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Ergänzungssteuer (Ertragsteuer)

Mindeststeuer: Die globale Untergrenze für Großkonzerne

Stand: 23. August 2026

Die globale Mindeststeuer (Pillar 2)

Die Mindeststeuer – international bekannt als Global Minimum Tax oder Pillar 2 – wurde im Rahmen des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung multinationaler Unternehmen entwickelt. Deutschland hat sie mit dem Mindeststeuergesetz (MinStG) vom 27. Dezember 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Welches Ziel verfolgt die globale Mindeststeuer?

Jahrzehntelang haben Staaten ihre Körperschaftsteuersätze gesenkt, um Unternehmen anzulocken. Länder wie Irland (12,5 %), Bulgarien (10 %) oder klassische Steueroasen ermöglichten es Konzernen, Gewinne dorthin zu verlagern. Die Mindeststeuer setzt eine globale Untergrenze von 15 % effektiver Steuerbelastung – unabhängig davon, wo der Konzern seinen Gewinn bucht.

Wen betrifft die Mindeststeuer?

Die Mindeststeuer gilt für multinationale und rein nationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre. Betroffen sind nach Schätzungen weltweit rund 8.000 Unternehmensgruppen, davon etwa 600–700 mit Sitz in Deutschland.

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelpersonen sind vollständig ausgenommen.

Wie funktioniert der Mechanismus?

Kernstück ist die Berechnung des effektiven Steuersatzes (ETR) je Land:

ETR = angepasste Steuern ÷ Pillar-2-Einkommen der Konzerneinheiten im Land

Liegt der ETR unter 15 %, wird die Differenz als Ergänzungssteuer (Top-up Tax) erhoben. Wer erhebt sie?

  1. Nationale Ergänzungssteuer (QDMTT): Hat das Niedrigsteuerland selbst eine qualifizierte nationale Mindeststeuer eingeführt, bleibt das Aufkommen dort. Deutschland erhebt eine eigene QDMTT für inländische Untereinheiten.
  2. Income Inclusion Rule (IIR): Erhebt das Niedrigsteuerland keine QDMTT, greift der Staat der Muttergesellschaft zu.
  3. Undertaxed Profits Rule (UTPR): Als letzte Auffangregelung können auch andere Konzernstaaten anteilig besteuern.

Beispiel

Ein Konzern erzielt in einem Niedrigsteuerland 100 Mio. € Gewinn und zahlt dort 10 % Steuern (10 Mio. €). Die Top-up Tax berechnet sich:

Ergänzungssteuer = (15 % – 10 %) × 100 Mio. € = 5 Mio. €

Diesen Betrag zieht Deutschland (oder der Quellstaat via QDMTT) nach.

Wie die Top-up Tax die 15-%-Untergrenze schließt · seitlich scrollbar

Ergänzungssteuer (Top-up Tax) schließt die Lücke zur globalen Mindeststeuer von 15 %Bei 100 Millionen Euro Gewinn und 10 % im Niedrigsteuerland gezahlter Steuer (10 Millionen Euro) erhebt die Ergänzungssteuer weitere 5 Millionen Euro Top-up Tax, sodass insgesamt der globale Mindestsatz von 15 % erreicht wird.0%5%10%15%20%15 % Mindestsatzgezahlte Steuer: 10 Mio. €Top-up Tax: 5 Mio. €100 Mio. € Gewinn im Niedrigsteuerland
Belegt: alle Werte aus dem Rechenbeispiel des Artikels (100 Mio. € Gewinn, 10 % bzw. 10 Mio. € gezahlte Steuer, 5 Mio. € Ergänzungssteuer, zusammen 15 % globaler Mindestsatz).

Was ist der Substanzfreibetrag bei der Mindeststeuer?

Um echte wirtschaftliche Aktivität im Ausland nicht zu bestrafen, gibt es den Substance-Based Income Exclusion (SBIE). Ein Teil der Lohn- und Sachanlagekosten wird vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen:

  • 5 % der anrechnungsfähigen Lohnkosten
  • 5 % des Buchwerts der Sachanlagen

Diese Freibeträge sinken in der Übergangsphase bis 2032 schrittweise ab.

Wie viel Aufkommen bringt die Mindeststeuer?

Die OECD schätzt das weltweite Aufkommen auf 150–220 Mrd. US-Dollar pro Jahr. Für Deutschland werden 1–5 Mrd. € erwartet – je nachdem, wie viele Länder eigene QDMTTs einführen (die das Aufkommen dort halten). Das Aufkommen aus der deutschen Mindeststeuer fließt vollständig dem Bund zu.

Wie weit ist die globale Mindeststeuer international umgesetzt?

Über 140 Staaten haben sich dem OECD-Framework angeschlossen. Die EU hat Pillar 2 mit der Richtlinie (EU) 2022/2523 verbindlich umgesetzt; alle EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, sie anzuwenden. Die USA haben mit dem Corporate Alternative Minimum Tax (CAMT) eine eigene Variante eingeführt, die nicht vollständig mit Pillar 2 kompatibel ist – ein anhaltender Streitpunkt in den OECD-Verhandlungen.

❓Häufige Fragen

Was regelt die globale Mindeststeuer für multinationale Konzerne?▾

Die Mindeststeuer setzt eine weltweite Untergrenze von 15 % effektiver Steuerbelastung für große Konzerne durch, unabhängig davon, wo sie ihre Gewinne verbuchen. Deutschland hat sie mit dem Mindeststeuergesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Wen betrifft die Mindeststeuer?▾

Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre — weltweit rund 8.000, davon etwa 600–700 mit Sitz in Deutschland. Kleine und mittlere Unternehmen sind vollständig ausgenommen.

Wie wird die Ergänzungssteuer berechnet?▾

Liegt der effektive Steuersatz eines Konzerns in einem Land unter 15 %, wird die Differenz als Top-up Tax nacherhoben. Bei 100 Mio. € Gewinn und 10 % gezahlter Steuer beträgt die Ergänzungssteuer (15 % − 10 %) × 100 Mio. € = 5 Mio. €.

Wie viel bringt die Mindeststeuer Deutschland ein?▾

Schätzungen gehen von 1–5 Mrd. € pro Jahr aus — deutlich weniger als das weltweite OECD-Schätzaufkommen von 150–220 Mrd. US-Dollar, da viele Länder eigene nationale Ergänzungssteuern (QDMTT) eingeführt haben, die das Aufkommen dort behalten.

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