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Homeoffice-Pauschale: Was kannst du wirklich absetzen?

6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr – ganz ohne Belege. Klingt einfach, hat aber ein paar Fallstricke: von der Kombination mit der Entfernungspauschale bis zur Frage, ob sie sich überhaupt auswirkt.

5. August 2026·6 Min. Lesezeit·vollbesteuert Redaktion
HomeofficeHomeoffice-PauschaleWerbungskostenRatgeber

Die Homeoffice-Pauschale ist eine der wenigen Steuervergünstigungen, die komplett ohne Belege auskommt: kein Nachweis für Strom, Heizung oder Internet, nicht einmal ein eigenes Arbeitszimmer ist nötig – der Küchentisch reicht. Seit 2023 ist sie dauerhaft im Gesetz verankert (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).

Was sind die Eckdaten der Homeoffice-Pauschale?

  • 6 € pro Homeoffice-Tag
  • maximal 210 Tage im Jahr → Deckel bei 1.260 €
  • gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen
  • kein eigenes Arbeitszimmer erforderlich – jeder Ort in der Wohnung zählt
  • keine Belege nötig – die Pauschale deckt anteilige Kosten für Strom, Heizung, Internet etc. automatisch ab

Vorher: die Corona-Sonderregel

Zwischen 2020 und 2022 galt eine befristete Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag, maximal 600 € im Jahr (120 Tage) – eingeführt als Reaktion auf die Pandemie. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 ist sie dauerhaft und großzügiger: 6 € statt 5 €, 1.260 € statt 600 € Deckel.

Welche Voraussetzung gilt für die Homeoffice-Pauschale?

Die Pauschale steht dir für jeden Tag zu, an dem der Schwerpunkt deiner Arbeit an diesem Tag in der eigenen Wohnung lag – unabhängig davon, ob dir bei deinem Arbeitgeber ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stünde. Das ist eine wichtige Erleichterung gegenüber der alten Rechtslage: Früher kam es entscheidend darauf an, ob überhaupt ein anderer Arbeitsplatz existierte. Seit 2023 spielt das für die Tagespauschale keine Rolle mehr.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale am selben Tag kombinieren?

Ein häufiger Irrtum: Die 6-€-Pauschale lässt sich nicht zusätzlich zur Entfernungspauschale für denselben Tag geltend machen. Für jeden Kalendertag gilt entweder:

  • Homeoffice-Tag: 6 € Pauschale, oder
  • Bürotag: Entfernungspauschale für die Fahrt zur Arbeitsstätte (seit 2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer)

Wer in einer Woche z. B. drei Tage zuhause und zwei Tage im Büro arbeitet, rechnet beide Pauschalen für die jeweiligen Tage getrennt zusammen – nur eben nicht doppelt für denselben Tag.

Rechner: Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale für dich?

🏠 Homeoffice-Pauschale-Rechner 2026

Bringt dir die Pauschale überhaupt etwas — oder reicht der Pauschbetrag?

€

max. 210 Tage, 6 €/Tag

km

0.38 €/km (2026)

€

Arbeitsmittel, Fortbildung etc.

Homeoffice-Pauschale720 €
Entfernungspauschale90 Tage × 25 km × 0.38 €855 €
Summe Werbungskosten1.575 €
AngesetztSumme > Pauschbetrag1.575 €

Steuerersparnis durch die Homeoffice-Pauschale

720 € Pauschale → 113,00 € weniger Steuern

113,00 €

§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG (Tagespauschale) · § 9a S. 1 Nr. 1 EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €) · § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG (Entfernungspauschale 0.38 €/km, 2026). Vereinfachte Berechnung — kein Ersatz für eine Beratung.

Wie viel bringt die Homeoffice-Pauschale im Rechenbeispiel?

Ein Angestellter arbeitet an 150 Tagen im Jahr im Homeoffice:

150 Tage × 6 € = 900 € Homeoffice-Pauschale

Dazu kommen die Fahrtkosten für die verbleibenden Bürotage und eventuell weitere Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fortbildungen). Die Summe aus all dem wird mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (Stand 2025/2026) verglichen.

⚠️

Wichtig: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird automatisch gewährt – ganz ohne Nachweis. Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich steuerlich nur aus, wenn deine gesamten Werbungskosten (Homeoffice-Pauschale + Fahrtkosten + sonstige Werbungskosten) über 1.230 € liegen. Bei niedrigen Fahrtkosten und wenigen sonstigen Werbungskosten kann es passieren, dass die Homeoffice-Pauschale den Pauschbetrag gar nicht übersteigt – und sich damit finanziell nicht auswirkt.

Was ist die Alternative zum häuslichen Arbeitszimmer?

Die Tagespauschale ist nicht dasselbe wie das häusliche Arbeitszimmer. Bildet ein abgeschlossener Raum in deiner Wohnung den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit – etwa bei vollständig remote Arbeitenden ohne festen Bürotag –, kannst du wählen zwischen:

  • den tatsächlichen Kosten (Miete, Nebenkosten, Einrichtung anteilig) – unbegrenzt absetzbar, oder
  • einer Jahrespauschale von 1.260 € – unabhängig von der Anzahl der Homeoffice-Tage, dafür ohne Einzelnachweis der Kosten
Homeoffice-TagespauschaleHäusliches Arbeitszimmer
Voraussetzungüberwiegend zuhause gearbeitetRaum ist Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit
Eigener Raum nötig?NeinJa, abgeschlossener Raum
Betrag6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahrunbegrenzt (tatsächliche Kosten) oder 1.260 €/Jahr pauschal
BelegpflichtNeinNur bei tatsächlichen Kosten

Beide Varianten lassen sich nicht gleichzeitig für denselben Zeitraum nutzen – du entscheidest dich pro Steuerjahr für eine Variante, je nachdem was für deine Situation günstiger ist.

Gilt das auch für Selbstständige?

Ja. Für Selbstständige und Freiberufler zählt die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe statt als Werbungskosten, die Regeln (6 €/Tag, 210 Tage, 1.260 € Deckel) sind identisch. Anders als beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es hier keinen automatischen Sockelbetrag, mit dem die Pauschale konkurriert – sie wirkt sich also direkter aus.

Kurz zusammengefasst

  • 6 € pro Homeoffice-Tag, Deckel bei 1.260 € (210 Tage)
  • Kein eigenes Arbeitszimmer nötig, keine Belege nötig
  • Nicht kombinierbar mit Entfernungspauschale für denselben Tag
  • Wirkt sich bei Angestellten nur aus, wenn die gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen
  • Alternative bei echtem Homeoffice als Tätigkeitsmittelpunkt: unbegrenzte tatsächliche Kosten oder ebenfalls 1.260 € Jahrespauschale

Wie sich Homeoffice-Tage und Fahrtkosten auf deine persönliche Steuerlast auswirken, kannst du mit unserem Lohnsteuerrechner und dem kostenlosen Steuer-Check überschlagen.


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❓Häufige Fragen

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?▾

6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage im Jahr – also ein Deckel bei 1.260 Euro. Sie gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen, ohne eigenes Arbeitszimmer und ohne Belege.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale am selben Tag geltend machen?▾

Nein. Für jeden Kalendertag gilt entweder die Homeoffice-Pauschale (6 €) oder die Entfernungspauschale für die Fahrt zur Arbeit – nicht beides gleichzeitig für denselben Tag. Für unterschiedliche Tage in derselben Woche werden beide Pauschalen getrennt zusammengerechnet.

Wirkt sich die Homeoffice-Pauschale steuerlich immer aus?▾

Nur wenn die gesamten Werbungskosten (Homeoffice-Pauschale + Fahrtkosten + sonstige Werbungskosten) über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen, der ohnehin automatisch gewährt wird. Bei niedrigen Fahrtkosten kann die Pauschale den Pauschbetrag gar nicht übersteigen.

Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer?▾

Die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €) gilt für jeden Ort in der Wohnung. Bildet ein abgeschlossener Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, kann man stattdessen die tatsächlichen Kosten unbegrenzt absetzen oder ebenfalls eine Jahrespauschale von 1.260 Euro nutzen – beide Varianten lassen sich nicht gleichzeitig kombinieren.

Veröffentlicht am 5. August 2026 · vollbesteuert Redaktion

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