwohnungen.
Wichtig: Ist der ausländische Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei, sind die Kosten der doppelten Haushaltsführung hier gar nicht absetzbar. Mehr zur Besteuerung von Auslandseinkünften steht in Ausländische Einkünfte versteuern.
Familienheimfahrten
Absetzbar ist eine Heimfahrt pro Woche. Angesetzt wird die einfache Entfernung zwischen Hauptwohnung und Arbeitsort mit 38 Cent je Kilometer. Bis 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent, seit 2026 gilt der höhere Satz ab dem ersten Kilometer. Das Verkehrsmittel spielt grundsätzlich keine Rolle. Wer Bahn fährt, kann statt der Pauschale die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn sie höher sind. Für Flugstrecken gilt die Pauschale nicht, dort zählen die tatsächlichen Flugkosten.
Die Pauschale gibt es nur für tatsächlich durchgeführte Fahrten. Ein Fahrtenbuch braucht man nicht, aber Belege wie Tankquittungen oder Tickets helfen, wenn das Finanzamt nachfragt. Fährt deine Partnerin oder dein Partner stattdessen zu dir, sind diese sogenannten umgekehrten Heimfahrten keine Werbungskosten.
Verpflegung in den ersten drei Monaten
In den ersten drei Monaten am neuen Beschäftigungsort gibt es dieselben Verpflegungspauschalen wie bei Dienstreisen: 28 € für jeden vollen Tag, an dem du nicht in der Hauptwohnung bist, 14 € für An- und Abreisetage. Danach entfällt der Abzug. Wird die Tätigkeit am Ort mindestens vier Wochen unterbrochen, beginnt die Dreimonatsfrist neu.
Wie viel bringt das? Ein Rechenbeispiel
Lena ist ledig, hat in Kassel eine eigene Mietwohnung und nimmt zum 1. Januar 2026 einen Job in München an. Die Entfernung beträgt 480 km. In München mietet sie eine kleine Wohnung für 1.050 € warm und einen Tiefgaragenplatz für 120 € im Monat. Sie fährt 40-mal im Jahr nach Hause. Für die Einrichtung gibt sie 700 € aus, kein Einzelstück kostet mehr als 800 €.
| Posten | Rechnung | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| Unterkunft | 12 × 1.000 € (Deckel, nicht 1.050 €) | 12.000 € |
| Stellplatz | 12 × 120 € | 1.440 € |
| Familienheimfahrten | 40 × 480 km × 0,38 € | 7.296 € |
| Erste Hinfahrt | 480 km × 0,30 € | 144 € |
| Verpflegung | 13 Wochen × (14 € + 3 × 28 € + 14 €) | 1.456 € |
| Einrichtung | sofort absetzbar | 700 € |
| Summe | 23.036 € |
Statt des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € kann Lena also rund 23.000 € Werbungskosten ansetzen. Bei 60.000 € Bruttogehalt sinkt ihr zu versteuerndes Einkommen dadurch von rund 46.600 € auf rund 24.800 €. Die Einkommensteuer fällt nach dem Tarif 2026 von 9.389 € auf 2.807 €. Das sind rund 6.580 € weniger, ohne Kirchensteuer.
Die Rechnung zeigt auch, wo das Geld steckt: Die Heimfahrten machen bei großer Entfernung fast ein Drittel aus. Die 50 € Miete über dem Deckel gehen dagegen verloren, 600 € im Jahr.
Erstattet der Arbeitgeber einen Teil der Kosten, darf er das bis zu den gesetzlichen Grenzen steuerfrei tun (§ 3 Nr. 13 und 16 EStG). Was er erstattet, kannst du in der Steuererklärung nicht noch einmal absetzen. Die Erstattung steht auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Wie trägst du das in der Steuererklärung ein?
Die doppelte Haushaltsführung gehört in die Anlage N, in den Abschnitt „Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung“. Dort gibst du an, seit wann der eigene Hausstand besteht, wo er liegt, wo die Zweitwohnung ist und welche Kosten angefallen sind. Ehepaare geben die Angaben für jeden Partner getrennt an.
Damit der Abzug ohne Rückfragen durchgeht, solltest du bereithalten:
- Mietvertrag der Zweitwohnung und Nachweise über die Mietzahlungen
- Belege zur Kostenbeteiligung am Heimatort, vor allem bei Ledigen
- Nachweise der Heimfahrten, etwa Tankquittungen, Bahntickets oder Mautbelege
- Rechnungen für Einrichtung, Stellplatz und Umzug
Die doppelte Haushaltsführung schließt andere Werbungskosten nicht aus. Wer an einzelnen Tagen von zu Hause arbeitet, kann dafür zusätzlich die Homeoffice-Pauschale ansetzen. Wann sich stattdessen ein häusliches Arbeitszimmer lohnt, steht in einem eigenen Artikel.
Ist die 1.000-€-Grenze noch zeitgemäß?
Die Grenze von 1.000 € stammt aus der Reisekostenreform 2014. Die Mieten sind seitdem in vielen Großstädten deutlich gestiegen. Der Bundesfinanzhof hat in der Stellplatz-Entscheidung Zweifel angedeutet, ob der Betrag noch angemessen ist.
Für eine Anhebung spricht, dass der Gesetzgeber die Grenze als Typisierung der notwendigen Kosten eingeführt hat. Wenn die Mieten davonlaufen, wird aus der Typisierung eine Kürzung, und sie trifft gerade die Städte mit dem knappsten Wohnraum. Gegen eine Anhebung spricht, dass die Grenze verhindern soll, dass großzügige Wohnungen über die Steuer mitfinanziert werden, und dass der übrige Abzug (Heimfahrten, Einrichtung, Stellplatz) unbegrenzt bleibt. Wie jeder Werbungskostenabzug bringt eine höhere Grenze außerdem umso mehr, je höher der Grenzsteuersatz ist. Ob und wann der Gesetzgeber reagiert, ist offen.
Kurz zusammengefasst
- Doppelte Haushaltsführung setzt einen eigenen Hausstand am Heimatort, eine Zweitwohnung am Arbeitsort und eine berufliche Veranlassung voraus.
- Ledige müssen sich zu mehr als 10 % an den Haushaltskosten am Heimatort beteiligen. Ein Kinderzimmer bei den Eltern ohne Kostenbeteiligung reicht nicht.
- Unterkunftskosten sind bis 1.000 € im Monat absetzbar, im Ausland seit 2026 bis 2.000 €. Die Zweitwohnungsteuer fällt unter den Deckel, Stellplatz und Einrichtung nicht.
- Eine Heimfahrt pro Woche zählt mit 38 Cent je Entfernungskilometer, seit 2026 ab dem ersten Kilometer.
- Verpflegungspauschalen von 14 € bzw. 28 € gibt es nur in den ersten drei Monaten.
- Im Beispiel mit 480 km Entfernung kommen über 23.000 € Werbungskosten zusammen, die Steuer sinkt um rund 6.580 €.
Quellen:
- § 9 EStG: Werbungskosten (Abs. 1 Satz 3 Nr. 5: doppelte Haushaltsführung, Fassung 2026)
- BMF-Schreiben vom 25.11.2020: Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern (BStBl I S. 1228, im Lohnsteuer-Handbuch 2025, Anhang 25 III)
- PwC: Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft (zu BFH VI R 30/21)
- Grant Thornton: Stellplatzkosten nicht Teil der 1.000-Euro-Grenze (zu BFH VI R 4/23, 20.11.2025)
- Haufe: Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland (Steueränderungsgesetz 2025)
- VLH: Familienheimfahrten steuerlich absetzen
- Rechenbeispiel mit dem Einkommensteuermodul dieser Seite (Tarif 2026, § 32a EStG)