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Homeoffice-Pauschale: Was kannst du wirklich absetzen?

6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr – ganz ohne Belege. Klingt einfach, hat aber ein paar Fallstricke: von der Kombination mit der Entfernungspauschale bis zur Frage, ob sie sich überhaupt auswirkt.

5. August 2026·6 Min. Lesezeit·vollbesteuert Redaktion
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Die Homeoffice-Pauschale ist eine der wenigen Steuervergünstigungen, die komplett ohne Belege auskommt: kein Nachweis für Strom, Heizung oder Internet, nicht einmal ein eigenes Arbeitszimmer ist nötig – der Küchentisch reicht. Seit 2023 ist sie dauerhaft im Gesetz verankert (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).

Die Eckdaten

  • 6 € pro Homeoffice-Tag
  • maximal 210 Tage im Jahr → Deckel bei 1.260 €
  • gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen
  • kein eigenes Arbeitszimmer erforderlich – jeder Ort in der Wohnung zählt
  • keine Belege nötig – die Pauschale deckt anteilige Kosten für Strom, Heizung, Internet etc. automatisch ab

Vorher: die Corona-Sonderregel

Zwischen 2020 und 2022 galt eine befristete Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag, maximal 600 € im Jahr (120 Tage) – eingeführt als Reaktion auf die Pandemie. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 ist sie dauerhaft und großzügiger: 6 € statt 5 €, 1.260 € statt 600 € Deckel.

Voraussetzung: überwiegend zuhause gearbeitet

Die Pauschale steht dir für jeden Tag zu, an dem der Schwerpunkt deiner Arbeit an diesem Tag in der eigenen Wohnung lag – unabhängig davon, ob dir bei deinem Arbeitgeber ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stünde. Das ist eine wichtige Erleichterung gegenüber der alten Rechtslage: Früher kam es entscheidend darauf an, ob überhaupt ein anderer Arbeitsplatz existierte. Seit 2023 spielt das für die Tagespauschale keine Rolle mehr.

Entweder Homeoffice-Pauschale oder Entfernungspauschale – nicht beides am selben Tag

Ein häufiger Irrtum: Die 6-€-Pauschale lässt sich nicht zusätzlich zur Entfernungspauschale für denselben Tag geltend machen. Für jeden Kalendertag gilt entweder:

  • Homeoffice-Tag: 6 € Pauschale, oder
  • Bürotag: Entfernungspauschale für die Fahrt zur Arbeitsstätte (0,30 €/km, ab dem 21. km 0,38 €/km)

Wer in einer Woche z. B. drei Tage zuhause und zwei Tage im Büro arbeitet, rechnet beide Pauschalen für die jeweiligen Tage getrennt zusammen – nur eben nicht doppelt für denselben Tag.

Rechenbeispiel

Ein Angestellter arbeitet an 150 Tagen im Jahr im Homeoffice:

150 Tage × 6 € = 900 € Homeoffice-Pauschale

Dazu kommen die Fahrtkosten für die verbleibenden Bürotage und eventuell weitere Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fortbildungen). Die Summe aus all dem wird mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (Stand 2025/2026) verglichen.

⚠️

Wichtig: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird automatisch gewährt – ganz ohne Nachweis. Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich steuerlich nur aus, wenn deine gesamten Werbungskosten (Homeoffice-Pauschale + Fahrtkosten + sonstige Werbungskosten) über 1.230 € liegen. Bei niedrigen Fahrtkosten und wenigen sonstigen Werbungskosten kann es passieren, dass die Homeoffice-Pauschale den Pauschbetrag gar nicht übersteigt – und sich damit finanziell nicht auswirkt.

Häusliches Arbeitszimmer: die unbegrenzte Alternative

Die Tagespauschale ist nicht dasselbe wie das häusliche Arbeitszimmer. Bildet ein abgeschlossener Raum in deiner Wohnung den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit – etwa bei vollständig remote Arbeitenden ohne festen Bürotag –, kannst du wählen zwischen:

  • den tatsächlichen Kosten (Miete, Nebenkosten, Einrichtung anteilig) – unbegrenzt absetzbar, oder
  • einer Jahrespauschale von 1.260 € – unabhängig von der Anzahl der Homeoffice-Tage, dafür ohne Einzelnachweis der Kosten
Homeoffice-TagespauschaleHäusliches Arbeitszimmer
Voraussetzungüberwiegend zuhause gearbeitetRaum ist Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit
Eigener Raum nötig?NeinJa, abgeschlossener Raum
Betrag6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahrunbegrenzt (tatsächliche Kosten) oder 1.260 €/Jahr pauschal
BelegpflichtNeinNur bei tatsächlichen Kosten

Beide Varianten lassen sich nicht gleichzeitig für denselben Zeitraum nutzen – du entscheidest dich pro Steuerjahr für eine Variante, je nachdem was für deine Situation günstiger ist.

Gilt das auch für Selbstständige?

Ja. Für Selbstständige und Freiberufler zählt die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe statt als Werbungskosten, die Regeln (6 €/Tag, 210 Tage, 1.260 € Deckel) sind identisch. Anders als beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es hier keinen automatischen Sockelbetrag, mit dem die Pauschale konkurriert – sie wirkt sich also direkter aus.

Kurz zusammengefasst

  • 6 € pro Homeoffice-Tag, Deckel bei 1.260 € (210 Tage)
  • Kein eigenes Arbeitszimmer nötig, keine Belege nötig
  • Nicht kombinierbar mit Entfernungspauschale für denselben Tag
  • Wirkt sich bei Angestellten nur aus, wenn die gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen
  • Alternative bei echtem Homeoffice als Tätigkeitsmittelpunkt: unbegrenzte tatsächliche Kosten oder ebenfalls 1.260 € Jahrespauschale

Wie sich Homeoffice-Tage und Fahrtkosten auf deine persönliche Steuerlast auswirken, kannst du mit unserem Lohnsteuerrechner und dem kostenlosen Steuer-Check überschlagen.


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Veröffentlicht am 5. August 2026 · vollbesteuert Redaktion

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