Die Pendlerpauschale – korrekt Entfernungspauschale – ist einer der bekanntesten Steuervorteile für Arbeitnehmer. Trotzdem verschenken viele Geld, weil sie die Regeln nicht genau kennen. Ein Überblick über Sätze, Grenzen und häufige Fehler.
Die aktuellen Sätze
Die Entfernungspauschale wird pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berechnet – nicht pro gefahrenem Kilometer, also nur eine Strecke, unabhängig vom Verkehrsmittel (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG):
| Entfernungskilometer | Pauschale je km |
|---|---|
| 1. bis 20. Kilometer | 30 Cent |
| ab dem 21. Kilometer | 38 Cent |
Rechenbeispiel
Bei 35 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen im Jahr: 20 km × 0,30 € + 15 km × 0,38 € = 6 € + 5,70 € = 11,70 € pro Tag × 220 Tage = 2.574 € Werbungskosten im Jahr.
Die erhöhte Pauschale ab dem 21. Kilometer wurde ursprünglich als befristete „Pendlerpauschale" zur Entlastung bei hohen Spritpreisen eingeführt und mehrfach verlängert – sie gilt inzwischen dauerhaft bis mindestens 2026.
Zählt nur bei Überschreiten der Werbungskostenpauschale
Wichtig: Die Entfernungspauschale ist eine Position innerhalb der Werbungskosten. Sie wirkt sich nur dann tatsächlich steuermindernd aus, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen, den das Finanzamt ohnehin automatisch ansetzt (§ 9a EStG). Bei kurzen Arbeitswegen (wenige Kilometer) reicht die Pendlerpauschale allein oft nicht aus, um über diese Grenze zu kommen – dann bringt sie steuerlich nichts extra, weil der Pauschbetrag sowieso greift.
Als Faustregel: Ab etwa 15–20 km einfacher Entfernung übersteigt die Pendlerpauschale bei üblicher Arbeitstageanzahl allein schon den Pauschbetrag. Bei kürzeren Strecken lohnt sich der Blick auf weitere Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fortbildungen, Fachliteratur), um den Pauschbetrag zu übertreffen.
Was zählt als "Entfernung"?
Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Eine längere Strecke darf nur angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist – also regelmäßig zu einer kürzeren Fahrzeit führt, etwa durch Autobahnnutzung statt Landstraße.
Bei mehreren Wohnungen zählt die, von der aus überwiegend zur Arbeit gependelt wird. Bei mehreren Fahrten am selben Tag (z. B. Mittagspause zuhause) wird die Entfernungspauschale nur einmal täglich angesetzt, nicht pro Fahrt.
Deckelung bei Fahrten mit dem eigenen Pkw
Die Entfernungspauschale ist bei Nutzung eines Pkw grundsätzlich auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt – es sei denn, du weist höhere tatsächliche Kosten nach oder nutzt ein eigenes (oder zur Nutzung überlassenes) Fahrzeug. Die Deckelung gilt nicht:
- bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (hier zählen die tatsächlichen Kosten, falls sie höher sind als die Pauschale)
- bei Fahrten mit dem eigenen oder einem zur Nutzung überlassenen Pkw
- für Menschen mit Behinderung, die tatsächliche Kosten statt der Pauschale ansetzen dürfen (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EStG)
Was mit der Pauschale abgegolten ist
Die Entfernungspauschale deckt sämtliche Aufwendungen für den Arbeitsweg ab – unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel. Das bedeutet: Wer mit dem Fahrrad, zu Fuß, mit Bus und Bahn oder als Mitfahrer im Auto zur Arbeit kommt, kann trotzdem die volle Pauschale ansetzen, auch wenn die tatsächlichen Kosten viel geringer sind (z. B. beim Fahrrad).
Kombination mit dem 49-Euro-Ticket
Wer ein Deutschlandticket nutzt, kann trotzdem die volle Entfernungspauschale ansetzen – die tatsächlichen Ticketkosten spielen dabei keine Rolle, solange die Pauschale nicht überschritten wird. Bei Fernpendlern übersteigt die Pauschale die Ticketkosten meist deutlich.
Homeoffice-Tage zählen nicht doppelt
An Tagen, an denen ausschließlich von zuhause gearbeitet wird, kann für denselben Tag entweder die Entfernungspauschale für den (nicht angetretenen) Arbeitsweg oder die Homeoffice-Pauschale angesetzt werden – nicht beides gleichzeitig für denselben Tag. Wer an einem Tag sowohl im Homeoffice arbeitet als auch zur Arbeitsstätte fährt, kann für diesen Tag beide Pauschalen kombinieren.
Kurz zusammengefasst
- 30 Cent je Entfernungskilometer bis 20 km, 38 Cent ab dem 21. km
- Nur die einfache Strecke zählt, unabhängig vom Verkehrsmittel
- Wirkt sich erst aus, sobald die Werbungskosten insgesamt 1.230 € übersteigen
- Bei Pkw-Nutzung gedeckelt auf 4.500 €/Jahr, außer bei eigenem/überlassenem Fahrzeug
- Homeoffice-Tage: entweder Entfernungspauschale oder Homeoffice-Pauschale, nicht beides am selben Tag
Wie sich die Pendlerpauschale auf deine Steuerlast auswirkt, kannst du mit dem Einkommensteuer-Rechner durchspielen.