Die Homeoffice-Pauschale ist eine der wenigen Steuervergünstigungen, die komplett ohne Belege auskommt: kein Nachweis für Strom, Heizung oder Internet, nicht einmal ein eigenes Arbeitszimmer ist nötig – der Küchentisch reicht. Seit 2023 ist sie dauerhaft im Gesetz verankert (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).
Was sind die Eckdaten der Homeoffice-Pauschale?
- 6 € pro Homeoffice-Tag
- maximal 210 Tage im Jahr → Deckel bei 1.260 €
- gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen
- kein eigenes Arbeitszimmer erforderlich – jeder Ort in der Wohnung zählt
- keine Belege nötig – die Pauschale deckt anteilige Kosten für Strom, Heizung, Internet etc. automatisch ab
Vorher: die Corona-Sonderregel
Zwischen 2020 und 2022 galt eine befristete Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag, maximal 600 € im Jahr (120 Tage) – eingeführt als Reaktion auf die Pandemie. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 ist sie dauerhaft und großzügiger: 6 € statt 5 €, 1.260 € statt 600 € Deckel.
Welche Voraussetzung gilt für die Homeoffice-Pauschale?
Die Pauschale steht dir für jeden Tag zu, an dem der Schwerpunkt deiner Arbeit an diesem Tag in der eigenen Wohnung lag – unabhängig davon, ob dir bei deinem Arbeitgeber ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stünde. Das ist eine wichtige Erleichterung gegenüber der alten Rechtslage: Früher kam es entscheidend darauf an, ob überhaupt ein anderer Arbeitsplatz existierte. Seit 2023 spielt das für die Tagespauschale keine Rolle mehr.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale am selben Tag kombinieren?
Ein häufiger Irrtum: Die 6-€-Pauschale lässt sich nicht zusätzlich zur Entfernungspauschale für denselben Tag geltend machen. Für jeden Kalendertag gilt entweder:
- Homeoffice-Tag: 6 € Pauschale, oder
- Bürotag: Entfernungspauschale für die Fahrt zur Arbeitsstätte (seit 2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer)
Wer in einer Woche z. B. drei Tage zuhause und zwei Tage im Büro arbeitet, rechnet beide Pauschalen für die jeweiligen Tage getrennt zusammen – nur eben nicht doppelt für denselben Tag.
Rechner: Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale für dich?
🏠 Homeoffice-Pauschale-Rechner 2026
Bringt dir die Pauschale überhaupt etwas — oder reicht der Pauschbetrag?
max. 210 Tage, 6 €/Tag
0.38 €/km (2026)
Arbeitsmittel, Fortbildung etc.
Steuerersparnis durch die Homeoffice-Pauschale
720 € Pauschale → 113,00 € weniger Steuern
§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG (Tagespauschale) · § 9a S. 1 Nr. 1 EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €) · § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG (Entfernungspauschale 0.38 €/km, 2026). Vereinfachte Berechnung — kein Ersatz für eine Beratung.
Wie viel bringt die Homeoffice-Pauschale im Rechenbeispiel?
Ein Angestellter arbeitet an 150 Tagen im Jahr im Homeoffice:
150 Tage × 6 € = 900 € Homeoffice-Pauschale
Dazu kommen die Fahrtkosten für die verbleibenden Bürotage und eventuell weitere Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fortbildungen). Die Summe aus all dem wird mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (Stand 2025/2026) verglichen.
Wichtig: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird automatisch gewährt – ganz ohne Nachweis. Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich steuerlich nur aus, wenn deine gesamten Werbungskosten (Homeoffice-Pauschale + Fahrtkosten + sonstige Werbungskosten) über 1.230 € liegen. Bei niedrigen Fahrtkosten und wenigen sonstigen Werbungskosten kann es passieren, dass die Homeoffice-Pauschale den Pauschbetrag gar nicht übersteigt – und sich damit finanziell nicht auswirkt.
Was ist die Alternative zum häuslichen Arbeitszimmer?
Die Tagespauschale ist nicht dasselbe wie das häusliche Arbeitszimmer. Bildet ein abgeschlossener Raum in deiner Wohnung den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit – etwa bei vollständig remote Arbeitenden ohne festen Bürotag –, kannst du wählen zwischen:
- den tatsächlichen Kosten (Miete, Nebenkosten, Einrichtung anteilig) – unbegrenzt absetzbar, oder
- einer Jahrespauschale von 1.260 € – unabhängig von der Anzahl der Homeoffice-Tage, dafür ohne Einzelnachweis der Kosten
| Homeoffice-Tagespauschale | Häusliches Arbeitszimmer | |
|---|---|---|
| Voraussetzung | überwiegend zuhause gearbeitet | Raum ist Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit |
| Eigener Raum nötig? | Nein | Ja, abgeschlossener Raum |
| Betrag | 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr | unbegrenzt (tatsächliche Kosten) oder 1.260 €/Jahr pauschal |
| Belegpflicht | Nein | Nur bei tatsächlichen Kosten |
Beide Varianten lassen sich nicht gleichzeitig für denselben Zeitraum nutzen – du entscheidest dich pro Steuerjahr für eine Variante, je nachdem was für deine Situation günstiger ist.
Gilt das auch für Selbstständige?
Ja. Für Selbstständige und Freiberufler zählt die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe statt als Werbungskosten, die Regeln (6 €/Tag, 210 Tage, 1.260 € Deckel) sind identisch. Anders als beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es hier keinen automatischen Sockelbetrag, mit dem die Pauschale konkurriert – sie wirkt sich also direkter aus.
Kurz zusammengefasst
- 6 € pro Homeoffice-Tag, Deckel bei 1.260 € (210 Tage)
- Kein eigenes Arbeitszimmer nötig, keine Belege nötig
- Nicht kombinierbar mit Entfernungspauschale für denselben Tag
- Wirkt sich bei Angestellten nur aus, wenn die gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen
- Alternative bei echtem Homeoffice als Tätigkeitsmittelpunkt: unbegrenzte tatsächliche Kosten oder ebenfalls 1.260 € Jahrespauschale
Wie sich Homeoffice-Tage und Fahrtkosten auf deine persönliche Steuerlast auswirken, kannst du mit unserem Lohnsteuerrechner und dem kostenlosen Steuer-Check überschlagen.