Rund 30 Millionen Menschen in Deutschland zahlen Kirchensteuer – oft ohne genau zu wissen, wie viel das eigentlich ist. Die Antwort: bei durchschnittlichem Einkommen schnell mehrere hundert Euro im Jahr. Kein Wunder, dass der Kirchenaustritt für viele finanziell reizvoll erscheint. Aber lohnt sich das wirklich, und was verliert man dabei?
Wie viel Kirchensteuer zahlst du überhaupt?
Die Kirchensteuer wird nicht auf dein Einkommen, sondern auf deine festgesetzte Einkommensteuer erhoben (§ 51a EStG). Der Satz liegt je nach Bundesland bei:
| Bundesland | Kirchensteuersatz |
|---|---|
| Bayern, Baden-Württemberg | 8 % der Einkommensteuer |
| Alle anderen Bundesländer | 9 % der Einkommensteuer |
Rechenbeispiel
Bei 8.000 € Einkommensteuer im Jahr und 9 % Kirchensteuersatz zahlst du 720 € Kirchensteuer – zusätzlich zu Einkommensteuer und Soli. Bei höherem Einkommen und entsprechend höherer Steuerlast steigt der Betrag proportional mit.
Die Kirchensteuer wird automatisch über die Lohnsteuer einbehalten, sofern eine Religionszugehörigkeit beim Finanzamt bzw. Arbeitgeber hinterlegt ist (erkennbar an den Steuerklassen-Kennzeichen wie „rk" oder „ev" auf der Lohnsteuerbescheinigung).
Wie funktioniert der Austritt?
Der Kirchenaustritt ist in Deutschland kein kirchlicher, sondern ein staatlicher Verwaltungsakt. Er erfolgt beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht – je nach Bundesland unterschiedlich geregelt – und nicht direkt bei der Kirchengemeinde.
- Persönliches Erscheinen ist meist erforderlich (Terminvereinbarung empfohlen)
- Ausweisdokument mitbringen
- Gebühr: je nach Bundesland zwischen 0 € und ca. 60 € (z. B. Berlin: 30 €, Bayern: 32 €, manche Bundesländer kostenlos)
- Die Kirchensteuerpflicht endet in den meisten Bundesländern zum Ende des Austrittsmonats oder des Folgemonats – die genaue Regel unterscheidet sich
Die Zuständigkeit und die genaue Wirksamkeit des Austritts sind Ländersache. In manchen Bundesländern wirkt der Austritt sofort ab Erklärung, in anderen erst zum Monatsende. Informiere dich vorab beim zuständigen Amt in deinem Bundesland.
Was der Austritt wirklich kostet – an nicht-finanziellen Dingen
Bevor du dich entscheidest, lohnt sich ein Blick auf das, was du neben der Kirchensteuer noch aufgibst:
Kirchliche Trauung und Beerdigung
Nach einem Austritt sind kirchliche Trauungen und in der Regel auch ein kirchliches Begräbnis nicht mehr ohne Weiteres möglich. Manche Gemeinden machen Ausnahmen (z. B. bei Wiedereintritt vor der Zeremonie), das ist aber nicht garantiert und liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde.
Arbeitsverhältnisse bei kirchlichen Arbeitgebern
Wer bei einem konfessionellen Träger arbeitet oder arbeiten möchte – etwa Caritas, Diakonie, kirchliche Kindergärten, Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft – kann durch einen Austritt die Beschäftigungsfähigkeit verlieren oder bei Neueinstellungen benachteiligt werden. Das betrifft in Deutschland einen erheblichen Teil der Sozial- und Gesundheitsberufe.
Patenschaften
Wer nicht (mehr) Mitglied einer Kirche ist, kann in der Regel kein kirchliches Patenamt (Tauf- oder Firmpate) mehr übernehmen.
Wiedereintritt ist möglich
Ein Kirchenaustritt ist nicht endgültig. Der Wiedereintritt ist jederzeit möglich – dann greift die Kirchensteuerpflicht wieder ab dem Monat des Wiedereintritts.
Sonderfall: Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Seit Einführung der Abgeltungsteuer wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) automatisch von der Bank einbehalten – als Kirchensteuerabzugsverfahren direkt an der Quelle, sofern die Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt ist. Wer widersprechen möchte, kann einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern eintragen lassen – dann erfolgt die Versteuerung über die Steuererklärung statt automatisch, die Kirchensteuerpflicht selbst entfällt dadurch aber nicht.
Lohnt sich der Austritt finanziell?
Rein steuerlich: Ja, ein Austritt spart nachweisbar Geld – jedes Jahr, dauerhaft. Ob sich das lohnt, hängt aber nicht nur vom Betrag ab, sondern davon, wie wichtig dir die kirchlichen Leistungen und die Mitgliedschaft selbst sind. Wer ohnehin konfessionslos lebt und keinen Bezug zur Kirche hat, für den ist die Entscheidung meist naheliegend. Wer regelmäßig kirchliche Angebote nutzt oder in einem kirchlichen Betrieb arbeitet, sollte die nicht-finanziellen Folgen stärker gewichten als die reine Ersparnis.
Kurz zusammengefasst
- Kirchensteuer: 8–9 % deiner Einkommensteuer, automatisch abgezogen
- Austritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht, nicht bei der Kirche
- Kosten: 0–60 € Verwaltungsgebühr, je nach Bundesland
- Folgen: keine kirchliche Trauung/Beerdigung automatisch, Einschränkungen bei kirchlichen Arbeitgebern und Patenschaften
- Wiedereintritt jederzeit möglich
Wie viel Kirchensteuer du aktuell zahlst, kannst du mit unserem Einkommensteuer-Rechner überschlagen.